dicki77
23.01.2009, 10:16
Hallo Zusammen,
ganze 24 Tage sind vergangen seit meiner ALG-Meldung und ich könnte schon ein Buch schreiben.
Kurz zu meiner History,56J. alt, 40 Jahre berufstätig
gewesen,stand ich im Mai 2008 vor der Entscheidung,Job aufgeben und Mutter pflegen oder in ein Heim geben.
Ich habe meine Mutter (verstorben 07.01.09)vom 01.06.08-07.01.08 gepflegt. Habe meinen Job durch Aufhebungsvertag zum 31.05.08 beendet und war ab 01.06.08 in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für
Pflegepersonen §28a SGBlll.(bis 07.01.09)
Nun bekomme ich von der ARGE alle Unterlagen zurück mit einem Fragebogen zur Klärung ob ich eine Sperre zu erwarten hätte(Arbeitsaufgabe), unglaublich.
Unter anderem musste ich die Frage beantworten, ob ich versucht habe ,"die Gründe für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zu beseitigen".
Ich habe geantwortet, das ich dafür meine Mutter hätte umbringen müssen!
Was soll man auf so eine blöde Frage auch antworten.
Der nächste Ärger steht schon vor der Tür,
08.01.09 AL und 09.01.09 AU gemeldet bis 16.01.09,
zum 17.01.09 wieder arbeitsfähig gemeldet an Servicetel..hatte für 15.01.09 Termin,dem ich aus bekannten Gründen nicht nachkommen konnte.Jetzt habe ich mir mal (Einladung erfolgt nach §309i.V §144) besagten § genauer angesehen,"wirkt die Melde -aufforderung auf den ersten Tag der Arbeitsfähigkeit fort,wenn die ARGE es in der Meldeaufforderung bestimmt.Und ich warte brav auf einen neuen Termin,
muss ich jetzt mit einer Sperre rechnen?
Es tut mir leid , viel Text, aber es musste mal raus.
Vielen Dank.....
ganze 24 Tage sind vergangen seit meiner ALG-Meldung und ich könnte schon ein Buch schreiben.
Kurz zu meiner History,56J. alt, 40 Jahre berufstätig
gewesen,stand ich im Mai 2008 vor der Entscheidung,Job aufgeben und Mutter pflegen oder in ein Heim geben.
Ich habe meine Mutter (verstorben 07.01.09)vom 01.06.08-07.01.08 gepflegt. Habe meinen Job durch Aufhebungsvertag zum 31.05.08 beendet und war ab 01.06.08 in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für
Pflegepersonen §28a SGBlll.(bis 07.01.09)
Nun bekomme ich von der ARGE alle Unterlagen zurück mit einem Fragebogen zur Klärung ob ich eine Sperre zu erwarten hätte(Arbeitsaufgabe), unglaublich.
Unter anderem musste ich die Frage beantworten, ob ich versucht habe ,"die Gründe für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zu beseitigen".
Ich habe geantwortet, das ich dafür meine Mutter hätte umbringen müssen!
Was soll man auf so eine blöde Frage auch antworten.
Der nächste Ärger steht schon vor der Tür,
08.01.09 AL und 09.01.09 AU gemeldet bis 16.01.09,
zum 17.01.09 wieder arbeitsfähig gemeldet an Servicetel..hatte für 15.01.09 Termin,dem ich aus bekannten Gründen nicht nachkommen konnte.Jetzt habe ich mir mal (Einladung erfolgt nach §309i.V §144) besagten § genauer angesehen,"wirkt die Melde -aufforderung auf den ersten Tag der Arbeitsfähigkeit fort,wenn die ARGE es in der Meldeaufforderung bestimmt.Und ich warte brav auf einen neuen Termin,
muss ich jetzt mit einer Sperre rechnen?
Es tut mir leid , viel Text, aber es musste mal raus.
Vielen Dank.....