Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : arbeiten trotz krankheit
habe eine mitarbeiterin die in einem prozess einen vergleich mit ihrem ag geschlossen hat (wegen mobbing)5000 euro gekündigt aus gesundheitlichen gründen jetzt hat sie sich wieder gesund schreiben lassen zum 27.2.2009 und bekommt noch 48 tage urlaubsgeld(warum auch immer) muß sie das urlaubsgeld angeben und wird alles neu berechnet?
und wird die abfindung dann da sie sich ja wieder gesund hat schreiben lassen angerechnet auf das arbeitslosengeld gekündigt ist sie zum 30.4.2009 richtig kompliziert so wie ich das sehe
Versuche bitte Satzzeichen zu benutzen (, . ; ! ? und sowas), dann wird es weniger kompliziert.
:)
Seebarsch
04.02.2009, 20:17
Hallo lupos2008,
ich versuch mal daraus schlau zu werden.
Wahrscheinlich wurde durch den Arbeitgeber gekündigt, Kündigungsschutzklage eingereicht und die Agentur hat Alg vorgeleistet?
Der Vergleich geht von einem Beschäftigungsende zum 30.04.2009 aus. Bis dahin hat der Arbeitgeber dann den Lohn zu zahlen und zusätzlich eine Abfindung von 5.000 €.
Das würde bedeuten, dass die Arbeitslosigkeit erst zum 01.05.2009 eintritt.
Durch die Agentur wird das bisher gezahlte Arbeitslosengeld vom Arbeitgeber zurückgefordert. Der verrechnet diesen Betrag mit der Nachzahlung des Lohnes bis zum 30.04.2009!
Ab 01.05.2009 tritt dann ggfls. die Arbeitslosigkeit wieder ein!
Die Abfindung wird nur dann berücksichtigt, wenn die Kündigungsfrist im Vergleich nicht eingehalten wurde.
Nichts genaues kann man aber nicht sagen, weil die entscheidenden Inputs, z.B. aus dem Vergleich, fehlen!
:confused:
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