Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Antrag auf Übernahme der Unterkunftskosten - Wartezeit
Hallo,
erstmal Lob an dieses Forum - super!
Habe am 14.02.05 kurz vor Beendiung einer Weiterbildungsmaßnahme (Bildungsgutschein) einen Antrag auf HARTZ IV und Übernahme der Unterkunftskosten gestellt.
Ich bin getrennt lebend und Mutter von fünf schulpfl. Kindern - erhalte weder ALG (da ich die letzten Jahre nur auf Mini-Job arbeiten konnte wegen der Kindererziehung) noch Unterhalt für meine Kinder (Beistandschaft läuft - aber er zahlt nicht).
Habe nun als Rettungsanker Sozialhilfe beantragt...diese ging auch nach fünf Wochen durch - aber der Hammer kommt jetzt:
Der gleichzeitig gestellte Antrag auf Übern. der Unterkunftsk. wurde bis dato noch nicht weiter bearbeitet! Erst wurde der Antrag vom AA auf meine Gemeindeverwaltung geschickt - die haben nicht gewusst, was sie damit machen sollen und haben mich fragen müssen (!), dann wurde der Antrag (es war wohl schon Mitte April) in eine andere zuständige Behörde weitergegeben. Diese forderte so Ende Mai noch einige Unterlagen an (Grundbuchauszug, Notarurkunden etc.), die ich umgehend einreichte.
So - nun liegt da der Antrag und liegt...liegt...liegt...Auf zwei freundliche eMails von mir gab es nichtmal Antwort - mehre Anrufe scheiterten daran, dass die Sachbearbeiterin grad keine Zeit (Lust) hätte, ein Brief von mir wurde vor zwei Tagen mit einem masch. erstellten Schreiben beantwortet mit dem Inhalt, dass ich doch von "schriftl. und telefonischen Anfragen absehen soll" und ich in den "nächsten Wochen" Bescheid bekäme.
Sooo - mittlerweile schreiben wir Ende Juli - die Bank sitzt mir im Nacken und droht mit Verwertung des Hauses, falls ich die Zinsen nicht bezahle...meine Eltern haben, um schlimmeres erstmal abzuwenden, 10.000,- € vorgestreckt, um die Zinsrückstände erstmal auszugleichen. Und die Behörde kümmert es einen feuchten Dreck, ob ich mit meinen Kindern demnächst unter der Brücke schlafe!
Ist das noch normal? Geht man so mit Menschen um? Vor allem bin ich auch noch unverschuldet in diese Situation gekommen, weil ich keine Arbeit bekomme...
Hat hier jemand ähnliches erlebt? Und wie ging es bei euch so aus?
Gruß
Loreley
StephanK
28.07.2005, 08:56
:welcome: Loreley und danke für Deine freundlichen Worte!
Zunächst frage ich mich, ob du mit der Sozialhilfe auf dem richtigen Gleis bist. Anspruch auf das "normale" Arbeitslosengeld hast Du, wie Du selbst erklärt hast, nicht - aber wie sieht es denn mit ALG II aus? Fünf Kinder sind zwar durchaus ein Vollzeitjob, aber wenigstens theoretisch sollte ein Halbtagsjob machbar sein, wenn die alle in die Schule gehen. Oder hast Du einfach die Begriffe durcheinandergebracht und doch schon ALG II beantragt? (Dafür spricht der Kontakt mit "AA", was ja wohl für Arbeitsagentur steht.) Das ist mir jedenfalls nicht klar geworden :?:
So oder so - egal ob Sozialhilfe oder ALG II, bei beiden Leistungen sind Kosten der Unterkunft dabei. Wenn es mit der Berechnung Probleme gibt, muss vorläufig ein realistischer Satz gezahlt werden, bis das auf genau ausgekegelt ist.
Mails an Behörden kannst Du vergessen. Es wird Dir nichts übrig bleiben, als zu versuchen, die Sache möglichst schnell vor Ort persönlich bei der Behörde zu klären. Also nimm es ruhig wörtlich, dass Du von schriftlichen und telefonischen Anfragen absehen sollst, denn die bringen vor allem dann nichts, wenn es eilt. Es hilft nur persönliches auf-der-Matte-stehen. Da inzwischen Schulferien sind, kannst Du ja Deine Kinder mitnehmen - das steigert den Eindruck... ;-) (Nebenbei bekommt die "Bande" mal mit, womit die Mutter sich herumbeißen muss, was vielleicht gar nicht schlecht ist...)
Du hast jedenfalls einen Anspruch auf Vorschusszahlungen, den Du auch mit dem entsprechenden Nachdruck geltend machen solltest:
§ 42 SGB I - Vorschüsse
(1) Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt. Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen (=muss), wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.
(2) Die Vorschüsse sind auf die zustehende Leistung anzurechnen.Das ist Dein gutes Recht. Das Problem könnte im Bestehen des Anspruchs "dem Grunde nach" liegen, weil Euer Lebensbedarf "eigentlich" wohl durch die Unterhaltszahlungen des Vaters gedeckt werden soll.
Wenn der Vater nicht oder nur schleppend zahlt, gibt es staatlichen Unterhaltsvorschuss. Machst Du von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch? Es kann sein, dass die Behörde deswegen mauert. Das solltest Du so bald wie möglich - und wie gesagt persönlich - klären. Dabei hat die Behörde Dich umfassend zu beraten. Wenn ein einzelner Sachbearbeiter meint, dass er das nicht könne, verlange nach seinem Chef oder seiner Chefin und lass nicht locker. Gutes Gelingen!
Hallo StephanK,
und danke für deine Antwort.
Wir sagen hier alle einfach HARTZ IV - ist wohl das ALG II. Ich bekomme den Höchstsatz von 345,- € (lach*)...und ein bisschen für die Kinder pro Nase dazu. Das KiG wird mir ja als Einkommen wieder abgezogen (was für'n Quatsch)...
Halbtagsjob? Klar - gerne - bloß wo? Bewerbe mich schon seit Oktober 2003 auf eine Vollzeitstelle - angeboten hat mir das AA nur eine viermonatige Weiterbildungsmaßnahme, die ich durchgezogen habe (Vollzeit - war 11 Std. unterwegs/Tag) und im Febr. vorbei war...
Unterhaltszahlungen vom Kindsvater werden nicht geleistet - ich habe schon einen Berg an Schriftwechsel mit dem Jugendamt, aber die reden auch nur davon, dass man dem Vater noch Zeit lassen müsse (nach fünf Monaten?)...
Unterhaltsvorschuss kann ich nur noch für mein jüngstes Kind (11,5 J.) beantragen - das Jugendamt hat mir aber davon abgeraten, weil es im Endeffekt ein Tropfen auf den heißen Stein wäre bei insgesamt fünf schulpflichtigen Kindern. Im Sept. wird der Unterhaltanspruch erst tituliert - vorher will das JA dem Vater noch eine freiwillige "Frist" einräumen...tja!
Und beim Amt auf der Matte stehen ohne vorherigen Termin, den ich ja wieder per Telefon mir holen muss, geht gar nicht...
Ach Gott! Ich bin echt am Ende mit den Nerven und meiner Weisheit!
Trotzdem liebe Grüße
Loreley
StephanK
28.07.2005, 13:50
Halbtagsjob? Klar - gerne - bloß wo? Bewerbe mich schon seit Oktober 2003 auf eine Vollzeitstelle - angeboten hat mir das AA nur eine viermonatige Weiterbildungsmaßnahme, die ich durchgezogen habe (Vollzeit - war 11 Std. unterwegs/Tag) und im Febr. vorbei war...OK - vielleicht las sich das, was ich geschrieben hatte, zu "arbeitsamtsmäßig", sorry! Aus Deinem ersten Beitrag wurde einfach nicht so recht klar, ob Du überhaupt berufliche Perspektiven im Kopf hast... :-)
Unterhaltszahlungen vom Kindsvater werden nicht geleistet - ich habe schon einen Berg an Schriftwechsel mit dem Jugendamt, aber die reden auch nur davon, dass man dem Vater noch Zeit lassen müsse (nach fünf Monaten?)...Ich denke, dass Du an diesem Punkt nachhaken kannst und auch solltest. Die Jugendämter fassen die Väter da manchmal zu sehr mit Samthandschuhen an, weil sie wohl meinen, kein zusätzliches Porzellan zerdeppern zu dürfen, damit die Eltern in Sachen Kindererziehung noch miteinander umgehen können. Verständlich, aber nicht immer angebracht: Wenn das Tischtuch eh' zerschnitten ist, gibt's dafür keinen Grund - und Du musst schliesslich Deine Bande irgendwie durchbringen. Da könntest Du wohl schon Druck machen, auf dass das Jugendamt ihn 1:1 an den Vater weitgebe.
Und beim Amt auf der Matte stehen ohne vorherigen Termin, den ich ja wieder per Telefon mir holen muss, geht gar nicht...Doch, das geht! Du brauchst Nerven wie breite Nudeln, aber eine fünfmache Mutter erschüttert doch so ein bisschen Amt nicht! Mein Vorschlag, die Kinder mitzunehmen, war im übrigen durchaus ernst gemeint: Damit bewirkst Du mehr als mit 50 Telefonanrufen, bei denen Du in der Warteschleife landest. Gerade wenn's akut klemmt, hilft Dir auch nichts anderes, als den Amtspersonen den "Bedarf" live, in Farbe und auf zwölf Beinen deutlich erlebbar zu machen.
Auch wenn sich dann noch nix endgültig regeln lassen sollte, zumindest der erwähnte Vorschuss muss dabei rausspringen, und Du solltest auch nicht weichen und wanken, bevor Du einen Barscheck in Händen hältst.
Doch, das geht! Du brauchst Nerven wie breite Nudeln, aber eine fünfmache Mutter erschüttert doch so ein bisschen Amt nicht! Mein Vorschlag, die Kinder mitzunehmen, war im übrigen durchaus ernst gemeint: Damit bewirkst Du mehr als mit 50 Telefonanrufen, bei denen Du in der Warteschleife landest. Gerade wenn's akut klemmt, hilft Dir auch nichts anderes, als den Amtspersonen den "Bedarf" live, in Farbe und auf zwölf Beinen deutlich erlebbar zu machen.
Auch wenn sich dann noch nix endgültig regeln lassen sollte, zumindest der erwähnte Vorschuss muss dabei rausspringen, und Du solltest auch nicht weichen und wanken, bevor Du einen Barscheck in Händen hältst.
Ok - du hast mich überzeugt - schließlich sind ja große Ferien und die Kinder haben eh kein Geld für Urlaub und andere Freuden - ergo können sie auch mit Mutter mal einen kurzen aber beeindruckenden Besuch beim Amt machen - natürlich ohne Voranmeldung!
Bericht folgt g*
Danke und liebe Grüße
Loreley
StephanK
28.07.2005, 14:22
ok, dann steig mal von Deinem Felsen runter und mach dem Amt Dampf! :lol: Gutes Gelingen!
Betroffener
28.07.2005, 20:19
Hallo Loreley,
Wir sagen hier alle einfach HARTZ IV - ist wohl das ALG II. Ich bekomme den Höchstsatz von 345,- € (lach*)...und ein bisschen für die Kinder pro Nase dazu. Das KiG wird mir ja als Einkommen wieder abgezogen (was für'n Quatsch)...
Was heisst ein bisschen?
(3) Für Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammen leben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, ist ein Mehrbedarf anzuerkennen
1. in Höhe von 36 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung, wenn sie mit einem Kind unter sieben Jahren oder mit zwei oder drei Kindern unter sechzehn Jahren zusammen leben, oder
2. in Höhe von 12 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung für jedes Kind, wenn sich dadurch ein höherer Vomhundertsatz als nach der Nummer 1 ergibt, höchstens jedoch in Höhe von 60 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung.
Die Frage wäre also, was das Amt ausweist:
+ 345,- (Dein Bedarf)
+ 207,- (Mehrbedarf Alleinerziehende Mutter 60% vom Regelsatz in Deinem Fall)
+1035,- (5x 207 € Kindesbedarf bis 14 Jahre - ab 15 Jahre = 267 €))
- 770,- (Abzug 5x Kindergeld - wenn in der Höhe eingehend!)
--------------------------------------------------------------------------
+ 817,- (um 60 € höher für jedes Kind ab 15 Jahre)
Mindestens 1 Kind müsste über 15 Jahre sein?
Wenn Unterhalt nicht geleistet wird, darf der natürlich nicht abgezogen werden.
Dazu kämen dann noch die Kosten der Unterkunft.
Hallo Betroffener,
habe seit März mtl. für mich und vier minderjährige Kinder insges. 657,- € bekommen (Alter zw. 11 - 17 Jahre).
Mein vollj. Sohn musste ja persönlich ALG II beantragen (Schüler 12. Klasse Gymn.) und bekommt mtl. 254,- € (d.h. er hat das einmal bekommen und nachdem er rechtzeitig + schriftl. seine neue Bankverbindung der AA bekannt gegeben hat, ging keinerlei Zahlung mehr für ihn ein - er wartet also schon seit Mai auf sein Geld!)...
Die o.g. 657,- € sind um das KiG für fünf Kids (820,- €), welches ja als Einkommen zählt, bereits bereinigt und deine Berechnung kommt auch ungefähr hin, sofern ich die (noch mehrfach rückständigen) 254,- € des vollj. Sohnes dazurechne.
Mit der Summe komme ich grad so über die Runden, muss davon ja auch Schulbedarf, Kleidung, Telefon-/Abfall-/Wasser-/Strom-/TV-Gebühren etc. inkl. Versicherungen aufbringen, dazu die Fahrkarten und Zuzahlungen für Zahnspangen und Arzt tragen...ich schwelge also nicht in Luxus...
Die Kosten für Unterkunft musste ich in einem sep. Formular beantragen (am 14.02.05 geschehen). Besagter Antrag irrt ja - wie Eingangs schon beschrieben - seit Monaten auf irgend jemandes Schreibtisch umher und mir steht allein deshalb das Wasser schon weit bis über die Haarspitzen...denn von dem o.g. Betrag kann ich ja nicht noch den Zins für das Haus aufbringen - ausser ich könnt zaubern...
Eigentlich fast schon auswegslos...
Gruß
Loreley
Betroffener
28.07.2005, 22:09
Loreley,
ich wollte nicht ausdrücken, daß Du im Luxus lebst, sondern eher anregen zu überprüfen, ob die amtlichen Berechnungen gerade für die Kinder und die alleinerziehende Mutter korrekt sind.
Hier gibt es oft massive Pannen bei der Berechnung.
Sieh bitte auch mal hier nach:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/info/regelleistungen2005.html
Kinder bis 14 Jahren erhalten 207 € (60%), Kinder ab 15 bis 17 Jahren 267 € (80% des Regelsatzes), ab 18 Jahren müsste der volle Regelsatz kommen.
Wenn der Sohn in einer eigenen Bedarfsgemeinschaft ist, müsste er den vollen Satz bekommen. Den von Dir genannten Wert von 254 € kann ich nicht zuordnen - auch wenn ich das Kindergeld wieder aufschlage.
Somit passt meine Überschlagsrechnung nicht mehr, da mindestens 1 Kind die 267 € kriegen müsste und der Volljährige die 345 € (in seiner eigenen Bedarfsgemeinschaft - die kannst Du nicht mehr zusammenrechnen).
Neuer Versuch:
Bedarfsgemeinschaft Volljähriger Sohn
+ 345,- (Der Bedarf des Volljährigen Sohnes)
- 154,- Abzug Kindergeld volljähriger Sohn (oder was wirklich kommt!)
Bedarfsgemeinschaft alleinerziehende Mutter mit 4 Kindern
+ 345,- (Dein Bedarf)
+ 166,- (Mehrbedarf Alleinerziehende Mutter 48% vom Regelsatz in Deinem Fall für 4 Kinder)
+ 621,- (3x Kindesbedarf bis 14 Jahre = 207 €)
+ 267,- 1x Kindesbedarf ab 15 Jahre = 267 €)
- 616,- (Abzug 4x 154 € Kindergeld - wenn in der Höhe eingehend!)
--------------------------------------------------------------------------
+ 783,-
Passt das jetzt besser? Ansonsten dürfte auch der Bescheid falsch sein!
Bitte prüfe, ob das mit dem Kindergeldabzügen passt und was da ggf. noch an als Einkommen angezogenen Unterhaltszahlungen bei ist - hier ist oft vieles schief - gerade wenn kein UNterhalt kommt!
P.s. Von der GEZ kannst Du Dich als ALG II Empfänger befreien lassen. Danach kannst Du bei der Telekom den "Sozialtarif" beantragen - wo dann Rabatt gewährt wird für Gesprächseinheiten.
Abfall/Wasser/Abwasser/Heizkosten gehören in den Block, der Dir zur Zeit fehlt.
...folgendes "Überraschendes" ist jetzt passiert bzgl. der Unterkunftskosten:
Habe gestern bei meinem zuständigen Amt angerufen, um einen persönlichen "Matten-Termin" zu bekommen...Anstatt der Dame von der Zentrale hatte ich durch eine interne Rufumleitung den Amtsleiter am Ohr... :oops: Dies kam zustande, weil die Sachbearbeiter einen "Telefonfreien" Nachmittag haben sollten und nur deshalb ist der Amtsleiter direkt am Apparat gewesen (mensch - sowas gibts tatsächlich noch!).
Kurz und gut: nach dem Schildern des Sachverhaltes meinerseits hat er sich bei mir in aller Form für diese Schlamperei entschuldigt und mir zugesichert, dass er sofort dieser Sachbearbeiterin einen unübersehbaren Zettel auf den Bildschirm klebt, damit sie mich heute früh sofort anruft...Desweiteren hat er versprochen, dass ich bis spätestens Ende der Woche mein rückständiges Geld (seit 14.02.05) überwiesen bekomme...Falls sich meine SB nicht bis 12.30 h bei mir gemeldet hätte, dann solle ich ihn unter seiner privaten Nummer nochmal anrufen (!). Notfalls käme er sogar bei mir zu Hause mit dem Scheck vorbei (!).
Heute morgen dann um kurz nach acht Uhr (ich habe Wache vor dem Telefon geschoben - klar) kam eine eMail von meiner SB, in welcher sie sich nochmals bei mir für die ewige Verzögerung entschuldigt hat und mir mitteilte, dass sie soeben den Bewilligungs-Bescheid zur Post gegeben hat und die Nachzahlung unterwegs sei...
Tja! Selbst für mich geschehen noch Zeichen und Wunder und wäre der Amtsleiter nicht persönlich in die Leitung geraten... :engel:
Ihr seht also...ohne Glück geht auch hier bisweilen nichts!
Gespannt bin ich natürlich jetzt mal noch, was die mir alles bewilligt haben oder eben nicht...aber das steht jetzt auf nem anderen Blatt...und ich lass mich einfach mal überraschen!
Grüße
Loreley
Betroffener
03.08.2005, 11:11
Hallo Loreley,
Du siehst - es lohnt, ab und zu vom Felsen runter zu kommen :engel:
Herzlichen Glückwunsch!
Dein Erlebnis ist mal wieder die Bestätigung für mich, das es absolut nichts bringt, sich auf der Sachbearbeiterebene ewig aus zu kaspern, sondern wenn es da nicht wirklich weitergeht, sich an die Amtsleitung zu wenden - was oft (leider nicht immer) durchschlagende Änderungen bringt.
DANKE DANKE!!!
Ja - lieber Betroffener - da hast du vollkommen recht! Ich denke allerdings, dass es nicht immer sooo einfach ist, den Amtsleiter ans Ohr zu bekommen..., die werden sich i.d.R. auch verneinen lassen. Dieser Mensch war einfach nur sehr, sehr nett und von Anfang an hilfsbereit - und ich möchte mal behaupten, er ist jemand, der seine Arbeit auch richtig ernst nimmt (das kam im weiteren Verlauf unseres Telefonats durch - er fragte mich auch nach dem Leidensdruck etc. den ich habe als Alleinerziehende Arbeitslose...). Es interessiert ihn persönlich, wie die Leute mit ihrer Situation klar kommen - das findet man sicherlich nicht so oft auf der Leitungs-Ebene.
Grüße
Loreley
P.S: jetzt kann ich mal wieder für ein paar Stunden auf meinen Felsen klettern und die Welt von oben anschauen...puhhh 8)
StephanK
03.08.2005, 11:30
na, es freut einen doch jedesmal, wenn man mitbekommt, dass sich ein Knoten gelöst hat! :P
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