Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : keine KV mehr
Ich bin Ende März 2005 fristlos entlassen worden und habe gegen diese Kündigung mit meinem Anwalt beim Arbeitsgericht geklagt. Mein Chef hat mich sofort zum Datum der Kündigung bei der Krankenkasse abgemeldet. Bei Gericht wurde dann meiner Klage Recht gegeben und mein Chef mußte mich bis Ende Juni weiterbeschäftigen. Es wurde weiterhin eine Anfindung vereinbart, die er in 2 Monatsraten zu zahlen hat. Den Bogen für´s Arbeitsamt hat er sofort nach meiner Kündigung zum Ausfüllen erhalten und bis Heute nicht zurück geschickt. Mittlerweile bin also ohne Krankenversicherung. Die Krankenkasse sagt sie könne nichts machen da ich ja schon im Mai abgemeldet wurde, das Arbeitsamt sagt sie können nichts machen solange der Bogen von meinem Chef nicht da ist. Arbeitslosengeld habe ich natürlich auch noch nicht bekommen.
Was mache ich jetzt und was passiert wenn ich zum Arzt muß?
Betroffener
27.07.2005, 14:19
:welcome: Gilla,
hast Du denn das Geld für April bis Ende Juni bekommen und sind da die Sozialversicherungsbeiträge ausgewiesen und ggf. auch abgeführt?
Auch für die Abfindung sind sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.
Leider schreibst Du nicht, ob Du dieses Gelder erhalten hast.
Ansonsten ist es gut und sehr wichtig, mit der Krankenkasse den Kontakt zu halten und regelmässig nach zu fragen ob schon eine Nachmeldung / Neuanmeldung erfolgt ist. Damit erzeugst DU einen Vermerk in der Datenbank bzw. Deiner Akte, die die üblichen Sperrfristen extrem hinauszögern kann, weil es ein schwebendes Verfahren ist.
Selber etwas zahlen zur KV solltest Du grundsätzlich erst dann, wenn ein Brandbrief mit der Drohung des Verlustes des Versicherungsschutzes bei Dir eintrifft - und auch dann nur immer für einen Monat etwas zahlen zum niedrigstmöglichen Beitragssatz (ohne Krankengeld).
Solange Dir Deine Krankenversicherung nicht den Versicherungsschutz schriftlich aufgekündigt hat, bist Du natürlich weiter versichert.
Wenn der Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung nicht ausstellen will an Dich, so ist es dann Sache des Amtes, hier selber Kraft Gesetzes sich darum zu kümmern (was gerne abgewälzt wird zu Lasten des Arbeitslosen, der dann in der Luft hängen bleibt - wie es Dir gerade passiert ist).
Hierzu solltest Du also Deinen Anwalt nochmal befragen, ob und wie das zu regeln ist (notfalls über "Untätigkeit im Amt") bzw. über ein anwaltliches Schreiben an den Arbeitgeber (mit einer leeren auszufüllenden Arbeitsbescheinigung).
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