Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage wegen Arbeitslosengeldantrag
pc-freak87
02.02.2009, 12:52
Hallo,
ich schließe meine Ausbildung zum 6.Februar 2009 ab und war mich heute auch ab dem obengenannten Datum Arbeitslos gemeldet, habe aber ab 1.März eine neue Stelle.
Auf dem Antrag steht, dass man einen Aufhebungsvertag oder Kündigungsschrieben benötigt, habe aber so etwas nicht und bekomme das auch nicht, weil ja die Ausbildung regulär zu Ende ist.
bitte helft mir!!
Brauchste nicht, kriegst ja n Abschlusszeugnis.
Hallo pc-freak,
Du wirst auch keine Kündigung bekommen, weil ja Ausbildungsverhältnisse (ebenso wie befristete Arbeitsverhältnisse) mit Fristende enden.
Das heißt, Deine Arbeit endet mit dem Ausbildungsende, dies steht genau datiert in Deinem Vertrag.
Vielleicht reicht denen ja eine Bestätigung vom Chef, dass dann und dann das Ausbildungsverhältnis mit Ablegen der Prüfung endet und dass er Dich nicht übernimmt.
Es könnte aber sein, dass sie Dir sagen, dass Du Dich zu spät gemeldet hast.
Man muss sich drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden.
Nein, muss man als normaler Auszubildender nicht.
pc-freak87
02.02.2009, 14:19
Also meinst du den Gesellenbrief oder das Abschlusszeugnis der Schule??
Danke schonmal
Seebarsch
02.02.2009, 20:33
Hallo pc-freak,
du brauchst nur die normale Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber vorlegen. Da steht alles drin, was die Agentur braucht!
Mein Tipp:
Da du ab dem 01.03.2009 wieder neue Arbeit hast, solltest du dir das mit dem Antrag überlegen!
Du bekommst jetzt Alg nach dem sehr geringen Azubi-Gehalt!
Wenn du, was ich nicht hoffe, in elf Monaten dann wieder alo wirst, bleibt es bei dem geringen Satz für das Alg!
Verzichtest du jetzt auf den Antrag und wirst in elf Monaten alo, wird dein Alg nach dem wesentlich höheren Gesellenlohn berechnet!
:-P
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