Wilhelm
28.07.2005, 16:21
Hallo,
nach langer Suche habe ich dieses Forum gefunden. Jetzt möchte ich mal eine Frage los werden. Vielleicht könnt Ihr mir ja dazu helfen?
Seit letztem Jahr habe ich ein Nebengewerbe als Trainer angemeldet. Bis jetzt läuft es ruhig an. Pro Quartal muß ich dazu eine GUV beim Arbeitsamt einreichen. Da ich jedoch bis jetzt sehr viele Weiterbildungen für d. Trainertätigkeit besucht habe war auch kein Gewinn bis zum vorletzten Quartal zu verbuchen. Das letzte Quartal (also 3Monate) hat einen kleinen Gewinn von ca.80 Euro abgeworfen. Dann kam auch Post vom AA.
Darin wurde einen Neuberechnung für meine ALG 2 (was ich seit Anfang 2005 bekomme) vorgenommen. Die 80 Euro wurden durch drei geteilt und für die Zukunft mit angerechnet(bis Ende 2005). Da ich in Erinnerung hatte das es einen Freibetrag gibt war ich jetzt recht verdutzt.
Den nächsten Tag bin ich dann zu meinem Sachbearbeiter. Der sagte nun, Freibetrag gibt es nicht. Alles was beim ALG 2 ab 1Euro hinzu verdient wird, wird angerechnet. Bevor ich ihn jetzt wieder aufsuche, wollte ich mich dazu noch schlau machen.
Wie ist das nun? Gibt es bei dieser Art von Nebengewerbe einen Freibetrag oder nicht? Trifft die Regelung von max. 400Euro Brutto etc. darauf zu?
Ebenso sind die Einkünfte doch recht unregelmäßig. Wie kann denn da ein Standartbetrag eingesetzt werden? Wie verhält es sich, wenn dieser Standartbetrag (der jetzt von den 80 Euro ausgerechnet wurde) unter bzw. überschritten wird?
Ich freue mich auf Eure Ratschläge
beste Grüße
Wilhelm
nach langer Suche habe ich dieses Forum gefunden. Jetzt möchte ich mal eine Frage los werden. Vielleicht könnt Ihr mir ja dazu helfen?
Seit letztem Jahr habe ich ein Nebengewerbe als Trainer angemeldet. Bis jetzt läuft es ruhig an. Pro Quartal muß ich dazu eine GUV beim Arbeitsamt einreichen. Da ich jedoch bis jetzt sehr viele Weiterbildungen für d. Trainertätigkeit besucht habe war auch kein Gewinn bis zum vorletzten Quartal zu verbuchen. Das letzte Quartal (also 3Monate) hat einen kleinen Gewinn von ca.80 Euro abgeworfen. Dann kam auch Post vom AA.
Darin wurde einen Neuberechnung für meine ALG 2 (was ich seit Anfang 2005 bekomme) vorgenommen. Die 80 Euro wurden durch drei geteilt und für die Zukunft mit angerechnet(bis Ende 2005). Da ich in Erinnerung hatte das es einen Freibetrag gibt war ich jetzt recht verdutzt.
Den nächsten Tag bin ich dann zu meinem Sachbearbeiter. Der sagte nun, Freibetrag gibt es nicht. Alles was beim ALG 2 ab 1Euro hinzu verdient wird, wird angerechnet. Bevor ich ihn jetzt wieder aufsuche, wollte ich mich dazu noch schlau machen.
Wie ist das nun? Gibt es bei dieser Art von Nebengewerbe einen Freibetrag oder nicht? Trifft die Regelung von max. 400Euro Brutto etc. darauf zu?
Ebenso sind die Einkünfte doch recht unregelmäßig. Wie kann denn da ein Standartbetrag eingesetzt werden? Wie verhält es sich, wenn dieser Standartbetrag (der jetzt von den 80 Euro ausgerechnet wurde) unter bzw. überschritten wird?
Ich freue mich auf Eure Ratschläge
beste Grüße
Wilhelm