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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Muss mein Partner für mich aufkommen?


Jenny281284
27.07.2005, 13:45
Hallo!Ich brauche ganz dringend und schnell Hilfe den bisher zahlte das Arbeitsamt den vollen regelsatz da ich von meinem Partner getrennt war.(lebten aber des Kindes wegen trotzdem zusammen)
Nun sind wir wieder zusammen und ich habe dies in einer Veränderungsmitteilung angegeben.Nun will das Arbeitsamt Gehaltsbescheinigungen von meinem Freund.Habe schon in mehreren Gerichtsbeschlüssen gelesen das der Partner nicht aufkommen muss wenn er nicht will und wollte nun fragen ob dies jemand auch schon erlebt hat und dagegen angegangen ist oder mir jemand sagen kann was zu tun ist???

Bitte!

mfg

Betroffener
27.07.2005, 14:06
:welcome: Jenny,

manche Dinge muss ich wohl nicht mehr verstehen.
Was hast Du denn in Deinen Veränderungsantrag reingeschrieben?

Gerade bei einem gemeinsamen Kind ist es besonders schwierig.
Das haben (nicht nur) hier im Forum schon Tausende erlebt - sonst gäbe es auch nicht die ganzen Urteile zum Thema Bedarfsgemeinschaft und "eheähnliche Gemeinschaft".

Ansonsten hatten wir das Thema gerade gestern wieder frisch auf dem Tisch. Vielleicht schaust Du Dir erst mal diese Threads an:

Eheähliche Gemeinschaft, volle Aufopferung Pflicht? (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=22625#22625)
Die Bundesagentur und der Personalmangel (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=6436#6436)