Herbstlaub
02.02.2009, 01:31
Hallo,
ich versuche gerade das Dispositionsrecht zu verstehen - im Zusammenhang mit Aussteuerung, um die Nahtlosigkeit nach § 125 aussen vor zu lassen. Antrag auf Teilhabe zum Arbeitsleben ist gestellt.
Beispiel:
Anspruch ALG I 'normalerweise' 8 Monate nach 1 1/2 Jahren Krankengeld
Alo-Meldung 12.2008
Aussteuerung Mitte 02.2009
angenommen von Dispositonsrecht wird Gebrauch gemacht und der Anspruch soll 03.2009 entstehen
Ist das überhaupt möglich oder gibt es einen Haken?
Würde die KK-Mitgliedschaft dann im Feb. weiterlaufen oder müßte freiwillig versichert werden?
Würden dann 8 Monate ab 03.2009 entstehen
Wer kennt sich aus?
Viele Grüße
Herbstlaub
ich versuche gerade das Dispositionsrecht zu verstehen - im Zusammenhang mit Aussteuerung, um die Nahtlosigkeit nach § 125 aussen vor zu lassen. Antrag auf Teilhabe zum Arbeitsleben ist gestellt.
Beispiel:
Anspruch ALG I 'normalerweise' 8 Monate nach 1 1/2 Jahren Krankengeld
Alo-Meldung 12.2008
Aussteuerung Mitte 02.2009
angenommen von Dispositonsrecht wird Gebrauch gemacht und der Anspruch soll 03.2009 entstehen
Ist das überhaupt möglich oder gibt es einen Haken?
Würde die KK-Mitgliedschaft dann im Feb. weiterlaufen oder müßte freiwillig versichert werden?
Würden dann 8 Monate ab 03.2009 entstehen
Wer kennt sich aus?
Viele Grüße
Herbstlaub