Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bitte um Bewertung meines Arbeitszeugnisses
Hallo, ich bitte um Bewertung meines Arbeitszeugnisses und danke euch im Voraus schon einmal:
Herr XXXXXX geb. am XX.XX.XXXX in XXXXX, wurde in der Zeit vom XX.XX.XXXX bis zum XX.XX.XXXX zum Kaufmann im Einzelhandel in unserem Unternehmen ausgebildet.
Nach seiner Ausbildung wurde Herr XXXXXX bis zum XX.XX.XXXX als stellvertretender Filialverantwortlicher eingesetzt.
Im Rahmen seiner Tätigkeit unterstützte er die Marktleitung bei der Organisation und Bewältigung des Tagesgeschäftes, insbesondere bei der:
Personaleinsatzplanung und Personalführung
Warendisposition
Warenannahme und -eingangskotrolle
Sachgerechten Warenpräsentation in allen Sortimentbereichen inklusive der Aktionsware
Umsetzung der HACCP - Verordnung einschließlich MHD-Kontrollen
Vorbereitung von Inventuren
Durchführung von Inventursicherungsmaßnahmen
Ordnungsgemäße Abrechnung der Kassen und der Tresors
In Abwesenheit der Marktleitung übernahm er die vollständige Verantwortung und Leitung der Filiale.
Herr XXXXXX verfügt über ein profundes Fachwissen, welches er stets ergebnisorientiert und erfolgreich in der Praxis einsetzte. Seine äußerst schnelle Auffassungsgabe ermöglichte es ihm, auch schwieriege Situationen zu überblicken und das Wesentliche zu erkennen. Auch starkem Arbeitsanfall war er immer gewachsen.
Herr XXXXX verstand es, die ihm unterstellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch einen kooperativen Führungsstil und die sinnvolle Delegation von Aufgaben und Verantwortungen zu sehr positiven Arbeitsergebnissen zu führen.
Sein Arbeitsstil war gekennzeichnet durch ein hohes Maß an Vertrauenswürdigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit. Die ihm übertragenen Aufgaben hat er stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
Das Verhalten von XXXXXX war immer vorbildlich. Bei Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war er sehr geschätzt. Er förderte aktiv die Zusammenarbeit, übte und akzeptierte sachliche Kritik, war stets hilfsbereit und stellte, falls erforderlich, auch persönliche Interessen zurück.
Der Volständigkeit halber bestätigen wir, dass Herr XXXXXX stets ehrlich, fleißig und pünktlich war.
Herr XXXXXX verlässt unser Unternehmen mit dem heutigen Tage.
Wir bedauern sein Ausscheiden sehr und bedanken uns bei ihm für seine zu jeder Zeit gute Arbeit. Wir wünschen ihm für seine berufliche wie persönliche Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
Über eine schnelle Antwort würd ich mich sehr freuen Danke!!!
Hallo und Willkommen im Forum Derek,
schau doch mal selbst nach.:engel:
Die Geheimcode-Liste
Klick mich (http://www.arbeitszeugnis.de/presse/geheimcodeliste.pdf)
und wenn du noch mehr zu dem Thema wissen möchtest, dann kannst du dich ja mal hier durchlesen.
Geimcodes Quelle (http://www.arbeitszeugnis.de/einfuehrung2.php)
Gruß
Dirk
UncleTom
18.02.2009, 15:24
Hallo, ich bin nun kein Fachmann was das Lesen von zeugnissen angeht, habe mich aber eine Zeitlang damit beschäftigt. Und mir persönlich würden diese Absätze besonders aufstoßen. Das Verhalten von XXXXXX war immer vorbildlich. Bei Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war er sehr geschätzt. Er förderte aktiv die Zusammenarbeit, übte und akzeptierte sachliche Kritik, war stets hilfsbereit und stellte, falls erforderlich, auch persönliche Interessen zurück.
Der Volständigkeit halber bestätigen wir, dass Herr XXXXXX stets ehrlich, fleißig und pünktlich war.
Herr XXXXXX verlässt unser Unternehmen mit dem heutigen Tage.
Wir bedauern sein Ausscheiden sehr und bedanken uns bei ihm für seine zu jeder Zeit gute Arbeit. Wir wünschen ihm für seine berufliche wie persönliche Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
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Über eine schnelle Antwort würd ich mich sehr freuen Danke!!! Ihr Seit wahrscheinlich nicht im guten Auseinander gegangen....... Also diese Absätze würde ich mit hilfe von einschlägiger Literatur änder und es Deinem Chef zur Unterschrift wieder vorlegen
Im Großen und Ganzen sind wir schon positiv auseinander gegangen.
Allerdings stört mich so ein bisschen der satz.
Der Volständigkeit halber bestätigen wir, dass Herr XXXXXX stets ehrlich, fleißig und pünktlich war.
dieses Der Volständigkeit halber bestätigen wir ist etwas komisch find ich
Hallo Derek,
wohl war, diesen Satz hätte man wirklich besser ins Zeugniss einbauen können.
Eigentlich sind Pünktlichkeit und Fleiß in einen eigenen Textbaustein etwas ausführlicher zu schreiben. Zumindest der Fleiß-Aspekt.
Denn dies ist ein wichtige Aspekt eines Arbeiters.
Und der Vollständigkeit halber schon gar nicht!!!
Wer hat denn das geschrieben, der Azubi :confused::shock:
Ich würde um Änderung dieses Satzes bitten.
Gruß
Dirk
UncleTom
18.02.2009, 17:17
Genau sieht so aus als wenn diese positiven Eigenschaften nicht zutreffen !!!!
'Mit heutigen Datum' deutet auf eine fristlose hin. Sollte das genaue Datum stehen und am besten der letzte eines Monats.
In Deinem Job ist es glaube sehr wichtig sich mit Kunden gut zu stellen ( mhhhhh der Kunde ist König). Der Satz ' Das Verhalten von XXXXXX war immer vorbildlich.
Bei Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war er sehr geschätzt ' wäre gut wenn keine kunden Kontakt - mit Kundenkontakt gehört der Kunde an erster stelle. ( gab's da Probleme?)
Der Schlusssatz ' ... und weiterhin viel erfolg ' passt da auch nicht so richtig das stellt den ersten Teil des Satzes wieder in Frage. Naja, wie gesagt ich bin kein Profi und oft wissen auch die Personaler nicht wie man es richtig macht.
Nochmals meine Empfehlung schreib es nochmal selber mit der dementsprechnden Hilfe. Und verlange ein Neues Zeugniss nach Deiner Vorlage.
Ich bin es nicht
18.02.2009, 17:34
'Mit heutigen Datum' deutet auf eine fristlose hin.
mit heutigem Datum weist auf den Tag des Austritts hin .. bei einer fristlosen Kündigung wäre mit Sicherheit nicht am selben Tag ein Arbeitszeugnis ausgestellt worden ..
Der Volständigkeit halber bestätigen wir, dass Herr XXXXXX stets ehrlich, fleißig und pünktlich war.
auch dieser Satz ist absolut in Ordnung ..
der Arbeitgeber fand es Aufgrund des tadellosen Verhaltens absolut nicht erwähnenswert , hat es aber der Vollständigkeit halber noch eingefügt ..
man kann auch was zerpflücken , was garnicht zu bemängeln ist ..
Derek .. das Zeugniss ist absolut in Ordnung und drückt die Zufriedenheit des Arbeitgebers zu dem ehemaligen Mitarbeiter aus ..
wichtige relevante Eigenschaften wurden wohlwollend hervorgehoben ..
Herr XXXXXX verfügt über ein profundes Fachwissen, welches er stets ergebnisorientiert und erfolgreich in der Praxis einsetzte.
diese Satz besagt eigentlich schon alles , hätte aber alleine etwas mickrig ausgesehen ..
UncleTom
18.02.2009, 18:11
mit heutigem Datum weist auf den Tag des Austritts hin .. bei einer fristlosen Kündigung wäre mit Sicherheit nicht am selben Tag ein Arbeitszeugnis ausgestellt worden ..
auch dieser Satz ist absolut in Ordnung ..
Ja, aber nur wenn noch der Grund für den Austritt mit dort stehen würde. wie z.B.
andere Job aufnahme oder aus Betriebsbedingten gründen usw. ohne dies deutet es auf FRISTLOS hin.
Was klasse ist ist der erste abschnitt inclusive Tätigkeitsbeschreibung - Dieses wird dann aber leider wieder zu nichte gemacht.
Ich bin es nicht
18.02.2009, 19:29
.... dann versuch ich`s nochmal ...
Nach seiner Ausbildung wurde Herr XXXXXX bis zum XX.XX.XXXX als stellvertretender Filialverantwortlicher eingesetzt.
in der Regel wird eine Stelle stellvertretend besetzt , wenn der andere ,welchen man vertritt ( aus welchen Gründen auch immer ) nicht anwesend ist / verfügbar ist ..
Ja, aber nur wenn noch der Grund für den Austritt mit dort stehen würde. wie z.B.
andere Job aufnahme oder aus Betriebsbedingten gründen usw. ohne dies deutet es auf FRISTLOS hin.
warum ??? der Grund ergibt sich doch aus der Bezeichnung - stellvertretend - ..
und wenn derjenige welchen ich vertrete , wieder da ist dann werden meine Dienste nicht mehr benötigt ..
gibt viele Gründe warum der Filialleiter ausgefallen war ..
Erziehungsurlaub , Krankheit mit anschließender Reha / Kur usw.
oder es wurde ein anderer / neuer Filialleiter mit langjähriger bzw. erweiterter Qualifikation / Berufserfahrung gesucht ..
Derek , was war nun der Grund warum du nicht mehr stellvertretend dort tätig bist ?
UncleTom
18.02.2009, 20:17
Ok, ich will ich hier nicht streiten .........
warum ??? der Grund ergibt sich doch aus der Bezeichnung - stellvertretend - ..
und wenn derjenige welchen ich vertrete , wieder da ist dann werden meine Dienste nicht mehr benötigt ..
gibt viele Gründe warum der Filialleiter ausgefallen war ..
Erziehungsurlaub , Krankheit mit anschließender Reha / Kur usw.
oder es wurde ein anderer / neuer Filialleiter mit langjähriger bzw. erweiterter Qualifikation / Berufserfahrung gesucht ..
Er ist nicht NUR den stellvertretenden Job los sonder er scheidet aus dem Unternehmen aus !!!!!
würde er nur den stellvertrtetenden job los sein - so heißt das Zeugniss dann Zwischenzeugniss !!!
Ein zeugniss muss man lesen können und dieses im gesamten beurteilen. Eine " kleiner " Satz schmeißt nicht das ganze zeugniss über den haufen aber in diesem ist es nicht nur einer......
Wie gesagt ich will mich nicht streiten und es gibt auch immer einen gewissen Subjektiven Anteil ( kommt viel auf die Betrachtungsweis an).
Nur ich, wie auch meine Lebensgefährtin ( hat im personal Büro gearbeitet) habe ich Ihr das gezeigt, würden dieses Zeugniss 100% nicht akzeptieren.
Herr XXXXXX verlässt unser Unternehmen mit dem heutigen Tage.
So kenn ich den Satz auch nicht. Es ist immer eine Begründung dabei.
....auf eigenen Wunsch
.... weil die Befristung leider nicht verlängert werden kann
usw.
Ich bin es nicht
19.02.2009, 07:51
.... wo das Leben doch so einfach sein kann ....
Grund des Ausscheidens
Grund und Art des Austritts dürfen ohne das Einverständnis oder gegen den Willen des Zeugnisempfängers aus dem Zeugnis nicht ersichtlich sein (LAG Düsseldorf 22. August 1988 - LAGE § 630 BGB, Nr.4). Auch die Formulierung „Das Arbeitsverhältnis wurde im gegenseitigen Einverständnis aufgelöst“ darf der Arbeitgeber nur dann in das Zeugnis hineinschreiben, wenn der Mitarbeiter damit einverstanden ist.
Bei einer fristlosen Kündigung seitens des Arbeitgebers darf nicht im Zeugnis stehen:
„Das Arbeitsverhältnis endete durch fristlose arbeitgeberseitige Kündigung (http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigung)“.
Zulässig wäre die Formulierung:
„Das Arbeitsverhältnis endet am ...“(LAG Düsseldorf 1. Oktober 1987, 9CA 2774/87).hier die Quelle :
wikipedia - Arbeitszeugnis (http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszeugnis)
nach über 20 Jahren Unternehmertum sollte ich ja eigentlich noch mit vereinzelten arbeitsrechtlichen Rechtsprechungen vertraut sein ..
es geht mir nur darum , das man mit nicht notwendigen Korrekturen auch eine Verschlechterung herbei führen kann .. ( solte man vermeiden , wenn nicht erforderlich )
UncleTom
19.02.2009, 12:25
@ Ich bin`s - KLASSE ! ! ! !
es steht nix von fristlos aber wahrscheinlich rede ich hier gegen wände !
Da wenn ich nix zu verbergen habe lasse ich es mit eintragen - Wenn ich nix zu verbergen habe dann trägt der Arbeitgeber dieses automatisch ein !
wenn nix weiter dort steht DEUTET das auf eine fristlose hin !!!! (es muss ja keine sein habe ich auch nie gesagt)
Ist halt die Frage gehe ich das Risiko ein und habe dadurch vielleicht, chance erreicht annähert 100%, einen Nachteil.
Kurz und Knapp steht dort nix ist es 100% Nachteilig!
Wie gesagt Zeugnisse liest man zwischen den Zeilen.
Schlechte Zeugnisse darf es nicht geben!!!
Es steht auch im Gesetz das das Zeugniss nicht zum nachteil geschrieben werden darf. Die Personaler verständigen sich ebend über eine andere Art und Weise - entschuldige die glaube ich Du nicht verstehst.
im übrigen hatte ich auch eine 20 jährige Betriebszugehörigkeit und dort wurden 1500 MENSCHEN entlassen wir haben einige Zeugnisse Neu schreiben lassen - und hatten uns mit PROFIS zusammen gesetzt die wir auch bezahlt haben.
Mal so, ein kleines Leerzeichen ist doch NIX - oder? aber an der verkehrten stelle und schon wird der lobgesang komplett umgedreht.
Da gibt es ganze Bücher drüber solltest mal in einer Bücherei schauen musst Du ja nicht gleich kaufen.
Im übrigen für diese Formulierungen gibt es keine § und trotzdem verstehen die meisten Personaler diese.
Im Grunde wollte ich nur helfen und mich hier nicht auf eine endlos Diskusion einlassen.
So denke das wars für mich es ist mir einfach gesagt zu müssig.
Derek wird das schon richtig machen und sich noch Informieren.
Ich bin es nicht
19.02.2009, 12:33
hallo Uncle Tom ..
mir geht es ja auch nicht um Recht haben ..
hatte das Zeugnis kurz angeschaut und erkannt das alle relevanten Angaben vorhanden und die Struktur in Ordnung war ..
es ist nur manchmal nicht so gut wenn man etwas bemängelt , was ja absolut in Ordnung ist ..
das disqualifiziert den Arbeitgeber und unter Umständen kann das neue Zeugnis magerer ausfallen ..
und so en bisgen Platz für Fragen sollte man dem neuen Arbeitgeber auch lassen ..
z.B. warum er nicht mehr in dem Unternehmen tätig ist usw.
Ich bin es nicht
19.02.2009, 12:39
im übrigen hatte ich auch eine 20 jährige Betriebszugehörigkeit und dort wurden 1500 MENSCHEN entlassen wir haben einige Zeugnisse Neu schreiben lassen - und hatten uns mit PROFIS zusammen gesetzt die wir auch bezahlt haben.
bei einer Betriebszugehörigkeit sieht man es jedoch etwas anders als wenn man über 20 Jahre eine internationale Spedition , sowie eine 51 % tige Beteiligung an einem weiteren Unternehmen hatte ..
grundsätzlich haben mich bei einer Neueinstellung das Arbeitszeugnis nur am Rande interessiert ..
in der Regel habe ich kurz beim letzten Arbeitgeber telefonisch angefragt , da ja das Zeugnis gesetzlich positiv sein muss ..
UncleTom
19.02.2009, 12:56
Schön jetzt haben wir doch ein besseres nivou
hallo Uncle Tom ..
mir geht es ja auch nicht um Recht haben ..
Ging es mir Anfangs auch nicht - nur wenn sich an einem Satz so hoch gezogen wird ..... und dann evtl. diesem Menschen ( ob gerechtfertigt oder nicht das weis nur derek und sein chef - will ich auch nicht beurteilen) für später nachteile entstehen die man frühzeitig hätte vermeinden können DANN.....
hatte das Zeugnis kurz angeschaut und erkannt das alle relevanten Angaben vorhanden und die Struktur in Ordnung war ..
Ja, die Struktur gebe ich dir vollkommen recht sieht gut aus speziell der erste Abschnitt - aber bei den Sozialen eigenschaften ist einiges an nachbesserung nötig. Gerade dann wenn man eine Führungsposition hat oder wieder haben will.
es ist nur manchmal nicht so gut wenn man etwas bemängelt , was ja absolut in Ordnung ist ..
das disqualifiziert den Arbeitgeber und unter Umständen kann das neue Zeugnis magerer ausfallen ..
Bemängeln was in Ordnung ist macht auch keinen Sinn.
Das Zeugniss kann nicht magerer ausfallen - Zur Not wäre das Alte noch da ;-) und was gibt es zu verlieren es nicht trotzdem zu versuchen.
und so en bisgen Platz für Fragen sollte man dem neuen Arbeitgeber auch lassen ..
z.B. warum er nicht mehr in dem Unternehmen tätig ist usw.Glaub mir das fragen die meisten trotzdem zumindest war es bei mir so.
( der betrieb hat im übrigen die Produktion ins Ausland verlagert und hier in DE komplett eingestellt) steht im übrigen auch im Zeugniss.
Gruß
tom
Ich bin es nicht
19.02.2009, 13:24
Zur Not wäre das Alte noch da :wink: und was gibt es zu verlieren es nicht trotzdem zu versuchen
leider nein , da das erste im Original zurück gegeben und vernichtet werden muss ..
es dürfen nicht 2 unterschiedliche Zeugnisse zu einer Tätigkeit ausgehändigt werden ..
Gerade dann wenn man eine Führungsposition hat oder wieder haben will.
Derek hatte gerade seine Ausbildung beendet und da ist es eher selten , das er in einem anderen Betrieb sofort in eine Führungsposition kommt ( obwohl es ja schon klasse für Ihn wäre ) ..
als rechte Hand des Filialleiters kann ich mir da schon vorstellen ..
er kann ja jetzt wohl darauf bestehen , das der Kündigungsgrund in das Zeugnis kommt , aber rechtlich durfte der Arbeitgeber es nicht ohne sein Einverständnis ..
somit erkennt der neue Arbeitgeber dann direkt ( da auch der das Wissen hat , das dieser Eintrag nur auf drängen / Aufforderung des Arbeitnehmers erfolgt ist ) , das dieses Zeugnis nachgebessert bzw. reklamiert wurde ..
da kommt dann eher die Frage nach dem " warum " auf ..
so , bin jetzt aber weg .. ( im Rheinland ist doch Weiberfastnacht und en bisgen will ich auch was feiern ) ..
wünsch dir noch nen schönen Tag ..:engel:
Ich bin es nicht
19.02.2009, 13:28
uuups .. gerade erst gesehen ..
Schön jetzt haben wir doch ein besseres nivou
Niveau .... soviel Zeit muss bei dem Wort sein ..:razz:
hab im Moment kaum Zeit um hier alles in zig nette Worte zu verpackenn ..
kurz und bündig , Hauptsache auf den Punkt kommen - passt hin und wieder ....
UncleTom
19.02.2009, 15:44
da kommt dann eher die Frage nach dem " warum " auf ..
so , bin jetzt aber weg .. ( im Rheinland ist doch Weiberfastnacht und en bisgen will ich auch was feiern ) ..
wünsch dir noch nen schönen Tag ..:engel:
Warum hatte ich weiter unten VERSUCHT zu erklären - aber nicht wichtig.
Viel Spass beim Feiern
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