Ragdoll
01.02.2009, 10:03
Ich bekam von der ARGE Do. noch nie einen fehlerfreien ALG-II-Bescheid, obwohl sie dort ja Rechenprogramme haben.
Die ersten beiden Widersprüche sind auch recht klaglos durchgegangen. Doch nun scheine ich einen goldenen Reiter auf meiner Akte zu haben.
Ich bin zum 01.11.08 wieder Arbeitslos geworden, weil die Stelle befristet war.
ALG-II wurde mir mit Bescheid vom 14.10.08 erst zum 01.12.08 bewilligt.
Am 18.10.08 legte ich Widerspruch dagegen ein, Begründung: Zuflussprinzip. Außerdem wurde mir ohne Grund eine geringere KdU bewilligt. Auch dagegen richtete sich der Widerspruch.
Die ARGE jedoch stellte sich tot, nicht einmal eine Eingangsbestätigung bekam ich (habe aber wohlweißlich den Widerspruch per Einschreiben verschickt).
Am 01.12.08 schrieb ich per e-mail eine Beschwerde mit Fristsetzung bis zum 15.12.08. Sollte ich bis Fristablauf keinen Bescheid vorliegen haben, würde ich ohne weitere Ankündigung zum Anwalt gehen.
Sofort am 01.12.08 schrieb die ARGE folgenden Antwortbrief, eingegangen am 03.12.08:
"Ihre Leistungsangelegenheit / Ihr Widerspruch vom 18.10.08
Sehr geehrte Frau S.,
Ihr Widerspruch ist hier eingegangen und befindet sich derzeit in Bearbeitung. Nach Klärung der Leistungsangelegenheit erhalten Sie weitere Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Unterschrift"
Wer das allerdings unterschrieben hat, läßt sich nur aufgrund es Kringels nicht feststellen.
Von "Bearbeitung" habe ich seit dem 18.10.08 nichts gespürt, seit meiner Beschwerde habe ich natürlich kein Lebenszeichen mehr bekommen.
Um weiter vorzugehen, habe ich mir dann Rechtsberatung eingeholt, dort jedoch bekam ich auch erst Anfang Januar einen Termin und der versprochene Brief ist immer noch nicht versendet worden. Angeblich wegen Arbeitsüberlastung und Erkrankung einer Mitarbeiterin.
Ich fühle mich als Bürger ganz schön verarscht! Wir Bürger sollen immer nur springen, und das auch noch sofort, aber unsere angeblich verbrieften Rechte sind das Papier nicht wert. Jedenfalls ist es fast ein Ding der Unmöglichkeit, sie durchzusetzen, die machen ja mit einem, was sie wollen.
So was sollte man mal an die Öffentlichkeit bringen, mit Nennung von Roß und Reiter (aber das verstieße ja wiederum gegen die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter).
Die ersten beiden Widersprüche sind auch recht klaglos durchgegangen. Doch nun scheine ich einen goldenen Reiter auf meiner Akte zu haben.
Ich bin zum 01.11.08 wieder Arbeitslos geworden, weil die Stelle befristet war.
ALG-II wurde mir mit Bescheid vom 14.10.08 erst zum 01.12.08 bewilligt.
Am 18.10.08 legte ich Widerspruch dagegen ein, Begründung: Zuflussprinzip. Außerdem wurde mir ohne Grund eine geringere KdU bewilligt. Auch dagegen richtete sich der Widerspruch.
Die ARGE jedoch stellte sich tot, nicht einmal eine Eingangsbestätigung bekam ich (habe aber wohlweißlich den Widerspruch per Einschreiben verschickt).
Am 01.12.08 schrieb ich per e-mail eine Beschwerde mit Fristsetzung bis zum 15.12.08. Sollte ich bis Fristablauf keinen Bescheid vorliegen haben, würde ich ohne weitere Ankündigung zum Anwalt gehen.
Sofort am 01.12.08 schrieb die ARGE folgenden Antwortbrief, eingegangen am 03.12.08:
"Ihre Leistungsangelegenheit / Ihr Widerspruch vom 18.10.08
Sehr geehrte Frau S.,
Ihr Widerspruch ist hier eingegangen und befindet sich derzeit in Bearbeitung. Nach Klärung der Leistungsangelegenheit erhalten Sie weitere Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Unterschrift"
Wer das allerdings unterschrieben hat, läßt sich nur aufgrund es Kringels nicht feststellen.
Von "Bearbeitung" habe ich seit dem 18.10.08 nichts gespürt, seit meiner Beschwerde habe ich natürlich kein Lebenszeichen mehr bekommen.
Um weiter vorzugehen, habe ich mir dann Rechtsberatung eingeholt, dort jedoch bekam ich auch erst Anfang Januar einen Termin und der versprochene Brief ist immer noch nicht versendet worden. Angeblich wegen Arbeitsüberlastung und Erkrankung einer Mitarbeiterin.
Ich fühle mich als Bürger ganz schön verarscht! Wir Bürger sollen immer nur springen, und das auch noch sofort, aber unsere angeblich verbrieften Rechte sind das Papier nicht wert. Jedenfalls ist es fast ein Ding der Unmöglichkeit, sie durchzusetzen, die machen ja mit einem, was sie wollen.
So was sollte man mal an die Öffentlichkeit bringen, mit Nennung von Roß und Reiter (aber das verstieße ja wiederum gegen die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter).