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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslosengeld II - regelmäßige persönliche Meldepflicht??


Fortuna
27.07.2005, 03:01
Hallo,
ich bin neu hier und hätte gleich eine Frage auf die ich bis jetzt im Netz keine Antwort gefunden habe.

Ich bin 24 Jahre alt, empfange seit kurzem Arbeitslosengeld II und muss mich momentan 1 mal monatlich bei der Arbeitsagentur persönlich melden. Das läuft so ab: Ich gehe an die Anmeldung, werde gefragt, ob sich etwas geändert hat, ich sage nein und kann wieder gehen.
Ist das gesetzlich vorgeschrieben? Ich halte ja sowieso wöchentlich telefonischen Kontakt zu meinem vermittler.

Ändert sich das ab dem 25. Lebensjahr bzw. stimmt es dass man sich zw. 25 und 30 nur noch alle 3 Monate persönlich melden muss?

Viele Grüße

StephanK
27.07.2005, 07:15
:welcome: Fortuna
Ja, die Meldepflicht ist gesetzlich vorgeschrieben, und zwar nach § 309 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_3/__309.html), der nach § 59 SGB II auch im Bereich des SGB II, also für ALG II-Empfänger gilt.
Die Frage, wie oft der ALG II-Träger einem "zitieren" darf, ist möglicherweise in internen Anordnungen geregelt, die ich auch nicht kenne. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass man jüngere Arbeitsuchende öfter "antanzen" lässt, weil man dieser Menschengruppe ja eine besonders intensive Betreuung versprochen (oder angedroht?) hat. Also eine Alters-Abstufung erscheint mir durchaus denkbar. Andererseits kann es auch sein, dass diese Häufigkeit auch "Stil des Hauses", also eine lokale Besonderheit ist, denn es soll ja nicht mehr alles zentral aus Nürnberg geregelt werden, sondern mehr auf lokaler Ebene.