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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schaden bei Umzug


noccio
28.07.2005, 22:02
Habe ein Problem und brauche dringendst Hilfe.
Ende Mai/Anfang Juni bekam ich einen Brief der Arge München, dass ich bis
spätestens 01.10. eine billigere Wohnung suchen muss (waren glatt 43 Euro zu viel Miete bisher).

Überraschenderweise habe ich über viel viel Vitamin B eine Wohnung gefunden, welche ich zum 01.07. auch beziehen konnte.
Die Arge hat problemlos die Kaution übernommen (zurückzuzahlen in Raten ab 01.10. zu je 50 Euro), sowie auch die Doppelmiete für den Juli, da meine vorherige Vermieterin so schnell keinen Ersatz finden konnte. Soweit so gut.

Durch die Arge wurde mir ein Sprinter einer bestimmten Firma zugewiesen.
Da ich leider keinen Führerschein besitze und meine sonstigen männlichen Bekannten auch nicht bzw. durch den kurzfristigen Umzug keine Zeit hatten, bat ich meine Freundin (FS Kl. B), ob sie nicht fahren könnte.
Hat sie natürlich auch gemacht.
Ich befinde mich zur Zeit in einer betrieblichen Trainingsmaßnahme und mußte 6 Tage die Woche arbeiten, weswegen meine Freundin sich sogar 1 Woche Urlaub genommen hat, um den Umzug bis auf den Umzugstag selbst, alleine durchzuführen...

Nun zu meinem eigentlichen Problem:
Nachdem alles in der neuen Wohnung war, war meine Freundin noch den Sprinter betanken und hat an der Tankstelle eine Papierspendestation angefahren, woraufhin eine Delle im Sprinter entstand.
Die Firma hat meiner Freundin jedoch einen vertrag unterschreiben lassen mit 500 Euro Selbstbeteiligung, ansonsten bekommt sie den Sprinter nicht.
Heute kam dann ein Schreiben von der Arge, dass ich den von mir verursachten Schaden (hä?, ich bin nicht gefahren) in Raten a 34 Euro abzustottern habe.
Ist das rechtens?
Meine Freundin wurde sozusagen gezwungen den Vertrag mit Selbstbesteiligung zu unterschreiben, da sonst kein Umzug möglich gewesen wäre. Sie fährt aber nunmal nicht regelmäßig einen Sprinter.
Zudem ist der Arge bekannt, dass ich keinen Führerschein besitze.
Ich werde also gezwungen, einen Bekannten/verwandten zur Fahrt zu nötigen.
Kann mir irgendjemand einen Tipp bzw. Urteile geben?!

Eilt, die wollen das Geld schon im August mitabziehen...

Betroffener
28.07.2005, 22:53
:welcome: noccio

Erst Mal - herzlichen Glückwunsch zur neuen Wohnung.

Aber: da hast Du Dich ganz schön über den Löffel ziehen lassen. :mymind:

Das mit der problemlsoen Kautionsübernahme sehe ich etwas anders.
Dich da mit 50 € monatlich zu belasten, betrachte ich schlicht als eine Frechheit bei einer vom Amt geforderten Minderung der Kosten der Unterkunft. Da gab es sicherlich auch keine Wirtschaftlichkeitsberechnung.

Weiterhin war die gestellte Frist viel zu kurz (mindestens 3 Monate Kündigungsfrist), zum anderen wäre die Kaution sicher auch als Darlehen gelaufen, das erst bei Auszug (bzw. bei Arbeitsaufnahme) zurückzahlbar wäre.

Da Dir als holde Weiblichkeit ein vollständiger Umzug gar nicht zumutbar ist, hätte das Amt eine Firma beauftragen müssen. Dann wäre Dein Umzug auch vollständig versichert gewesen.

Die übliche Masche, einfach einen Transporter bereit zu stellen, hättest Du Dir ebenso wie die Kautionsabwicklung nicht gefallen lassen dürfen.

Ich weiss nicht, ob es dazu in irgend einer Weise eine schriftliche Vereinbarung zu gibt, die Du unterschrieben hast.

Zum eigentlichem Problem:
Deine Freundin hätte natürlich auch den Wagen gegen Zuzahlung mit Null Selbstbeteiligung anmieten können - aber dafür ist Mensch normalerweise zu geizig und denkt nicht daran, was alles passieren kann.

Gefahren ist Deine Freundin - und die muss auch den Schaden ersetzen (was deren Motivation für weitere Hilfsdienste natürlich in den Keller bringt). Das Amt will das Geld aber von Dir, weil es für Dich den Transporter bereitgestellt hat - nun stehst Du zwischen Amt und Freundin in der Zwickmühle.

Was Du jetzt tun könntest:
Nimm direkten Kontakt auf zum Teamleiter oder dem Geschäftsführer der ARGE und schildere den Fall aus Deiner Sicht.

Beziehe Dich hier auf die rechtswidrige und viel zu kurze Umzugsfrist, die sicher fehlende Wirtschaftlichkeitsberechnung für den Umzugsvorgang und den dadurch bei Dir insgesamt ausgelösten Druck (der sicher auch beabsichtigt war). Weiterhin wäre die Art der Kautionsabwicklung noch ein Thema bei einem vom Amt geforderten Umzug ebenso wie nur die Bereitstellung eines Transporters bei einer (schwachen) Frau ohne Führerschein.

Versuche daraus einen Kuhhandel (natürlich mit viel Gejammere) zu basteln, der Dir möglicherweise den Erlass der monatlichen Kautionszahlung und den Erlass der Transporterdelle bringt.
Du warst so glücklich über die neue ALG II kompatible Wohnung und wolltest natürlich auch dem Amt entgegenkommen, blah, blah, das Du gar nicht richtig darüber nachdenken konntest.

Denn von 345 € Regelsatz kannst (und vor allem: darfst) Du diese Leistungen gar nicht erbringen und dafür ist der Regelsatz auch gar nicht vorgesehen - und schon gar nicht in dieser Höhe. Damit würdest Du Deine Bedürftigkeit massiv in Frage stellen. Wie willst Du von 261 € monatlich leben - und das wahrscheinlich über Jahre (Kaution + Delle)?
Hier sollte auch die Fürsorgepflicht der Behörde einsetzen.

Irgendwas konkretes rechtliches gibt es meines Wissens nicht dazu - aber bei einer Klage vor dem Sozialgericht stehen die Chancen sicher 50/50 dass Du hier Recht bekommen würdest. Aber das dauert und macht sicher erst Sinn, wenn der oben angesprochene Versuch eines Kuhhandels nicht funktioniert.

Vielleicht hat unser Stephan hier noch Ideen zu.