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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dispositionsrecht


Herbstlaub
02.02.2009, 01:31
Hallo,

ich versuche gerade das Dispositionsrecht zu verstehen - im Zusammenhang mit Aussteuerung, um die Nahtlosigkeit nach § 125 aussen vor zu lassen. Antrag auf Teilhabe zum Arbeitsleben ist gestellt.

Beispiel:
Anspruch ALG I 'normalerweise' 8 Monate nach 1 1/2 Jahren Krankengeld
Alo-Meldung 12.2008
Aussteuerung Mitte 02.2009
angenommen von Dispositonsrecht wird Gebrauch gemacht und der Anspruch soll 03.2009 entstehen

Ist das überhaupt möglich oder gibt es einen Haken?
Würde die KK-Mitgliedschaft dann im Feb. weiterlaufen oder müßte freiwillig versichert werden?
Würden dann 8 Monate ab 03.2009 entstehen

Wer kennt sich aus?

Viele Grüße
Herbstlaub

Seebarsch
02.02.2009, 20:43
Hallo Herbstlaub,
warum willst du das Dispositionsrecht denn in Anspruch nehmen?
Ich erkenne da keinen Vorteil, wenn du dich später meldest!
ACHTUNG:
Keine Zahlung von der Agentur, bedeutet auch keine Sozialversicherung!
Die müsste selbst getragen werden!
:confused:

Herbstlaub
02.02.2009, 23:29
Hallo Seebarsch,

es ist erst einmal nur angedacht. Falls eine Umschulung/ berufl. Reha für meine Tochter möglich ist, falls man eine Maßnahme vorschlagen kann, falls eine Maßnahme erst im OKt. beginnt (lt. Kursnet), wäre der Anspruch auf ALG gerade beendet. Soweit ich das bisher Gelesene verstanden habe, gäbe es dann doch während einer Umschulung kein Geld zum Lebensunterhalt(?) Wahrscheinlich kommt eh noch alles anders, als wir denken. Ich wünschte, wir wären nicht auf die AfA angewiesen. Mal schauen - sind die ersten Erfahrungen. Auf jeden Fall war der Rehaberater am Tel. schonmal nett. :)

Viele Grüße
Herbstlaub