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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ende AV §16 SGBII / ALG I beantragen? / weitere Leistungen?


GeHa1
24.01.2009, 19:44
Hallo und guten Abend,

ich habe bereits die SuFu bemüht, leider bin ich nicht richtig schlau geworden - deshalb hier meine Anfrage (falls die im ALG II-Teil besser aufgehoben ist, bitte verschieben!):

Derzeit habe ich einen Arbeitsvertrag nach §16 Abs. 1 SGBII - befristet auf 24 Monate. Der Vertrag endet automatisch nach den genannten 24 Monaten.

Da das Entgelt lt. Vertrag 80% des TVÖD beträgt, könnte ich beim hiesigen Landkreis (also nicht ARGE - hier läuft das über den Landkreis) eine Aufstockung beantragen - diesen Antrag habe ich aus div. Gründen (z.B. Weihnachtsgeld) nicht gestellt, ich beziehe also nur das Gehalt aus o.g. Vertrag sowie KG.

Jetzt muss ich mich voraussichtlich Ende April wieder arbeitslos melden (also drei Monate vor Beendigung des Vertrages).

Frage 1: muss ich diese Meldung tatsächlich bei der ARGE machen oder beim Landkreis (als ALG II-Träger) ?

Frage 2: falls die Meldung bei der ARGE erfolgen muss, wird mein ALG I natürlich "recht mager" ausfallen - wo muss ich zusätzliche Leistungen beantragen: beim Sozialamt oder auch beim Landkreis?

Für die Antworten schon mal vielen Dank im voraus - und schönes Wochenende :)

MfG
GeHa1

Seebarsch
26.01.2009, 21:10
Hallo GeHa1,
:welcome:
wenn die jetzige Tätigkeit versicherungspflichtig war, muss die persönliche Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit erfolgen! Die ist auch zuständig für die Gewährung des Alg 1!
Aufstockende Leistungen, wenn das Alg 1 nicht hoch genug ist, müssen beim SGB 2 Träger beantragt werden.
Das ist dann ja wohl bei dir der Kreis als Optionskreis!
:razz: