Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mietübernahmebescheinigung vor Umzug
hallo! ich komme vielleicht mit einer ungewöhnlichen frage, aber es ist halt eine sorge für mich und vielleicht hat jemand erfahrungen damit schon gesammelt, der/die mir weiterhelfen kann?
ich komme aus dem rheinland bei krefeld und möchte in eine andere stadt umziehen, die 400 kilometer entfernt ist. ich hab mich schon bei dem dortigen arbeitsamt, bzw. der arge erkundigt und die meinen, das wäre kein problem, auch in sachen mietkostenübernahme usw..
leider kenne ich dort keinen, bei dem ich für ein paar wochen, bis ich eine wohnung gefunden habe, unterkommen könnte. geld für ein hotel oder, bei einer passenden gefunden wohnung, für die erste monatsmiete oder kaution habe ich leider nicht. ich hab zwar ein auto, aber ständig hin- und her zu fahren, um wohnungen zu besichtigen und zum amt zu gehen, würde sich bei 400 km entfernung logischerweise schwierig umsezten.
das problem ist also, wo kann man unterkommen oder wie haben das andere gemacht, da ich damit keine erfahrungen bisher sammeln konnte? gibt es organisationen die notunterkünfte bereitstellen? wie soll man da vorgehen?
der normalfall ist, soweit ich es bisher mitgekriegt habe: arbeitsamt(alter ort) abmelden, arbeitsamt (neuer ort) anmelden, kostenübernahme schriftlich geben lassen, wohnung finden und auf bewilligung warten.
aber wo kan ich unterkommen???
danke schonmal im voraus
der micki
Die Ägypter
22.09.2006, 14:56
ich komme aus dem rheinland bei krefeld und möchte in eine andere stadt umziehen, die 400 kilometer entfernt ist. ich hab mich schon bei dem dortigen arbeitsamt, bzw. der arge erkundigt und die meinen, das wäre kein problem, auch in sachen mietkostenübernahme usw..
Hallo Micki,
bitte Vorsicht mit mündlichen Verlautbarungen seitens der ArGe/Sachbearbeiter dort - nur was du schriftlich hast, ist "gerichtsfest" falls es Probleme gibt.
Von deiner Wegzugsarge benötigst du für die neue ArGe eine schriftliche Bescheinigung, dass dein Umzug als notwendig betrachtet wird. Nur dann wird auch der Umzug bezahlt bzw. die neue Kaution von der neuen ArGe übernommen und.... die volle angemessene Miete übernommen - andernfalls kann es dir passieren, dass die neue zust. ArGe argumentiert, es habe keine Notwendigkeit vorgelegen und sie zahlen dann nur den bisherigen Mietzins (unabhängig von der sog. Angemessenheit).
Kosten für Wohnungssuche - Übernachtungen sind im SGB II nicht geregelt - hier kannst du nur Anträge stellen und hoffen, diese eben durchzubekommen... Aber rechne dir da nichts aus - im Grunde ziehst du aus blauen Dunst heraus weg - also kein konkretes Jobangebot, keine "Familienzusammenführung" = eigentlich keine Notwendigkeit....
Ist deine jetzige Wohnung "angemessen" =?
danke erstmal für die antwort!
nun, umzugskosten werde ich nicht in anspruch nehmen. ich gehe also mit nichts hin. ich wohne seit meiner kindheit bei meinem onkel, habe somit noch nie eine eigene wohnung gehabt. somit müsste ich ja anspruch auf eine wohneinrichtung haben. würde mir diese nicht bewilligt, machts auch nicht...not macht bekanntlich erfinderisch!
also würde es in meinem falle wirklich nur ein ortswechsel sein, wo ich mich dann beim arbeitsamt/arge dort anmelde und mietkostenübernahme beantrage. es gibt ja auch den paragraphen, wo freie ortswahl eines deutschen bundesbürger gewährleistet ist. ich bin mittlerweile über 25, so dass ich nicht mehr an die eltern gebunden bin, bzw. dort wohnen bleiben müsste.
also von diesem standpunkt, mit notwendigkeit, also das ich umzugskosten übernommen bekommen haben möchte oder das man mir die freie ortswahl verweigern könnte, bin ich ab. klar, muss ich mir das bestätigen lassen, was ich von vielen threads schon mitbekommen habe!
mein problem ist somit wirklich nur, das ich erst mich bei der arge anmelden kann, wenn ich eine adresse habe. wie schon geschrieben, kann ich im voraus mir keine wohnungmiete leisten, so das ich vorher eine unterkunft brauche., bevor ich überhaupt das alles machen kann...also arge-anmeldung, wohnungssuche ect.
gruß micki
Hallo! Mein letzter Thread handelt davon, dass ich in eine andere Stadt ziehen möchte. Die Bescheinigung zur Mietübernahme der zuständigen ArGe im zukünftig neuen ort...bekomm ich die erst nach der anmeldung dort oder kann ich mir diese vor dem Umzug einholen? Vielleicht auch vor der Abmeldung in meinem alten Ort, wo die neue zuständige ArGe noch garnix mit mir quasi zutun hat?
Danke im voraus!
Gruß Micki
Die Ägypter
22.09.2006, 17:22
also würde es in meinem falle wirklich nur ein ortswechsel sein, wo ich mich dann beim arbeitsamt/arge dort anmelde und mietkostenübernahme beantrage. es gibt ja auch den paragraphen, wo freie ortswahl eines deutschen bundesbürger gewährleistet ist. ich bin mittlerweile über 25, so dass ich nicht mehr an die eltern gebunden bin, bzw. dort wohnen bleiben müsste.
Du zielst auf das GG ab - aber viele Bürger überlesen die Einschränkung des GG (http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/gg/gg1_de.htm) im folgenden Absatz:
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
Die Ägypter
22.09.2006, 17:39
Hallo! Mein letzter Thread handelt davon, dass ich in eine andere Stadt ziehen möchte.
Vorab die Bitte = für gleiche Themen/Anschlussfragen keinen neuen Thread zu eröffnen.
Die Bescheinigung zur Mietübernahme der zuständigen ArGe im zukünftig neuen ort...bekomm ich die erst nach der anmeldung dort oder kann ich mir diese vor dem Umzug einholen? Vielleicht auch vor der Abmeldung in meinem alten Ort, wo die neue zuständige ArGe noch garnix mit mir quasi zutun hat?
Ähem... die Mietübernahmebescheinigung - kannst du im Regelfall nach Vorlage eines Mietvertrages einfordern und - bei vielen ArGen üblich, dann, wenn grundsätzlich Anspruch auf Leistungen besteht = Antragstellung.
Diese muss komplett neu erfolgen, wenn die Zuständigkeit wechselt, es gibt nur wenige ArGen, die dies unkomplizierter handhaben.
Die entgültige Bearbeitung des Neuantrages wird im Regelfall nach pol. Neuanmeldung erfolgen - mindestens bei mir war dies so. Einige ArGen fordern darüber hinaus einen Einstellungsbescheid der zuvor zuständigen ArGe.
Halt mich bitte nicht für blöd, bin halt sehr unerfahren in solchen Dingen und muss erstmal alles sammeln.
Also ist es sozusagen ein Risiko, so eine Umzugsangelegeheit durchzuführen?
Ich muss mich also erst abmelden (im alten Ort), mir eine Bescheinigung geben lassen, über die Notwendigkeit des Umzugs. Dann suche ich mir eine Wohnung (45 m², ca. 210€ KM), bzw. lass mir dann den Mietvertrag geben und melde mich bei der neuen ArGe an.
Ich schreibe es mal so, wie ich es mir vorgestellt habe und erklär es einfach:
Ich suche im Internet eine passende Wohnung, fahre dann in den 400 km entfernten Ort. Dort gehe ich zur ArGe, lass mir eine schriftliche Bescheinigung geben über die Kostenübernahme und Miete dann die Wohnung. Ich fahre wieder zurück in meinen alten Wohnort, melde mich dort ab. Ich fahre dann in den neuen Ort zurück, melde mich an und hoffe auf die Bewilligung.
Mir gehts dabei darum, ob man eine "voraus"- Bescheinigung über die Kostenübernahme (Miete) bekommt. Weil wenn ich mich im alten Ort abmelde, dann im neuen Ort einen Mietvertrag vorzeige (der vielleicht noch unterzeichnet ist?), dann zwar das alg2 bekomme, aber die wohnung nicht genehmigt bekomme,...dann steh ich ohne adresse da und kann auch kein ALG2 dort beantragen! Also ist dies mein Risiko?
Gruß Mike
Die Ägypter
22.09.2006, 18:34
Also ist es sozusagen ein Risiko, so eine Umzugsangelegeheit durchzuführen?
ja - es kann sehr haarig werden, wie ich aus eigener Erfahrung leider weiß....
Ich muss mich also erst abmelden (im alten Ort),
Das gibt es m.W. nicht mehr - mit Neuanmeldung erfolgt Abmeldung automatisch - Neuanmeldung geht aber zumeist erst, wenn Wohnung bezugsfertig ist. Es gibt durchaus Meldestellen, die Nachweise einsehen.
mir eine Bescheinigung geben lassen, über die Notwendigkeit des Umzugs.
Das ist das Erste, was du tun solltest und dies macht deine jetzt zuständige ArGe.
Dann suche ich mir eine Wohnung (45 m², ca. 210€ KM), bzw. lass mir dann den Mietvertrag geben und melde mich bei der neuen ArGe an.
Nein, du meldest dich nicht an - du meldest dich überhaupt mit dem noch nicht unterschriebenen Mietvertrag, deinem bisherigen Bescheid sowie der Bescheinigung der Notwendigkeit der bisher zuständigen ArGe und bittest um Mietübernahmeerklärung, die sich auch konkret auf dein Mietangebot bezieht - da sollte sinngemäß drinstehen:
Herr X war heute bei uns und wir halten die Miete in Höhe von.... für die Wohnung in der Z-Straße in XYZ-Ort für angemessen und übernehmen diese im Rahmen der noch zu beantragenden Leistung ALG II in genannter Höhe....
Erst dann unterzeichnest du den Mietvertrag!!!
Ich suche im Internet eine passende Wohnung, fahre dann in den 400 km entfernten Ort. Dort gehe ich zur ArGe, lass mir eine schriftliche Bescheinigung geben über die Kostenübernahme und Miete dann die Wohnung. Ich fahre wieder zurück in meinen alten Wohnort, melde mich dort ab. Ich fahre dann in den neuen Ort zurück, melde mich an und hoffe auf die Bewilligung.
Wie gesagt - Abmeldung gibt es so nicht mehr - Neuanmeldung erst dann, wenn Mietvertrag "läuft"....
Sofort nach Mietübernahmeerklärung durch die ArGe Antrag auf ALG II stellen - mit Hinweis, dass Einstellungsbescheid bei der alten ArGe beantragt und dann übermittelt wird. = Bitte alles schriftlich und nachweisbar einreichen.
Nach pol. Anmeldung wird dann abschließend über den Antrag entschieden = Kopie der Meldebestätigung auch nachweisbar einreichen.
Mir gehts dabei darum, ob man eine "voraus"- Bescheinigung über die Kostenübernahme (Miete) bekommt.
Ich habe sie seinerzeit erhalten - ohne geht es auch nicht, dann bewegst du dich im luftleeren Raum... Du musst natürlich auch behaarlich auftreten - und schriftliche Anträge schützen dich insofern ein Stückweit, weil du eben einen Nachweis führen könntest. Es kann tödlich sein, sich auf irgendwelche mündlichen Verlautbarungen zu verlassen - nicht, weil alle SB "schlecht" sind, sondern weil Zuständigkeiten durchaus mal wechseln und Herr Z kann nicht wissen was Herr Y oder Frau X mündlich zugesagt haben (wenn es denn nicht in der EDV hinterlegt wurde!).
Weil wenn ich mich im alten Ort abmelde, dann im neuen Ort einen Mietvertrag vorzeige (der vielleicht noch unterzeichnet ist?)
Mietvertrag oder Vermieterbescheinigung blanko vorlegen = Unterschrift immer erst nach Bewilligung der Mietübernahme durch die ArGe!
, dann zwar das alg2 bekomme, aber die wohnung nicht genehmigt bekomme,...dann steh ich ohne adresse da und kann auch kein ALG2 dort beantragen! Also ist dies mein Risiko?
Mike.... Risiken gibt es durchaus - in meinem Fall war es die verzögerte Leistung des ALG II am neuen Wohnort, weil ich mich nicht Wochen vorher ummelden konnte und die neue ArGe auf Meldebescheinigung wartete und vorher konkret den Antrag auf ALG II nicht abschließend bearbeiten wollte.
Danke, danke, danke!!! Du weißt garnet, wie glücklich du mich damit gemacht hast. Ich hatte schon Schweißausbrüche, weil ich nun dachte, ich wäre im Luftleeren Raum. Aber mit der Erklärung "...Neuanmeldung ist gleich Abmeldung"...hast du mir erstmal wieder Hoffnung gemacht, weil nämlich ein Umzug sonst unmöglich gewesen wäre. Ich weiß, es liegt noch was vor mir, aber damit kann ich nun besser leben, als wenn es garkeine Möglichkeiten gebe! Vielen Dank!!!
LG Mike
Die Ägypter
22.09.2006, 20:34
Aber mit der Erklärung "...Neuanmeldung ist gleich Abmeldung"...hast du mir erstmal wieder Hoffnung gemacht, weil nämlich ein Umzug sonst unmöglich gewesen wäre. Ich weiß, es liegt
Das bezieht sich aber nur auf das Meldeprozedere beim Einwohnermeldeamt!
oh nein! das heißt dann? das musst du mir das mit den ArGe nochmal erklären. Muss ich mich also doch abmelden bei der ArGe im alten Ort? Weil Luftleerer Raum bedeutet ja, wenn ich mich in meiner alten Stadt bei der ArGe abmelde, erstmal kein Geld mehr bekomme und keine Krankenversicherung habe! dann muss ich auf gut glück 400 km reisen, wo ich ja keine unterkunft habe...hoffen eine wohnung, bzw. einen Mietvertrag zu bekommen , um dann zur neuen Arge im neuen Ort zu gehen, mit Bescheinigung und Anträgen?
LG Mike
Die Ägypter
22.09.2006, 21:11
oh nein! das heißt dann? das musst du mir das mit den ArGe nochmal erklären. Muss ich mich also doch abmelden bei der ArGe im alten Ort? Weil Luftleerer Raum bedeutet ja, wenn ich mich in meiner alten Stadt bei der ArGe abmelde, erstmal kein Geld mehr bekomme und keine Krankenversicherung habe! dann muss ich auf gut glück 400 km reisen, wo ich ja keine unterkunft habe...hoffen eine wohnung, bzw. einen Mietvertrag zu bekommen , um dann zur neuen Arge im neuen Ort zu gehen, mit Bescheinigung und Anträgen?
LG Mike
Du meldest dich bei der ArGe erst dann "ab", wenn die neue ArGe dir die Mietübernahmebescheinigung ausgehändigt hat und du und dein Vermieter den Mietvertrag unterschrieben haben - Dein "Risiko" ist lediglich eine Verzögerung der Leistung seitens der neuen zuständigen ArGe - bei mir war es ein Zeitversatz von einer Woche - wobei ich dann hier sehr viel "Druck" gemacht habe´!
Es hängt natürlich auch davon ab - wieviel Zeitpolster du im Wohnungsanmietungsvorgang "einbaust" - die ArGen brauchen im Regelfall 4-8 Wochen Bearbeitungszeit für einen Neuantrag = schneller kannst du eine neue Wohnung nicht beziehen, dann sitzt du tatsächlich ggf. eine Zeitlang ohne Leistung da. Du musst aber dafür Sorge tragen, dass die erste Miete, die ja im Voraus zu zahlen ist, auch pünktlich bei deinem Vermieter eingeht - wenn du kannst, versuch ein Wenig wegzusparen = mir - respektive meinem Kind und mir hat es seinerzeit den Hals gerettet!
Uiiii..........Abend gerettet. Entschuldige, aber is halt alles Neuland für mich. Mit dem sparen war mir klar und auch das ich gegebenfalls die erste Miete Zahlen muss. Soll ja auch nur ne kleine 1-Zimmer-Wohnung werden. Nochmals vielen Dank und vor allem für deine Geduld. Jetzt hab ich es, denke ich mal!
LG Mike
Hallo!
Ich weiß nich wie groß der Ort ist, in den du ziehen möchtest, aber wenn du dort keine Verwandten/Bekannten hast, bei denen du erst einmal unterkommen kannst, könntest du es ja am Anfang mit einem Zimmer in einer WG versuchen. DIe sind meist nicht so teuer.
Als ich hier in Berlin umgezogen bin, war es im übrigen so, dass ich das Wohnungsangebot in meinem alten Bezirk, also schon vor meinem Umzug, vorgelegt habe. Die haben mir die Zustimmung gegeben und meine Akte automatisch in meinen neuen Bezirk weitergeleitet. Ich musste mich zwar trotzdem dort anmelden, aber es gab keine Überbrückungszeit und ich konnte sogesehen "sicher" umziehen.
Aber wie gesagt, dass war ein Umzug innerhaln Berlins und zudem war das auch in den Zeiten vor Hartz4.
Vielleicht fragst du einfach mal bei deiner ARGE nach, die müssten dir ja helfen können.
Lg Katrin
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