gerrai
23.01.2009, 13:39
Hallo,
die sogenannte 58-iger Regelung beim ALG II, wurde 2007 von der ARGE abgeschaft. Weiß jemand wie es sich für die Leute verhält, die schon vor 2007 die damals noch bestehende 58-iger Regelung unterschrieben haben. Ist diese dann noch gültig oder nicht?
Gruß
gerrai
die sogenannte 58-iger Regelung beim ALG II, wurde 2007 von der ARGE abgeschaft. Weiß jemand wie es sich für die Leute verhält, die schon vor 2007 die damals noch bestehende 58-iger Regelung unterschrieben haben. Ist diese dann noch gültig oder nicht?
Gruß
gerrai