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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neue EGV und eine Maßnahme


sascha10
10.02.2009, 12:21
Hallo,

so ich muss einmal meine neue EGV hier prüfen lassen,da ich nix mehr hochladen kann tippe ich diese hier schnell ab,weiterhin habe ich auch noch etwas von einer Maßnahme unterschreiben müssen,was mir auch etwas komisch vorkam.
Aber ich denke ihr könnt mir weiterhelfen
Ich schreibe nun hier nur die wichtigsten Punkte der EGv rein.

EGV

zwischen: Herrn XXXXXXXX

und : Arge Landkreis XXXXX

gültig bis: 08.08.2009 soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird

Ziel/e : Integration

1. Ihr Träger für Grundsicherung Arge Landkreis XXXXXX unterstützt Sie mit folgenden Leistungen zur Eingliederung:

Er nimmt ihr Bewerberprofil in www.arbeitsagentur.de auf
Zur Unterstützung Ihrer Integrationsbemühungen in Beschäftigung schaltet er ein / stellt den Kontakt her zu : Unternehemensberatung XXXX.

Der ärztliche Dienst XXXXXX wird mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt.


2. Bemühungen von Herrn XXXXXXX zur Eingliederung in Arbeit

Sie nehmen an der Vermittlung durch den beauftragten Dritten Unternehmensberatung XXXX nach § 16 abs.1 SGB II i.V.m § 37 SGB III vom 09.02.2009 bis 08.06.2009 teil.

Zu Ihren Mitwirkungspflichten zählen hierbei:

- Persönliche Vorsprache nach Aufforderung des Dritten

- Einhaltung der mit dem Träger vereinbarten Termine

- Aktive Mitwirkung bei allen auf die berufliche Eingliederung abzielenden Leistungen.Hierzu gehört auch die Annahme von arbeitsangeboten durch den Dritten.Der Dritte ist verpflichtet, dem Bewerber nur zumutbare Angebote zu unterbreiten.

- Aktive Mitwirkung bis zum Ende der Zuweisungsdauer

Der Rest nur das übliche Rechtsfolgen


Wäre das so ok?

Marsleuchte
11.02.2009, 10:42
Klar wäre ok, von wem kommt diese EGV?

Ich vermisse die Anzahl der geforderten Bewerbungen.

MfG
Marslicht

sascha10
11.02.2009, 10:44
So gestern vergessen hier die Zuweisung zu der Maßnahme:

Zuweisung zu einem mit der Vermittlung beauftragten Dritten ( § 16 Abs.1 S.2 Sozialgesetzbuch-Zweites Buch-SGB II i.V.m. § 37 Sozialgesetzbuch-Drittest Buch-SGB III)

Sehr geehrter Herr XXXX

der Grundsicherungsträger kann zu Ihrer Unterstützung Dritte mit der Vermittlung oder mit Teilaufgaben der Vermittlung beauftragten ( § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m § 37 Abs.1 Satz 1 SGB III).

Zur Unterstützung Ihrer beruflichen Eingliederung weise ich Sie dieser Leistung zu.

Mit der Durchführung beauftragt ist:

Beauftragter Dritter : XXXXXXXX
Ort der Leistungserbringung: XXXXXXXXXX
Leistungsart : Beauftragung mit Teilaufgaben der Vermittlung
Zuweisungsdauer : 09.02.2009 - 08.06.2009
Manßnahmennummer : XXXXXXX

Ihnen ist bekannt, dass Sie zur Beendigung bzw. Minderung Ihrer Hilfebedürftigkeit selbst initativ alle Ihnen verfügbaren Möglichkeiten nutzen müssen.Solche Bemühungen, die über bloße Inanspruchnahme der Beratungs- und Vermittlungsdiesnte der Grundsicherungsträger hinausgehen,sind zwingende Vorraussetzung für den Leistungsanspruch nach dem SGB II.Sie müssen auch bei der Vermittlung durch beauftragte Dritte nach § 16 abs. 1 SGB II i.V.m § 37 SGB III die in der Eingliederungsvereinbarung vom 09.02.2009 vereinbarten Pflichten erfüllen ( § 31 Abs. 1 Nr. 1b SGB II), es sei denn Sie widersprechen der Zuweisung aus wichtigem Grund ( § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m § 37 Abs. 1 Satz 3 SGB III ).

Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Briefkopf genannten Stelle einzulegen.



So ist dies beides ok so ,oder muss ich mich noch einmal ersnt mit meiner SB unterhalten?

Danke im vorraus

sascha10
11.02.2009, 10:45
Die EGV habe ich hier liegen,hat meine SB mir am Montag mitgegeben.

Marsleuchte
11.02.2009, 11:00
Ohne Bewerbungsbemühungen?

Das kannst unterschreiben, weil wenn Du es nicht schaffst Dich zu bewerben dann kann man Dich nicht sanktionieren wie Ihnen lustig ist.


MfG
Marslicht

sascha10
11.02.2009, 11:04
Na dann unterschreibe ich am besten direkt und schicke das Ding ab.
Ist die Zuweisung auch ok?

Marsleuchte
11.02.2009, 11:09
Wie der zugewiesene Träger ist, kann ich nicht beurteilen, ich denke damit kennst Du Dich besser Vorort aus.

Schon was gehört über diesen Träger oder gelesen, ist es kein fremder Name für Dich?

sascha10
11.02.2009, 11:14
Leider bisher noch nie etwas von gehört.
Und Freunde von mir auch nicht,also kann ich dazu auch nix sagen.

Marsleuchte
11.02.2009, 11:50
Versuche doch mal was darüber in Erfahrung zu bringen, damit Du Dir ein Bild machen kannst.

sascha10
11.02.2009, 13:35
So mein erstes Bild kann ich mir selber machen.
Arge sagte der erste Termin wäre in etwa 2 Wochen,nun ist dieser schon nächste Woche.

In der Einladung steht drinne da sich nähre Infos im Infoblatt nachlesen kann,aber da war keins dabei.

Weiterhin steht drin Termin zum Erstgespräch wäre am : 17 Januar 2009 um 11 Uhr..

Mehr Bild brauch man sich normal nicht zu machen.Oder?

Marsleuchte
11.02.2009, 13:41
Na wieso die meinten doch bestimmt den 17.01.2010, 2009 der ist ja schon vorbei! :engel:

sascha10
11.02.2009, 13:43
Kann ja lustig werden dort,muss ja hingehen,denn wenn nicht gibts ja bestimmt Sanktionen.

sascha10
11.02.2009, 14:15
So habe der guten Frau nun eine e Mail geschrieben mit folgendem Inhalt:


Sehr geehrte Frau XXXX,

ich habe soeben Ihr Schreiben bekommen und muss sagen ich Blicke dort
leider nicht so ganz durch.

Als erstes steh da drinnen:

Die wichtigsten Inhalte unseres Projektes entnehmen Sie bitte dem
beigefügten Infoblatt.

So habe das Infoblatt überall vergebens gesucht,aber ohne Erfolg.

Dann zweitens:

Erwarten Sie mich zu einem Beratungsgespräch am : Dienstag dem 17.
Januar 2009 um 11 Uhr.
Da muss ich sagen egal wie sehr ich mich bemühe , diesen Termin kann ich
nicht wahrnehmen, tut mir leid.

Grüße

XXXXX


So nun kommt der Hammer,hier die Antwort auf meine Mail man beachte wiederrum das Datum:


Sehr geehrter Herr XXX,

in der Regel bekommen Sie das besagte Infoblatt gemeinsam mit der
Bestätigung, dass Sie an der Maßnahme teilnehmen dürfen, von Ihrer
Arbeitsvermittlerin Frau xxxxxxxxx auf der Arge ausgehändigt.

Alternativ biete ich einen Termin am Freitag, den 13.01.2009 um 10:00 Uhr
an. Dieser Termin ist für Sie verbindlich.

Mit freundlichen Grüßen
XXXXX

Marsleuchte
11.02.2009, 16:40
Na ich würde sagen irgend einer muß hier noch mal die Schulbank drücken, jetzt können wir streiten wer das sein könnte. :sensationell:

sascha10
11.02.2009, 20:29
Na wir beide jedenfalls nicht.

Aber was anderes,was würde denn nun passieren wenn ich da nicht hingehen würde?

Dirk_.
11.02.2009, 20:40
Aber was anderes,was würde denn nun passieren wenn ich da nicht hingehen würde?


Rechtlich, keine Ahnung weil keine Rechtsberatung erlaubt ist.
Aber mein Bauch sagt mir, das die in der ArGe in dem Fall gar nichts könnten, weil das Datum nicht stimmt. Und das muß es!:)

Gruß
Dirk

sascha10
11.02.2009, 20:46
Zumal ich das falsche Datum ja zweimal habe.
In der e Mail und in dem Schreiben der guten Frau.

Kann ja ein schöner Laden sein.

Dirk kannst du bitte bei den Posts meiner e Mails den Namen meiner SB rausnehmen,hatte ich vergessen

Dirk_.
11.02.2009, 20:52
Dirk kannst du bitte bei den Posts meiner e Mails den Namen meiner SB rausnehmen,hatte ich vergessen

@sascha10,

Schon längst erledigt.:)

sascha10
11.02.2009, 20:55
Danke sehr

So ich überlege nun echt was ich machen werde,denn die Antwort auf meine Mail mit dem Termin am 13.01.2009 der guten Frau das dieser verbindlich wäre für mich,hört sich schon ziemlich nach Macht Demo an von ihr.
Ist zumindest einmal meine Meinung

Marsleuchte
11.02.2009, 21:06
Haben die Teile eine Rechtsfolgebelehrung dabei gehabt?

sascha10
11.02.2009, 21:08
Nur die Zuweisung meiner SB zu dem verein

Marsleuchte
11.02.2009, 21:09
Die hat eine gehabt?
Eine Rechtsfolgebelehrung, das wäre blöd, dann kannst sicher sein das die eine Sanktion durchziehen.

sascha10
11.02.2009, 21:16
Ja die Zuweisung hatte eine hier:

Belehrung über das Widerpruchsrecht:

Sie können der Zuweisung zum dem beauftragten Dritten aus wichtigem Grund widersprechen ( § 16 Abs.1 SGB II i.V.m. § 37 Abs. 1 Satz 3 SGB III ). Liegt kein wichtiger Grund vor,können leistungsrechtliche Konsequenzen eintreten,wenn die in der EGV vereinbarten Pflichten von Ihnen nicht erfüllt werden.

Dem beauftragten Dritten wird ein selektiver Zugriff auf die Daten Ihres Bewerberprofiles eingeräumt, das bei dem Grundsicherungsträger geführt wird.Sie haben das Recht,diesem Datenzugriff vor Ihrer Zuweisung zu widersprechen.

Erklärung:

Eine Mehrausfertigung dieses Schreibens mit der Belehrung über das Widerspruchsrecht zur Teilnahme habe ich erhalten und zur Kentniss genommen.


So das stand bei der Zuweisung,und da drinne das was ich schon geschrieben habe

Ich bin es nicht
11.02.2009, 22:18
Hi Sascha ..

Sie können der Zuweisung zum dem beauftragten Dritten aus wichtigem Grund widersprechen ( § 16 Abs.1 SGB II i.V.m. § 37 Abs. 1 Satz 3 SGB III ). Liegt kein wichtiger Grund vor,können leistungsrechtliche Konsequenzen eintreten,wenn die in der EGV vereinbarten Pflichten von Ihnen nicht erfüllt werden.

weiss ja nicht wie nervenstark du bist , aber ich würde in dem Fall der EGV definitiv widersprechen .....

".... hiermit widerspreche ich der am .... abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarung ...
Begründung erfolgt , falls erforderlich zum gegebenen Zeitpunkt ...

mit freundlichen Grüßen

Sascha ......"

was dann kommt , kennst du ja schon ( Anhörung / Androhung Sanktion usw. )

einmal ein Tipfehler in dem Termin ist ja noch nachvollziehbar , aber einen erneuten Termin in der Vergangenheit grenzt an Willkür ( obwohl ich eher denke das es an der ausgesprochenen Blödheit der sogenannten " Verwaltungsfachangestellten Fachbereich Soziales " liegt ..

wie immer in Angelegenheiten der Arge ---- Pisastudie lässt grüßen ----

guter Anwalt und ab an die Öffentlichkeit mit der Angelegenheit ...

sascha10
12.02.2009, 10:46
Naja noch habe ich die EGV nicht unterschrieben,diese liegt noch hier.
Unterschrieben habe ich bisher nur den Wisch das die Arge meine Daten zu der Unternehmensberatung weitergeben darf,mehr nicht.

Habe dann nach der Mail der guten Frau noch eine zurückgeschrieben:


Vielen Dank für Ihre Antwort.
Leider habe ich keinerlei Infoblatt bekommen von meiner SB,wenn dem so wäre würde ich ja nicht nachfragen.
Leider muss ich Ihnen mitteilen das ich auch diesen Termin nicht mehr schaffe wahrzunehmen,tut mir Leid.

Grüße

XXXXX


Die gute Frau nennt sich:

Dipl.Sozialpädagogin

sascha10
25.02.2009, 10:25
So da bin ich mal wieder.
Nachdem nun 2 Termine in den Monat Januar gelegt wurden die ich auch beide schriftlich dalegen kann kam nun für gestern der Termin um 14 Uhr.

Diesen muste ich absagen da ich echt total Krank bin und Grippe habe.
Also gestern Morgen direkt mehrfach versucht anzufrufen aber niemanden bekommen.
Dann als letzen Ausweg eine e Mail geschrieben,das ich den Termin absagen muss da ich krank wäre.

Heute Morgen kam erst eine Antwort mit folgendem Inhalt:

Sehr geehrter Herr XXXX,

ich bitte Sie, uns für diese Woche eine AUB an folgende Adresse zu schicken:
Vermittlungs- und Schulungszentrum XXXX
MaXXXX
XXXXXX

Ihr nächster Termin für das Erstgespräch ist am Montag, 02. März 2009 um
10:30 Uhr.

Mit freundlichen Grüßen
S. XXXXXX


So nun folgendes,laut Aussage eines Mitarbeiters der guten Frau per e Mail müssen die guten Leute 3 Termine mit mir machen,das dieser gestern eigentlich der 3 Termin war erkenne ich so nicht an,da die beiden ersten Termine ja von der guten Frau in die Vergangenheit gelegt wurden.

Nun aber die Frage von mir,darf dieses Schulungszentrum eigentlich eine AU von mir verlangen in diesem Fall?
Oder sollte ich einmal besser direkt meinen Anwalt kontaktieren?
Denn ich habe das Gefühl es gibt Probleme alleine schon wegen den Terminen.

sascha10
26.02.2009, 12:30
Wäre nett wenn eventuell jemand weiterhelfen könnte,damit ich alles nötige für den Fall in die wege leiten kann.
Denn ist ja schon ne dumme Sache.

Dirk_.
26.02.2009, 12:48
Hallo sasha10,

Nun aber die Frage von mir,darf dieses Schulungszentrum eigentlich eine AU von mir verlangen in diesem Fall?

wenn du eine Zuweisung zu diesem Schulungszentrum bekommen hast und die Maßnahme schon begonnen hat, dann sind die nun deine erste Anlaufstelle.Denn das ist nichts anderes wie wenn du jetzt im BFZ oder einem anderen Träger eine Maßnahme machst.
Deswegen sollst/mußt du deine AUB auch zu denen bringen/schicken und nicht deinem SB bei der ArGe.

Oder sollte ich einmal besser direkt meinen Anwalt kontaktieren?
Wüßte jetzt nicht was der dir momentan da helfen könnte. Aber wenn du willst, dann informiere dich halt mal bei deinem Anwalt, ich will dich nicht davon abhalten.:)

Denn ich habe das Gefühl es gibt Probleme alleine schon wegen den Terminen.

Warum?, weil du Krank gewesen bist?. Solange du eine AU für jeden Termin vorweisen kannst, sollte es da keine Probleme geben.

Gruß
Dirk

sascha10
26.02.2009, 12:51
Also noch hatte ich dort kein Erstgespräch heisst ich war noch nicht dort.
Da ich 2 Termine schriftlich bekommen habe von der Maßnahme die im Januar waren es bereits aber schon Februar war.
Und laut einer e Mail des Trägers steht drinnen das sie mir ohne irgendwelche Bescheinigungen 3 Termine anbieten müssen zu einem Erstgespräch,erst danach müsste ich wieder mit meiner SB reden wie es weitergeht.
Und das ist der Punkt,ich habe noch keine 3 Termine angeboten bekommen,zumal ich zu dieser Maßnahme nur alle 14 Tage einmal hin muss.

Dirk_.
26.02.2009, 13:04
@sasha10,

zumal ich zu dieser Maßnahme nur alle 14 Tage einmal hin muss. :shock:

Na da bleibt mir jetzt auch die Spucke weg. In was für ein "Kuttelmuttel" bist du denn da rein geraten?
Ganz ehrlich, wie sich das nun bei dir verhält, vermag ich leider nicht zu sagen.
Da muß dir dann doch jemand anders weiterhelfen.:(

Gruß
Dirk

Quere
26.02.2009, 13:05
Filmreif ist das alles :razz: und gleichzeitig traurig aber wahr.

Warum gebt ihr Eure Email-Adressen den Ämtern usw.?
Trotz allem sind sie in der Beweispflicht, dass sie da und da Termine an Dich vergeben haben.

Gruß Quere

sascha10
26.02.2009, 13:07
Na ich musste denen e Mail schreiben,da ich per telefon niemanden bekommen habe.
Und das die beiden Termine das Datum Januar trugen obwohl bereits Februar war kann ich ja belegen habe dies ja alles hier.

Also das sollte keine Probleme geben.

Marsleuchte
26.02.2009, 17:31
Naja es ist ja keiner verpflichtet einen PC zu haben, also in Zukunft bleib Deine Addy bei Dir!
Was das Telefon angeht, ich hätte es zweinmal versucht und dann meinen SB angerufen und gesagt Du erreichst keinen was Du tun sollst oder ob er eine andere Nummer hat und gut wärs gewesen.


MfG
Marslicht