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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Faulheit, Willkür oder Unfähigkeit??


Ragdoll
01.02.2009, 10:03
Ich bekam von der ARGE Do. noch nie einen fehlerfreien ALG-II-Bescheid, obwohl sie dort ja Rechenprogramme haben.

Die ersten beiden Widersprüche sind auch recht klaglos durchgegangen. Doch nun scheine ich einen goldenen Reiter auf meiner Akte zu haben.

Ich bin zum 01.11.08 wieder Arbeitslos geworden, weil die Stelle befristet war.
ALG-II wurde mir mit Bescheid vom 14.10.08 erst zum 01.12.08 bewilligt.
Am 18.10.08 legte ich Widerspruch dagegen ein, Begründung: Zuflussprinzip. Außerdem wurde mir ohne Grund eine geringere KdU bewilligt. Auch dagegen richtete sich der Widerspruch.

Die ARGE jedoch stellte sich tot, nicht einmal eine Eingangsbestätigung bekam ich (habe aber wohlweißlich den Widerspruch per Einschreiben verschickt).
Am 01.12.08 schrieb ich per e-mail eine Beschwerde mit Fristsetzung bis zum 15.12.08. Sollte ich bis Fristablauf keinen Bescheid vorliegen haben, würde ich ohne weitere Ankündigung zum Anwalt gehen.
Sofort am 01.12.08 schrieb die ARGE folgenden Antwortbrief, eingegangen am 03.12.08:

"Ihre Leistungsangelegenheit / Ihr Widerspruch vom 18.10.08
Sehr geehrte Frau S.,
Ihr Widerspruch ist hier eingegangen und befindet sich derzeit in Bearbeitung. Nach Klärung der Leistungsangelegenheit erhalten Sie weitere Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Unterschrift"

Wer das allerdings unterschrieben hat, läßt sich nur aufgrund es Kringels nicht feststellen.
Von "Bearbeitung" habe ich seit dem 18.10.08 nichts gespürt, seit meiner Beschwerde habe ich natürlich kein Lebenszeichen mehr bekommen.

Um weiter vorzugehen, habe ich mir dann Rechtsberatung eingeholt, dort jedoch bekam ich auch erst Anfang Januar einen Termin und der versprochene Brief ist immer noch nicht versendet worden. Angeblich wegen Arbeitsüberlastung und Erkrankung einer Mitarbeiterin.

Ich fühle mich als Bürger ganz schön verarscht! Wir Bürger sollen immer nur springen, und das auch noch sofort, aber unsere angeblich verbrieften Rechte sind das Papier nicht wert. Jedenfalls ist es fast ein Ding der Unmöglichkeit, sie durchzusetzen, die machen ja mit einem, was sie wollen.

So was sollte man mal an die Öffentlichkeit bringen, mit Nennung von Roß und Reiter (aber das verstieße ja wiederum gegen die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter).

Dirk_.
01.02.2009, 10:19
Moin Ragdoll-Fan,

hier würde ich nach §88SGG eine Klage wegen Untätigkeit versuchen zu erwirken.
Oder besser gesagt, diese Möglichkeit steht dir offen.

Schau mal hier:
(2) Das gleiche gilt, wenn über einen Widerspruch nicht entschieden worden ist, mit der Maßgabe, daß als angemessene Frist eine solche von drei Monaten gilt.


§88 SGG Untätigkeitsklage (http://www.sozialhilfe24.de/soziale-themen/faq_72_Untaetigkeitsklage.html)


Gruß
Dirk

Ragdoll
01.02.2009, 10:32
Moin Dirk,

ja die Möglichkeit mit der Untätigkeitsklage sagte mir der Mann vom Mieterverein auch.

Ich bin dort hingegangen, weil es mich ja nichts kostet, mich von denen vertreten zu lassen. Doch langsam ärgere ich mich, dass ich nicht sofort einen niedergelassenen Anwalt beauftragt habe.

Mitte Dezember dort angerufen - am 7. Jänner einen Termin bekommen und noch kein Brief von denen geschrieben bekommen!
Die ARGE lacht sich doch tot über mich, wenn ich selbst wochenlang nichts von mir hören lasse.
Außerdem werde ich in Zukunft sofort zum Anwalt gehen, weil es die Sache nur in die Länge zieht, vorher selbst aktiv zu werden. Mietverein/Anwälte machen in den seltensten Fällen dort weiter, wo man aufgehört hat. Sie rollen alles von vorne auf, mit neuer Fristsetzung, einfach nur zum: :kotz:

Dirk_.
01.02.2009, 10:36
ja die Möglichkeit mit der Untätigkeitsklage sagte mir der Mann vom Mieterverein auch.

Ist schön, das du auch vor Ort gut beraten wirst.:)
Aber wie gesagt, eine Untätigkeitsklage verlangt einen Zeitraum von 3 Monaten.
Und diese Zeit, muss man der ArGe auch leider geben.

Gruß
Dirk

Ich bin es nicht
01.02.2009, 11:23
Hallo Ragdoll - Fan ..

Am 18.10.08 legte ich Widerspruch dagegen ein, Begründung: Zuflussprinzip.

da die Dreimonatsfrist zur Bearbeitung des Widerspruchs ja schon längst abgelaufen ist , würde ich unverzüglich eine Untätigkeitsklage einreichen ..

Die ARGE lacht sich doch tot über mich, wenn ich selbst wochenlang nichts von mir hören lasse.
Außerdem werde ich in Zukunft sofort zum Anwalt gehen, weil es die Sache nur in die Länge zieht, vorher selbst aktiv zu werden. Mietverein/Anwälte machen in den seltensten Fällen dort weiter, wo man aufgehört hat. Sie rollen alles von vorne auf, mit neuer Fristsetzung, einfach nur zum:

du bist doch , deinen Beiträgen nach zu urteilen , recht fit ..

regel es doch ohne Anwalt und direkt über`s Gericht ..

wenn sich so garnichts von deiner Seite tut , denkt die Arge wirklich ..... alles nur blablabla vom Ragdoll-Fan ..:patsch:

Marsleuchte
01.02.2009, 11:28
Da stimme ich mal Ich bin´s zu, wenn ein Anwalt dazwischen hängt kommt oft nur die Hälfte an.

Meine Erfahrungswerte, deshalb erledige ich es lieber selber.

Wenn Du die Klage einrechst, dann packst gleich noch eine EA mit dazu, damit hier was geht und Du nicht ewig auf einen Termin warten mußt.


MfG
Marslicht

Ragdoll
01.02.2009, 11:46
Stimmt, Klage einreichen könnte ich auch ohne Anwalt. Aber ich bin dann doch wieder etwas vorsichtiger, weil ich beim Klage einreichen auch nichts verkehrt machen will.....

Beim Mietverein kostet ja das ganze Prozedere nichts, aber die haben zurzeit wohl dort den Bär los. Alle Leute mit NK-Abrechnungen, Mieterhöhungen etc. werden denen von Seiten der ARGE ja auch noch zugeschustert, weil die ARGE gemerkt hat, dass sie so Geld sparen können.
Und dann war da wohl jetzt auch noch eine Mitarbeiterin krank, und so wurde ich mal wieder vergessen.....

Mit Anwälten habe ich auch schon schlechte Erfahrungen gemacht, bei meinem ersten Widerspruch. Der hatte auch das Zuflussprinzip als Inhalt, wurde aber nur zögerlich bearbeitet. Also suchte ich eine Frauenberatungsstelle auf und die sagten mir, mein Widerspruch hätte keine Aussicht auf Erfolg und tippten mir einen Widerspruch, der die Rücknahme eines rechtsmittelfähigen Bescheids zum Inhalt hatte. Also das Pferd im Prinzip von hinten aufzäumte.
Nun hatte die ARGE damals zwei Widersprüche und verlangsamte sich weiter.
Der beauftragte Anwalt verlor den Überblick und gab den vom Frauenzentrum geschriebenen Widerspruch als von mir geschrieben aus und berief sich selbst auf den von mir ursprünglich verfassten Text.
Oberpeinlich so was.

Marsleuchte
01.02.2009, 12:18
Das ist normal, wenn Du einen Anwalt das denken abnimmst, ist der schon geistig bei der Rechnungsstellung.

Hatte das gleiche Problem, sollte Stellungsnahmen schreiben, wo er keinen Bock drauf hatte,was ich dann auch tat und das Ende vom Lied war das von meinen 3 Seiten nur noch eine Halbe angekommen ist oder komplett neugeschrieben wurde.

So soll dann ein total Außenstehender verstehen was gemeint ist. :patsch: