feelea
15.02.2009, 11:42
Hallo,
ich bekomme seit etwa 6 Monaten ALG 1.
Wegen meiner psychischen Krankheit musste ich zu einem Amtsarzt, welcher zwar eine korrekte Diagnose stellte, jedoch nicht nachvollziehbar das kreuz der abreistunfähigkeit bei "bis max 6 Monate" machte. Meine Krankheit ist jedoch nahezu unheilbar - borderline. Daher ist es nicht möglich, innerhalb von 6 Monaten "gesund" zu sein.
Aufgrund dieses Befundes wurde mein ALG 1 mit soforttiger Wirkung gestrichen.:sdagegen:
Nun soll ich innerhalb von 2 Werktagen einen ALG II Antrag ausfüllen, wo ich Unterlagen von verchiedenen Personen - außerhalb der BG - brauche, welche ich nie so schnell bekommen kann. Gebe ich am kommenden Di 17.2.09 nicht den Antrag ab, bekomme ich sozusagen erstmal kein Geld - bzw ALG 1 anteilig lediglich bis 13.2. .
:patsch:
Wenn man einen Widerspruch gegen das ärtzlichce Gutachten einlegt - was ich machen werde, da dieser nicht korrekt ist - bekomme ich dann bis zu einem "korrekten" Gutachten ALG 1 weiter? Wie lange dauert die Bearbeitung dessen im normalfall?
Denn ich bin am Ende des Monats auf das vollständige Geld angewiesen - wer ist das nicht ;)
Ist es nicht so, dass man noch etwa 6 Wochen weiter ALG 1 gezahlt bekommt, bis dieses entgültig aufgrund von längerer Arbeitsunfähigkeit gestrichen wird?
Was habe ich nun für finanzielle Möglichkeiten (Krankengeld, Sozialgeld, Frührente...)?
Danke für die Antworten!
Fee
ich bekomme seit etwa 6 Monaten ALG 1.
Wegen meiner psychischen Krankheit musste ich zu einem Amtsarzt, welcher zwar eine korrekte Diagnose stellte, jedoch nicht nachvollziehbar das kreuz der abreistunfähigkeit bei "bis max 6 Monate" machte. Meine Krankheit ist jedoch nahezu unheilbar - borderline. Daher ist es nicht möglich, innerhalb von 6 Monaten "gesund" zu sein.
Aufgrund dieses Befundes wurde mein ALG 1 mit soforttiger Wirkung gestrichen.:sdagegen:
Nun soll ich innerhalb von 2 Werktagen einen ALG II Antrag ausfüllen, wo ich Unterlagen von verchiedenen Personen - außerhalb der BG - brauche, welche ich nie so schnell bekommen kann. Gebe ich am kommenden Di 17.2.09 nicht den Antrag ab, bekomme ich sozusagen erstmal kein Geld - bzw ALG 1 anteilig lediglich bis 13.2. .
:patsch:
Wenn man einen Widerspruch gegen das ärtzlichce Gutachten einlegt - was ich machen werde, da dieser nicht korrekt ist - bekomme ich dann bis zu einem "korrekten" Gutachten ALG 1 weiter? Wie lange dauert die Bearbeitung dessen im normalfall?
Denn ich bin am Ende des Monats auf das vollständige Geld angewiesen - wer ist das nicht ;)
Ist es nicht so, dass man noch etwa 6 Wochen weiter ALG 1 gezahlt bekommt, bis dieses entgültig aufgrund von längerer Arbeitsunfähigkeit gestrichen wird?
Was habe ich nun für finanzielle Möglichkeiten (Krankengeld, Sozialgeld, Frührente...)?
Danke für die Antworten!
Fee