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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nebengewerbe und ALG2


Wilhelm
28.07.2005, 16:21
Hallo,

nach langer Suche habe ich dieses Forum gefunden. Jetzt möchte ich mal eine Frage los werden. Vielleicht könnt Ihr mir ja dazu helfen?

Seit letztem Jahr habe ich ein Nebengewerbe als Trainer angemeldet. Bis jetzt läuft es ruhig an. Pro Quartal muß ich dazu eine GUV beim Arbeitsamt einreichen. Da ich jedoch bis jetzt sehr viele Weiterbildungen für d. Trainertätigkeit besucht habe war auch kein Gewinn bis zum vorletzten Quartal zu verbuchen. Das letzte Quartal (also 3Monate) hat einen kleinen Gewinn von ca.80 Euro abgeworfen. Dann kam auch Post vom AA.

Darin wurde einen Neuberechnung für meine ALG 2 (was ich seit Anfang 2005 bekomme) vorgenommen. Die 80 Euro wurden durch drei geteilt und für die Zukunft mit angerechnet(bis Ende 2005). Da ich in Erinnerung hatte das es einen Freibetrag gibt war ich jetzt recht verdutzt.

Den nächsten Tag bin ich dann zu meinem Sachbearbeiter. Der sagte nun, Freibetrag gibt es nicht. Alles was beim ALG 2 ab 1Euro hinzu verdient wird, wird angerechnet. Bevor ich ihn jetzt wieder aufsuche, wollte ich mich dazu noch schlau machen.

Wie ist das nun? Gibt es bei dieser Art von Nebengewerbe einen Freibetrag oder nicht? Trifft die Regelung von max. 400Euro Brutto etc. darauf zu?
Ebenso sind die Einkünfte doch recht unregelmäßig. Wie kann denn da ein Standartbetrag eingesetzt werden? Wie verhält es sich, wenn dieser Standartbetrag (der jetzt von den 80 Euro ausgerechnet wurde) unter bzw. überschritten wird?

Ich freue mich auf Eure Ratschläge
beste Grüße
Wilhelm

Betroffener
28.07.2005, 23:19
:welcome: Wilhelm,

hier macht es sich das Amt zu einfach.

Zum Einen ist der "Vorwegabzug" allenfalls für die Dauer Deiner bisherigen GUV-Quartale in Ordnung (wie das ggf. mit Nachzahlungen ausschaut, wenn es keinen Gewinn gab, ist ein anderes Thema).

Zum anderen sind natürlich die Freibeträge und Regelungen zum Zuverdienst zu beachten.

Siehe auch hier unter: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php)
Freibetragsregelungen für ALG II Zuverdienst - Neufassung ab 1. Oktober 2005 (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#28)

Zu beachten ist hier noch, daß bei einem fortlaufenden Nebenerwerb weiter die alten Regeln gelten, bis ein neuer Job angefangen wird!
Es gibt also keinen automatischen Übergang von der alten zur neuen Regelung. Wer auch immer sich diesen Schwachfug ausgedacht hat.

Wilhelm
30.07.2005, 20:26
Hallo,

recht herzlichen Dank für die prompte Hilfe. Ich habe mir das mal kurz angeschaut. Es ist alles ziehmlich schwammig. Für die Sparte Gewerbetreibender ist das "etwas" undurchsichtig. Tja, wo wird man da nun zu geordnet? Ich schaue jetzt nochmal in Ruhe durch das INFO-Blatt zu ALG2 und in Deinem ALG2 Link.

Vielleicht habe ich ja doch etwas übersehen, was Du doch beachtet hast. Wenn ja, dann gibt doch mal bitte Bescheid.

herzliche Grüße