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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kurzfristiger Job und Hartz IV???


Amidala
26.07.2005, 21:23
Hallo bin neu hier.

Ich beziehe gerade, naja was wohl, Alg 2. Ich habe jetzt ein Jobangebot für ca. eine Woche, also ein kurfristiger Job. Gelten da die gleichen Bestimmungen wie bei einem Minijob den man während der Bezugszeit hat? Lohnt es sich wegen einer woche und ca. 400 euro verdienst sich beim Jobcenter abzumelden? Oder ist das wahrscheinlich alles zu kompliziert und lohnt sich nicht wegen eventuellen Rückzahlungen, Krankenkasse etc. Wäre nett wenn jemand mir helfen könnte.

Betroffener
26.07.2005, 21:49
:welcome: Amidela,

Wenn es kein Minijob ist, dann gelten die ganz normalen Freigrenzen für den Zuverdienst. Von Deinem ALG II bleibt dann für diesen Monat nicht mehr viel übrig - denke ich.

Woher kommt das Angebot - von der Agentur oder privat?
Minijobs sind ja üblicherweise für länger ausgelegt und pauschal versichert.

Details siehe hier http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php) unter Zuverdienst bzw. Minijob

Amidala
27.07.2005, 08:38
Nein das ging "natürlich" nicht über das Jobcenter, denn da kann man ja eh nix erwarten und wahrscheinlich zum St. Nimmerleinstag hoffen bis man mal ne Stelle bekommt. Bei dem Job handelt es sich wirklich nur um max. eine Woche Arbeit, also kein regelmäßiges Einkommen. Welche Konsequenzen hätte es denn, wenn man sich rein theoretische beim Jobcenter für eine Woche abmelden und danach wieder anmelden würde.?

StephanK
27.07.2005, 10:19
Nein, ab- und wieder anmelden solltest Du Dich nicht.
Dieser Job ist - unabhängig vom Lohn - allein schon der kurzen Dauer wegen "geringfügig" (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV) und deswegen nicht versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung (§ 27 Abs. 2 SGB III).
Dein Arbeitgeber ist aber verpflichtet, dem ALG II-Träger die Beschäftigung und Deinen Lohn mitzuteilen. Der Lohn - abzüglich Deiner Werbungskosten, die Du mitteilen musst - wird Dir also auf das ALG II angerechnet.

Amidala
27.07.2005, 20:57
Aha, danke! Der Arbeitgeber teilt dem Jobcenter also mit das ich eine job habe und ich muss dem jobcenter mitteilen, wieviel kilometer ich gefahren bin. Die Kilometerangabe liegt also in meinem Ermessungsspielraum....schön zu wissen. :D

StephanK
28.07.2005, 08:28
Die Kilometerangabe liegt also in meinem Ermessungsspielraum....schön zu wissen. :DDa muss ich Dich leider enttäuschen. Es ist genau so, wie Du's aus der Einkommensteuererklärung kennst: Anerkannt wird die Entfernungspauschale, die sich aus der kürzesten Straßenverbindung ergibt. Wenn Du eine längere Strecke geltend machen willst, musst Du begründen können, warum diese wesentlich vorteilhafter für Dich ist.
Die andere Frage ist allerdings, ob der ALG II-Träger diesen Fragen ebenso akribisch nachgeht wie das Finanzamt, dessen täglich Brot solche Nachprüfungen sind.