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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Weiterbildung wirklich nur mit Bildungsgutschein?


corny_two
30.01.2009, 10:40
Hallo Leute,

bin gefrustet :-(

hatte am 28.1.09 termin bei meiner arbeitsvermittlerin. die war soweit auch ganz nett, aber als ich sie auf eine weiterbildungsmaßnahme oder umschulung ansprach, sagte sie, das wäre nur mit einer einstellungszusage möglich. einfach so gibt es keinen bildungsgutschein :-(

sucht das arbeitsamt sich die leute, die nen bildungsgutschein bekommen, anhand deren nase aus?

Ich will arbeiten und ich will mich weiterbilden. nur von eigenen finanziellen mitteln kann ich eine weiterbildung nicht bezahlen. Nach dem termin mit der Arbeitsvermittlerin hat meine schwiegermutter mir erzählt (sie besucht gerade einen Buchführungskurs mit bildungsgutschein aufgrund einer einstellungszusage), dass bei ihr im kurs eine frau ist, die 59 ist - mit 60 in rente gehen kann und jetzt diesen buchführungs-kurs vom arbeitsamt "spendiert" bekommt obwohl sie in einem halben jahr 60 wird. was soll das? ich finde es etwas ungerecht :-( die frau hat wohl auch keine einstellungszusage... und es ist doch wohl klar, dass ein chef eher jemanden einstellt der schon alles kann, bevor er jemanden einstellt, den er erst zur weiterbildung schicken muss...

gibt es nicht noch irgendwie eine möglichkeit an einen bildungsgutschein zu kommen, bzw. halt weiterbildung nicht auf eigene kosten zu machen?

LG Tina

Dirk_.
30.01.2009, 10:49
Hallo corny_two,

hier mal was zum Thema Bildungsgutschein.
Bundesagentur (http://www.arbeitsagentur.de/nn_26396/zentraler-Content/A05-Berufl-Qualifizierung/A052-Arbeitnehmer/Allgemein/Bildungsgutschein.html)



Eine andere Möglichkeit sehe ich da auch nicht, sorry

Gruß
Dirk

clemens
30.01.2009, 18:56
Hallo Leute, gibt es nicht noch irgendwie eine möglichkeit an einen bildungsgutschein zu kommen, bzw. halt weiterbildung nicht auf eigene kosten zu machen? LG Tina


Hallo Tina,

offenbar hast Du Deinen Wunsch auf Förderung einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme (FbW) nur mündlich, ohne Vorlage eines von Dir gewählten und geeigneten Weiterbildungskurses nebst detaillierter Begründung vorgetragen. Die Meinung Deiner Arbeitsvermittlerin dazu stellt doch keine förmliche Ablehnung Deines "mündlichen Antrages" dar.

Hier solltest Du umgehend einen schriftlichen Antrag stellen, in dem Du nach den Vorschriften der §§ 77 ff. SGB III und den dazu bestehenden Arbeitsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit ausführlich begründen, warum in Deinem Fall eine Förderung der b.W. notwendig ist, um Dich bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern - § 77 Abs.1 Nr.1 SGB III.

Nach § 77 Abs.1 Nr.2 SGB III hat die Agentur für Arbeit Dich vor Beginn der Teilnahme zu beraten. Das ist hier wohl nur unzureichend und fehlerhaft erfolgt, weil die Einstellungszusage eines möglichen Arbeitgebers keine gesetzliche Voraussetzung für die FbW ist. Hier hat die Arbeitsvermittlerin falsch informiert und beraten.

Weiterhin müssen nach § 77 Abs.1 Nr. 3 SGB III die Maßnahme und der Träger für die Förderung zugelassen sein.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/HEGA-Internet/A05-Berufl-Qualifizierung/Publikation/HEGA-11-2008-Anlage-GA-FbW.pdf

http://www.arbeitsagentur.de/nn_166482/zentraler-Content/HEGA-Internet/A05-Berufl-Qualifizierung/Dokument/HEGA-12-2008-VA-GA-FbW.html

In der Weiterbildungsdatenbank der BA findest Du zu Deiner angestrebten Weiterbildungsmaßnahme zahlreiche Maßnahmeangebote, für die eine Zertifizierung mit Maßnahmenummer vorliegt. Das für Dich geeigneteste Angebot druckst Du Dir aus und nimmst es als Grundlage für Deinen neuen Antrag.

Wenn die Voraussetzungen für die Förderung vorliegen, hat nach § 77 Abs.3 SGB III die AfA dies dem Arbeitnehmer zu bescheinigen (Bildungsgutschein).

Dann besteht eine gute Erfolgsaussicht, daß Deinem Antrag entsprochen wird.

Schreibe unbedingt in den schriftlichen Antrag, daß Du einen schriftlichen mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Bescheid (Verwaltungsakt) über die Bewilligung oder Ablehnung des Antrages verlangst. Bei Ablehnung müßtest Du allerdings Rechtsbehelf (Widerspruch, Antrag auf einstweilige Anordnung oder Klage) erheben.

Wenn Dir die Weiterbildung so wichtig ist, bleiben nur der harte Weg und die eigene Beharrlichkeit dies zu erreichen.

Gruß
clemens