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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : selbständigkeit


Eddi
22.09.2006, 16:33
mein bewilligungsbescheid läuft zum 30.09.2006 aus. ich habe der arge mitgeteilt das ich mich zum 01.10.2006 selbständig machen werde. ich wollte eigentlich jetzt nur noch für den monat oktober leistungen erhalten zur überbrückung bis das erste geld fliesst. nun soll ich einen fortzahlungsantrag ausfüllen mit aufstellung der vorraussichtlichen einnahmen. hier kann ich nur eine schätzung abgeben. vielleicht wäre noch ergänzend zu erwähnen das ich zum 01.10.2006 in eine eigene wohnung ziehe, vorher lebte ich in einer sogenannten bedarfsgemeinschaft (eheähnliche gemeinschaft). dieses umstände sind er arge auch bekannt. lohnt es sich denn überhaupt einen fortzahlungantrag auszufüllen wenn man sich selbständig macht? kaution sowie auch eine erstausstattung für die neue wohnung habe ich nicht beantragt. ich habe die wohnung ohne zustimmung der arge angemietet, ich hatte nicht viel zeit zusuchen. die kosten für die wohnung liegen auch über den regelsatz.

Die Ägypter
22.09.2006, 17:11
Hallo Eddi,

du hast im Prinzip so lange das Recht Leistungen zu beanspruchen, solange das, was du selbst erwirtschaftest nicht zum Leben reicht - hierbei ist es gleich, ob es sich um ein Beschäftigungsverhältnis handelt oder aber um eine Selbstständigkeit. Das nennt sich dann aufstockendes oder ergänzendes ALG II

Weiterhin ist es so - das du natürlich bis zum ersten Verdienst (auch aus Selbstständigkeit) bedürftig bleibst - ganz konkret, bis dir der erste Umsatz zufließt, ist das im gleichen Monat, in dem auch Leistungen flossen, musst du halt etwas zurückführen (= Rückforderungsbescheid) - geschieht das erst im Folgemonat, gehört das geflossene ALG II (auch ergänzend) dir.

Was deine Wohnung angeht... respektive - die Anmietung ohne Bescheid über die Notwendigkeit des Umzuges von Seiten der ArGe = ist natürlich "unglücklich" - aber, man kann dir lediglich die Umzugskosten, die darlehensweise Übernahme der Kaution verweigern und nur bis zur Angemessenheit der bislang gültigen Miete leisten.

Es ist aber nicht so, das dir die Miete komplett vorenthalten werden darf. Frage: Warum bist du umgezogen, hast du vielleicht doch wenigstens mit einem Sachbearbeiter gesprochen - sei es telefonisch und dies vielleicht protokolliert? War deine alte Wohnung auch nicht "angemessen", wurdest du vielleicht sogar mal zur Kostensenkung der KdU aufgefordert?

Ich denke schon, dass du einen Antrag stellen solltest - gerade die erste Phase der Selbstständigkeit kann doch sehr "mühsam" sein = oder ist es sicher, dass du davon wirst vollständig leben können?

Eddi
22.09.2006, 17:28
die erst wohnung war auch nicht angemessen. ich bin auch nicht aufgefordert mir eine andere wohnung zu suchen. ich habe seinerzeit dem sachbearbeiter das vermietungsangebot gezeigt. dieser sagte dann gleich die wohnung ist zu teuer. bei mir war insofern noch ein besonderer umstand, das die person die zur bedarfsgemeinschaft zählte, kurzfristig das bestehende mietverhältnis gekündigt hat. ich bin natürlich davon in kenntnis gesetzt worden, da wir beide seinerzeit den mietvertrag unterschrieben hatten, jedoch zwischenzeitlich ist sie alleinige mieterin der wohnung geworden. sie hat genausso wie ich eine wohnung zum 01.10.2006 angemietet.

Eddi
22.09.2006, 18:12
beispiel im ersten monat habe ich an einnahmen 1.300 im 2. 1.500 und im 3. vielleicht 2.000...dann bin ich doch wahrscheinlich nicht mehr bedürftig, oder? und muss alles zurückzahlen. mir geht es definitiv nur um den 1. monat und mehr erst mal nicht..bitte um kurzfristige antwort, vielen dank

Die Ägypter
22.09.2006, 18:20
beispiel im ersten monat habe ich an einnahmen 1.300 im 2. 1.500 und im 3. vielleicht 2.000...dann bin ich doch wahrscheinlich nicht mehr bedürftig, oder? und muss alles zurückzahlen. mir geht es definitiv nur um den 1. monat und mehr erst mal nicht..bitte um kurzfristige antwort, vielen dank


Hallo Eddi,

dein Anspruch auf ALG II setzt sich zusammen aus Regelsatz und angemessener Miete - wenn du im Erwerb stehst, kommen Freibeträge hinzu.

Als Selbstständiger kannst du m.W. sämtliche Kosten, die auch steuerrechtlich anerkannt sind - vorweg absetzen - dann gibt es auf den Rest Freibeträge, wobei der Grundfreibetrag für Selbstständige nicht gilt, da ja schon der sog. Gewinn berücksichtigt wird.

100 bis 800 Euro = Freibetrag 140 Euro ( 20 % von 700 Euro)
800 bis 1200 Euro = Freibetrag 40 Euro ( 10 % von 400 Euro)

= Regelsatz + angemessene KdU + ca. 180 Euro Freibetrag = übersteigt dein bereinigtes Einkommen dies - hast du keinen Anspruch mehr.