Forumadmin
21.09.2006, 19:05
Gleichgestellte
Auf Antrag sollen Personen mit einem GdB von weniger als 50,
aber wenigstens 30 einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden,
wenn sie wegen ihrer Funktionsbeeinträchtigung(en) ohne die Gleichstellung einen geeigneten
Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können.
Die Gleichstellung wird durch das für den Wohnort zuständige Arbeitsamt ausgesprochen.
Der Antrag ist unter Vorlage des Feststellungsbescheides der Außenstelle
des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie beim Arbeitsamt zu stellen.
Auf Antrag sollen Personen mit einem GdB von weniger als 50,
aber wenigstens 30 einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden,
wenn sie wegen ihrer Funktionsbeeinträchtigung(en) ohne die Gleichstellung einen geeigneten
Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können.
Die Gleichstellung wird durch das für den Wohnort zuständige Arbeitsamt ausgesprochen.
Der Antrag ist unter Vorlage des Feststellungsbescheides der Außenstelle
des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie beim Arbeitsamt zu stellen.