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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bildungsgutschein weil ein Kind existert abgelehnt


tengis
27.07.2005, 13:20
ich schreibe für meine Schwiegertochter, weil sie nur selten Zugang zum Internet hat. Meine Schwiegertochter ist seit 4 Jahren Sozialhilfeempfänger und hat eine 2 jährige Tochter. Nun wil sie unbedingt aus dem Trott raus und hat sich um einen Bildungsgutschein als Ausbildung zur Altenpflegerin bemüht. Eine Ausbildungstelle hat sie sich selbst gesucht und auch einen Kindergartenplatz erhalten. Nun wird dieser Bilddungsgutschein seitens der Agentur für Arbeit mit folgender Begründung abgeleht. 1. hat sie ein Kind und könnte dadurch nicht in Schichten arbeiten und 2. hat sie noch keinen Führerschein.
Diese Ablehnungsbegründungen sind doch mehr als fadenscheinig. Hätte sie also kein Kind, dann könnte sie den Beruf erlernen. Ich hatte meiner Schwiegertochter empfohlen, sich an den obersten Leiter der betreffenden Agentur zu wenden. Nun meine Frage: Wie nennt sich allgemein der Leiter der Arbeitsagentur. Mir geht es jetzt um die richtige Ansprechweise. Oder viellicht hat noch jemand eine andere Idee, wie sich meine Schwiegertochter wehren kann. Sie ist sehr motiviert einen Beruf zu erlernen, um endlich selbst für ihr Kind zu sorgen.

Betroffener
27.07.2005, 13:52
:welcome: tengis,

hier ist Deine Schwiegertochter ein wenig im Minenfeld.

Zum Einen klingt es ein wenig wie verheiratet, aber zum anderen schreibst Du "möchte endlich selbst für Ihr Kind sorgen". Tut das Dein Sohn nicht?

Üblicherweise sollen Mütter mit Kindern (insbesondere Alleinerziehende) in den ersten 3 Jahren der Kindererziehung weitestgehend in Ruhe gelassen werden, damit sie sich der Kindeserziehung und -aufsicht widmen können.
Vorher gibt es auch kaum Kita- oder Kindergartenplätze.

Insofern erscheint mir der diesbezügliche Teil der Ablehnung eher positiv und fürsorglich seitens des Amtes.

Üblicherweise sind die Leiter als Geschäftsführer beschäftigt, was aber eigentlich nicht wichtig ist. Wichtig wäre die telefonische oder schriftliche Terminvereinbarung mit der/dem BehördenleiterIn (oder StellvertreterIn), um das Thema durch zu sprechen.

Zu beachten ist auch, dass unter Hartz IV Bedingungen es kaum noch Genehmigungen zur Weiterbildung gibt - es sei denn Deine Schwiegertochter habt überhaupt noch keine Ausbildung.

Aber auch das wäre ein sinnvoller Hintergrund für ein Gespräch mit der Leitung der ARGE - ggf. ebenso mit der Aufsicht aus der Lokalpolitik, die ja meist auch in den Vorstandsgremien massiv vertreten ist (und ansonsten als Landräte/Stadträte, Bürgermeister usw. aus der lokalen Politik bekannt sind).

Ich wünsche viel Erfolg.

StephanK
27.07.2005, 14:22
Hallo tengis
Kontrastprogramm :-) - Ich sehe das ein wenig anders als mein "Vorredner"...
Ich nehme mal an, dass Deine Schwiegertochter inzwischen keine Sozialhilfe mehr bezieht (die gibt's praktisch nur noch für nicht arbeitsfähige Menschen), sondern Arbeitslosengeld II.
Pfullingen gehört zum Landkreis Reutlingen. Dort ist für Bezieher von Arbeitslosengeld II nicht die Arbeitsagentur, sondern die ARGE (Arbeitsgemeinschaft von Arbeitsagentur und Landkreis) zuständig. Mag sein, dass die sich an der gleichen Stelle befinden, aber es macht halt einen Unterschied - und Dir geht's ja um eine korrekte, gezielte Ansprache.
Die Chefs der ARGEn nennen sich in aller Regel Geschäftsführer.

Die Begründung, die Du wiedergibst, halte auch ich für ein starkes Stück. Es ist zwar leider schon so, dass die Betreuungsmöglichkeiten für Kleinkinder oft schlecht sind, aber womöglich steht da eine aktive Oma zur Verfügung - und überhaupt geht das die ARGE nichts an, so lange sie nicht von der Arbeitsuchenden darauf angesprochen wird. Außerdem gibt's da noch diesen schönen § 8a SGB III, den Du dem Geschäftsführer vielleicht mal unter's Näsle reiben solltest: § 8a Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sollen in ihrer zeitlichen, inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung die Lebensverhältnisse von Frauen und Männern berücksichtigen, die aufsichtsbedürftige Kinder betreuen und erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen oder nach diesen Zeiten wieder in die Erwerbstätigkeit zurückkehren wollen.
Weitere Möglichkeiten: Wenn die Ablehung eines Bildungsgutscheins noch keine vier Wochen her ist, besteht die Möglichkeit, Widerspruch gegen diese Entscheidung einzulegen. Allerdings ist der Bildungsgutschein nur eine "Kann-Leistung" (Ermessensleistung), die man nur mit bestimmten Begründungen anfechten kann. Hier käme - wenn Du die Äußerungen einigermaßen vollständig wiedergegeben hast - in Betracht, dass das Ermessen entweder gar nicht oder fehlerhaft, nämlich auf der Grundlage sachfremder Erwägungen und unter Außerachtlassung der Grundsätze des erwähnten § 8a SGB III, ausgeübt wurde. Das sollte dann auch etwa so in einer Wiederspruchsbegründung (die man ansonsten kurz halten kann) auftauchen.
Wenn Du selbst aktiv werden willst, solltest Du Dir eine Vollmacht von Deiner Schwiegertochter geben lassen; allein das Verwandtschaftsverhältnis berechtigt Dich nämlich nicht, gegenüber der Behörde in ihrem Namen aufzutreten.
Viel Erfolg!