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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Millionaer zur ARGII - nicht geglaubt


Gabrielle
22.09.2006, 10:37
Hallo und Gott sei Dank, dass es Euch gibt. Bin zwar neu hier habe aber fleissig alle Beitraege zur Antragstellung durchgelesen um ueberhaupt einen kleinen Einblick zu bekommen - es hat mir SEHR geholfen und hoffentlich auch in der Zukunft.
Fakten persoenlich: 58 Jahre, 37 Jahre in Kanada lebend, immer Deutsche geblieben, geschieden seit 30 Jahren von Kanadier, ein Sohn 33 Jahre alt in Kanada, Schlaganfall 2003.
Habe mich scheiden lassen, blieb in Kanada und habe mir ca. 1 1/2 Millionen Dollar aufgebaut, auch zur Alterversorgung. Habe 1999 alles eingesetzt in ein Geschaeft und alles verloren durch Bankkredit/ Schuldentilgung.
In meinem Antrag habe ich angegeben, dass ich 1 Haus, 1 Eigentums-
wohnung, Lebensversicherung und Moebel/Hausrat verkauft habe. Das war mein Besitz und der ist weg. Mein Sohn ist total durchgedreht, dass ich sein Erbe verloren habe und spricht mit mir nicht mehr. Ich habe mich nach Arbeit umgesehen weltweit und ein Angebot in Teneriffa ueber Deutschland/Oester-reich angenommen und dort fuer 1 Jahr gearbeitet (Hotel - Time-Share). Bekam dann ein Angebot eine Firma aufzubauen in De, sollte Zweit/Neuanfang sein - habe es auch 1 Jahr lang geschafft, musste dann aber in Insolvenz gehen (vor 1 Woche eingereicht). Ich kam mit "O" in De an - habe heute ca. 80.000 (meiste fuer Mietvertrag) Schulden fuer die ich alleine verantwort-
lich bin (2 Partner, Alkoholiker, kein Geld). Dieses Insolvenzverfahren ist halt eine andere Sache, die aber angegeben wurde von mir im Antrag. Ich war sehr vorsichtig mit meinen Ausgaben, 1 Wohnung ca. 80 qm, bewohne nur 1 Zimmer mit Schlafsofa, 2 Zimmer stehen leer, bezw. 1 Zimmer Kleidung aus Kisten und einem Stahlstaender als Garderobe (1 Kleiderschrank beantragt).
Ich besitze noch 1 TV, ein Eisschrank, 1 Rechner und Kopierer (vom Buero).
Habe mir ein Gehalt von ca. 1000 Euro genommen, muss auch Medizin und Arzt selbst bezahlen (keine Versicherung, graues "Loch": ueber 55 und Schlag-anfall).
Antragstellung am 27.7. anerkannt, erster Schriftverkehr von ALGII am 8.9.06,
erstes Gespraech am 13.9.06. Im Schreiben und im Gespraech wurde verlangt, dass ich unbedingt meine Scheidungspapiere UND Verkaufspapiere ueber o.g. Eigentum bringen muss und ob ich mich um Unterhaltshilfe bemueht haette !? Meine Antwort: an wen soll ich mich wenden ?, mein Sohn spricht nicht mit mir, nur die Freundin nimmt das Telefon ab und gibt mir
Auskunft wie es meinem Sohn geht (gut). Er hat uebrigens kein Vermoegen. Mein ex-Mann ist 73 Jahre und habe keine Ahnung wo und wie ich in Verbindung treten kann ! Ich bin mit 30 kg Koffergewicht hier angekommen.
Herr H. mein Bearbeiter, meinte ich muss unbedingt da was unternehmen, soll mir Wege ueberlegen, auf jeden Fall muss er diese Unterlagen vorliegen haben.
Durch Freunde habe ich eine Nachricht an meinen Ex-Mann ausrichten lassen er moege doch die Scheidungspapiere suchen und mir zusenden. Ich warte....
An die Verkaufspapiere kann ich einfach nicht rankommen, die Freundin meines Sohnes sagte mir es waeren ca. 20 Kisten an Unterlagen da, stimmt.
Mein Sohn weigert sich.
Ich wieder hin zum Amt ohne Termin mit Begleitung (gelernt von hier), Anpfiff
und Wiederholung er muss das haben. Ich habe vorgeschlagen, da ich nicht weiter weiss, Eidesstattliche Erklaerung abzugeben, dass nichts mehr vorhanden ist an Geld. Ein neuer Termin am 15.9. (er muss sich erkundigen).
Am 15.9. mit Begleitung, meinte er ich muss eine EV beim Amtsgericht oder einem Notar abgeben und er braucht die Telefonnummer meines Sohnes, habe ich gegeben. Mit Amtsgericht ging nicht, bei einem Gerichtsvollzieher vorgesprochen, ging auch nicht (nur Schuldner koennen EV beantragen), dann zum Notar, Schnellverfahren und gestern habe ich die EV bei Herrn H. persoenlich mit Anschreiben ausgehaendigt (mit Begleitung). Meine Frage wie es jetzt weitergeht: Herr H. muss jetzt erst mit meinem Sohn sprechen und bis er ihn erreicht - muss ich warten. Meine Fragen: Miete Sept. schon geliehen von meiner Begleitung, Okt. kommt, kaltes Wetter, kein Oel, keine Heizung, Erkrankung dadurch evtl., keine Krankenverversicherung (Sozialausweis beantragt bei AOK), Stromzahlung von 95,00 Euro nicht bezahlt...Antwort: wenn es schlimm wird kommen sie her, ich gebe ihnen Lebensmittelcoupon.
Jetzt warte ich, habe uebrigens auch gefragt ob ich einen Eilantrag stellen kann, er sagt so was gibt es nicht, 2 mal wiederholt vor meiner Begleitung.
Hilfe, wie geht es nun weiter ?
Meine Frage: kanadischer Sohn ? was darf ARGII da ? Unterhalt ?
durch meine EV-Erklaerung - ist es nicht erfuellt die Anforderung
von Verkaufspapieren ? Und auch, dass kein Geld, Aktien usw.
vorhanden sind.
Uebrigens darf ein Notar nur fuer ein Amt eine EV annehmen, privat kann man das nicht machen.
Zu meiner Begleitung: frueherer Partner (trinkt nicht mehr)
Auch bei mir ist es lang geworden aber eine Vorgeschichte ist schon noetig damit ich bei Euch um Hilfe/Anregung usw. fragen darf.
Gabrielle

Die Ägypter
22.09.2006, 14:49
Hallo Gabriele,

vorweg = Respekt, du hast ein bewegtes Leben, das haben in dieser Form halt nicht so viele Menschen und ich bin mir sicher, dass du deinen Anspruch auf Hilfe auch durchsetzen wirst.

Du musst versuchen über das Sozialgericht deiner Stadt eine Einstweilige Anordnung zu bewirken, dass dir Leistungen auch übergangsweise (bis zur Klärung der vorrangigen Unterhaltsanliegen) zustehen und zwar nicht nur in Form von Lebensmittelgutscheinen. Ich möchte damit sagen, du bist bedürftig und mit Lebensmittelgutscheinen kannst du deine Miete nun nicht zahlen - das weiß auch dein Sachbearbeiter - ebenso weiß er, dass er etwaige Ansprüche auf die ArGe überleiten kann = die ArGe kümmert sich dann um Unterhaltsansprüche etc.

Im Moment ist es wohl eher so, dass du ein sehr hilfloses Exemplar von Sachbearbeiter "erwischt" hast - wobei man natürlich einräumen muss, dass eben nicht jeder Antragsteller auch über Vermögen in dieser Größenordnung einmal verfügte.

Alles was du an Nachweisen hast - Eigenbemühungen - Kontaktaufnahme Sohn - Ex-Mann, Vermögensverbleib... möglichst nachweisbar einreichen (ist wichtig für etwaiges Widerspruchsverfahren und/oder EA/Klage Gericht), also per Empfangsquittung abgeben oder per Einschreiben/RS senden.

Das mit der eidesstattlichen Versicherung (über Notar) hast du richtig erkannt und vollzogen - alles andere - ohne Notar, sind lediglich einfache Erklärungen, die u.U. vor Gericht keinen Bestand hätten. Nun sollte es aber auch gut sein, mit den "Eigenbemühungen" und den sog. "Mitwirkungspflichten", d.h. du musst gerichtlich etwas bewirken, wenn dein SB dich lediglich mit Lebensmittelgutscheinen abspeisen möchte...

Womit du auch rechnen musst ist eine Aufforderung deine Mietkosten innerhalb eines Zeitraumes X - max. halbes Jahr zu senken, da der Mietzins für 80 m² sicherlich nicht angemessen ist - derzeit aber ist es deine gültige Miete und die ist so zu übernehmen seitens des Amtes.

Wenn du jetzt nichts weiter veranlasst, wirst du irgendwann wahrscheinlich gefragt wovon du gelebt hast = Versuch der Negierung der Hilfebedürftigkeit, das solltest du unbedingt vermeiden.

Gabrielle
22.09.2006, 17:58
Vielen Dank fuer die schnelle Nachricht, toll und ich werde mich jetzt durch alle Sozialgerichts-Angaben/Auskuenfte durchwuehlen um zu sehen was ich mitzubringen habe und was da evtl. gefragt wird, damit es schnell ueber die Buehne geht. Richtig, Lebensmittelscheine bezahlen meine Miete nicht und noch einmal eine Leihe von Geschaefts- Ex-Partner ist auch nicht angebracht.
Ich werde gerne weiteren Lauf berichten. Vielen Dank!