sugar
19.02.2009, 14:58
Hallo
ich hole zur Zeit meine Fachoberschulreife nach auf dem zweiten Bildungsweg.
bekomme Alg 2 für mich. das Kind erhält Kindergeld und Unterhalt und Wohngeld.
bin seit 2005 arbeitslos gemeldet und alleinerziehend.
mein Kind wird bis Nachmittags betreut und meine Schule geht meist bis 11 Uhr 15 und an zwei Schultagen bis 13 Uhr.
nun habe ich von der Arge für nächste Woche einen Termin erhalten dort steht um mit Ihnen über ihr Bewerberangebot bzw. ihre berufliche Situation zu sprechen und die Möglichkeit einer Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt abzuklären bzw. zu einer Integration beizutragen.
meine Frage wenn die Sachbearbeiterin mir nun 1 Euro Job oder eine Maßnahme anbietet was ist wenn ich diese ablehne aufgrund meines Schulbesuches? Habe ich als Alg 2 Empfängerin ein Anrecht darauf das ich mein Schulabschluss nachhole und trotzdem Alg 2 bekomme?
oder kann ich eventuell Bafög beantragen? bzw. das ich einen Nebenjob vermittelt bekomme der zb. von 13 Uhr-16 Uhr wäre????
Lg
ich hole zur Zeit meine Fachoberschulreife nach auf dem zweiten Bildungsweg.
bekomme Alg 2 für mich. das Kind erhält Kindergeld und Unterhalt und Wohngeld.
bin seit 2005 arbeitslos gemeldet und alleinerziehend.
mein Kind wird bis Nachmittags betreut und meine Schule geht meist bis 11 Uhr 15 und an zwei Schultagen bis 13 Uhr.
nun habe ich von der Arge für nächste Woche einen Termin erhalten dort steht um mit Ihnen über ihr Bewerberangebot bzw. ihre berufliche Situation zu sprechen und die Möglichkeit einer Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt abzuklären bzw. zu einer Integration beizutragen.
meine Frage wenn die Sachbearbeiterin mir nun 1 Euro Job oder eine Maßnahme anbietet was ist wenn ich diese ablehne aufgrund meines Schulbesuches? Habe ich als Alg 2 Empfängerin ein Anrecht darauf das ich mein Schulabschluss nachhole und trotzdem Alg 2 bekomme?
oder kann ich eventuell Bafög beantragen? bzw. das ich einen Nebenjob vermittelt bekomme der zb. von 13 Uhr-16 Uhr wäre????
Lg