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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nichts als Ärger


dicki77
23.01.2009, 10:16
Hallo Zusammen,
ganze 24 Tage sind vergangen seit meiner ALG-Meldung und ich könnte schon ein Buch schreiben.
Kurz zu meiner History,56J. alt, 40 Jahre berufstätig
gewesen,stand ich im Mai 2008 vor der Entscheidung,Job aufgeben und Mutter pflegen oder in ein Heim geben.
Ich habe meine Mutter (verstorben 07.01.09)vom 01.06.08-07.01.08 gepflegt. Habe meinen Job durch Aufhebungsvertag zum 31.05.08 beendet und war ab 01.06.08 in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für
Pflegepersonen §28a SGBlll.(bis 07.01.09)
Nun bekomme ich von der ARGE alle Unterlagen zurück mit einem Fragebogen zur Klärung ob ich eine Sperre zu erwarten hätte(Arbeitsaufgabe), unglaublich.
Unter anderem musste ich die Frage beantworten, ob ich versucht habe ,"die Gründe für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zu beseitigen".
Ich habe geantwortet, das ich dafür meine Mutter hätte umbringen müssen!
Was soll man auf so eine blöde Frage auch antworten.

Der nächste Ärger steht schon vor der Tür,
08.01.09 AL und 09.01.09 AU gemeldet bis 16.01.09,
zum 17.01.09 wieder arbeitsfähig gemeldet an Servicetel..hatte für 15.01.09 Termin,dem ich aus bekannten Gründen nicht nachkommen konnte.Jetzt habe ich mir mal (Einladung erfolgt nach §309i.V §144) besagten § genauer angesehen,"wirkt die Melde -aufforderung auf den ersten Tag der Arbeitsfähigkeit fort,wenn die ARGE es in der Meldeaufforderung bestimmt.Und ich warte brav auf einen neuen Termin,
muss ich jetzt mit einer Sperre rechnen?
Es tut mir leid , viel Text, aber es musste mal raus.
Vielen Dank.....

Seebarsch
23.01.2009, 12:10
Hallo dicki77,
:welcome:
die Frage ist die, ob die Agentur auch das wusste, was du wusstest? Wenn die Agentur keine Kenntnisse über die Gründe zum Aufhebungsvertrag hatte, muss sie diese natürlich erfragen!
Hinsichtlich des Meldetermines solltst du dich umgehend bei der Agentur vor Ort melden und das auch schnell klären!
:(

dicki77
23.01.2009, 13:27
Hallo Seebarsch,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Aber sicher wusste die Arge über die Gründe der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Bescheid,musste ja schliesslich einen Antrag auf freiwillige Weiterversicherung bei der Arge stellen,diese Unterlagen lagen dem SB alle vor.Jetzt habe ich einen Termin für Ende Februar bekommen...das geht doch alles recht zügig .Ich werde Montag erstmal abklären ob ich mich falsch verhalten habe,ich hasse es mich klein machen zu
müssen,nur weil die ihre Machtposition ausspielen.
Vor lauter Stess mit der Arge kommt man nicht dazu sich um einen Job zu kümmern.
Schönes Wochenende trotzdem......

Seebarsch
23.01.2009, 18:33
Hallo dicki77,
du darfst Alg 1 und Alg 2 nicht verwechseln. Das sind zwei verschiedene Behörden die auch ihre Daten nicht miteinander austauschen dürfen!
Ich vermute mal, dass die Agentur einfach verpennt hat, dir bei der Meldung im Dezember 2008 einen Wiederbewilligungsantrag auszuhändigen!
:confused:

dicki77
25.01.2009, 10:09
Hallo Seebarsch,
ich glaube jetzt geraten wir in falsches Fahrwasser.
Die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung ist ja extra für pflegewillige Angehörige geschaffen worden um ihnen die Entscheidung leichter zu machen und um sie sozial abzusichern.Ich war vom 01.06.08-07.01.09 versichert,bis dahin stand ich in einem versicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis.
Ich habe AL1 beantragt,AL2 bekomme ich sowieso nicht.
Schönes Wochenende....

Marsleuchte
25.01.2009, 10:16
Das Du kein ALG II bekommst wenn Du ALG I erhälst ist da wohl eher ein Drugschluß.
Du kannst natürlich wenn das ALG I zu gering zum leben ausfällt aufstockendes ALG II beantragen.

ALG II heisst ja nicht umsonst Grundsicherungsleistungen zum Lebensunterhalt.


MfG
Marslicht

dicki77
25.01.2009, 14:15
Hallo Marslicht,
das ist mir klar aber tifft in meinem Fall nicht zu.
Habe das Gefühl das meine Problematik doch zu
exotisch ist.
Als ich seinerzeit den Antrag auf freiwillige Weiterversicherung stellen wollte, bin ich von einem SB zum Anderen verwiesen worden. Keiner kannte sich aus,
noch nie was von gehört,waren die Antworten,bis ich dann endlich an einen kompetenten SB geriet.Der hatte
bis dahin aber auch nur mit Selbstständigen zu tun,ich war die erste Pflegeperson,die diese Möglichkeit in Anspruch genommen hat.
Sonnigen Sonntag....

Seebarsch
26.01.2009, 20:57
Hallo dicki77,
das genau ist der Knackpunkt!
Der Sachbearbeiter der jetzt über den Alg Antrag zu entscheiden hat, kann nicht erkennen, aus welchen Gründen die freiwillige Versicherung abgeschlossen wurde. Der erkennt nur den Versicherungsverlauf.
:?