eckhart
27.07.2005, 11:57
Ich bin seit 13 Jahren getrennt lebend. Die Kinder sind über 21 und aus dem Haus.
Es bestehen keine Vereinbarungen gleich welcher Art.
Meine Ex-Partnerin wird nun in Harz IV kommen und meine Frage ist nun :
Muss Sie da mein Einkommen angeben?
Wir sind doch nicht mehr in eheähnlicher Gemeinschaft ...
Drohen mir das Unterhaltsverpflichtungen ?
Es bestehen keine Vereinbarungen gleich welcher Art.
Meine Ex-Partnerin wird nun in Harz IV kommen und meine Frage ist nun :
Muss Sie da mein Einkommen angeben?
Wir sind doch nicht mehr in eheähnlicher Gemeinschaft ...
Drohen mir das Unterhaltsverpflichtungen ?