Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sperrzeit bei Kündigung auf gegenseitigen Einvernehmen
hoefer05
10.02.2009, 19:29
Hallo Leute habe ne ganz dringende Frage, habe im Letzten Jahr eine Umschulung in einem 2 Mann Betrieb (also der Chef und ich) abgeschlossen. Und merke nun das dieser Job mir überhaupt nicht liegt. Also ich bin zu Langsam und mache zu viele Fehler auserdem bin ich völlig unglücklich bei dieser Tätigkeit. Mein Chef möchte mich kündigen auf gegenseiteigen Einvernehmen. Bekomme ich dann von der Arge eine Sperre?
Mein Chef hat wohl Angst, dass er probleme bekommt.
Ich muss dazu sagen, das ich noch Unterstützung von der Arge bekomme zu meinem Gehalt.
Kann mir jemand weiter helfen
Gruss Gerrit
Seebarsch
10.02.2009, 19:31
Hallo hoefer05,
was denn jetzt?
Will er dir kündigen oder macht ihr einen Aufhebungsvertrag?
:confused:
Eine Sperrzeit tritt ein, wenn Sie ohne wichtigen Grund Ihr Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges
Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch die Arbeitslosigkeit zumindest grob fahrlässig herbeigeführt haben.
Beschäftigungsverhältnisse enden in der Regel durch Kündigung seitens des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers oder in gegenseitigem Einvernehmen (Aufhebungsvertrag).
Sie haben Ihr Beschäftigungsverhältnis auch dann selbst gelöst, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag schließen, denn der Vertrag kann ohne Ihre Zustimmung nicht zustande kommen.
Aufhebungsverträge können auch durch stillschweigendes Einvernehmen zustande kommen.
Viele Arbeitgeber sprechen gegenüber langjährigen Beschäftigten ohne deren Einwilligung keine Kündigung aus. Gegebenenfalls bedeutet dies "eigene Arbeitsaufgabe ohne wichtigen Grund".
Eine Lösung des Beschäftigungsverhältnisses liegt in der Regel auch dann vor, wenn nach Ausspruch einer Arbeitgeberkündigung innerhalb der Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage ein so genannter Abwicklungsvertrag geschlossen wurde.
also so wie ich das hier lese (quelle aamt) droht dir eine sperrzeit wenn du einen aufhebungsvertrag zustimmst. deswegen würde ich mich NUR kündigen lassen
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