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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Aufhebungsvertrag


Arbeiter12
19.02.2009, 18:29
Hallo Liebe Leute:),

da in unsere Firma momentan gekündigt wird zum teils auch mit Aufhebungsverträge,hat es mich auch betroffen.Eigentlich dachte
ich sowieso über eine weiterbildung nach.
So jetzt aber zur meiner Frage! ,,Laut,, meinem Arbeitgeber würde
ich keine Sperre bei der Arge bekommen!und die Abfindung würde auch
nicht angerechnet werden! wenn die Kündigungfrist eigehalten wird
so sagt es mein Arbeitgeber!.

Ich habe den Aufhebungsvertrag mal hier angehängt,und möchte sehr
gerne eure Meinungen dazu hören! ob das stimmt was der Arbeitgeber
mir gesagt hat.Ich bin euch sehr Dankbar dafür:).

Dirk_.
19.02.2009, 18:37
Hallo Arbeiter 12 und Willkommen im Forum,

ganz ehrlich, egal wie schön der Aufhebungsvertrag formuliert wurde.
Das Ergebniss wird auf jeden Fall eine Sanktion sein.
Da ein Aufhebungsvertrag mit einer Selbstkündigung gleich zu setzen ist.


Gruß
Dirk

Arbeiter12
19.02.2009, 18:49
und was bedeutet es genau?,,Sanktion,,?.

UncleTom
19.02.2009, 18:54
Hallo Arbeiter12, Grundsätzlich schliesse ich mich Dirk_. an.

Es gibt Sonderregelungen die aber der Arbeitgeber mit dem AA trifft. (so war es bei uns).
Und schau Dir bitte mal §9 in Deinem Aufhebungsvertrag an.

Sanktionen - z.B sperre bei der Zahlung von Arbeitlosengeld Deine Abfindung wird angerechnet.....

Arbeiter12
19.02.2009, 19:01
also muß ich den Arbeitgeber bitten es zu klären mit AA!,aber so habe
ich es von einigen gehört,das es nicht angerechnet wird wenn man die
Frist einhält!,geschweige den Sperre?.
Hat jemmand sowas schon durchgemacht?,steht es wircklich 100%fest das
es zu einer Sperre kommt?,und die Anrechnung der Abfindung!

UncleTom
19.02.2009, 19:12
also muß ich den Arbeitgeber bitten es zu klären mit AA!,aber so habe
ich es von einigen gehört,das es nicht angerechnet wird wenn man die
Frist einhält!,geschweige den Sperre?.
Der Arbeitgeber macht das nicht für eine einzelne Person (Das AA auch nicht)

Hat jemmand sowas schon durchgemacht?,steht es wircklich 100%fest das
es zu einer Sperre kommt?,und die Anrechnung der Abfindung!§9 Dein Arbeitgeber hat Dich doch aufgeklärt. Gesetz dem Fall er hat Dir gesagt Du bekommst keine Sanktionen - Dann würde ich das noch schriftlich verlangen - Für den Fall der Fälle

Ansonsten gleich einen neuen Job oder die Gefahr kein Geld für eine Zeit keine Ahnung wie lange zu bekommen

Arbeiter12
19.02.2009, 19:43
da meint jetzt jemand der mir eine PN geschickt hat,,das eventuell

das § 1 mir zu gute kommen kann!

,,Veranlassung des Arbeitgebers zur Vermeindung einer ansonsten unumgänglichen Arbeitgeberkündigung aus drigenden betrieblichen
Grüden............,,:confused:

Dakkon
19.02.2009, 20:02
Also, solange die Kündigungsfrist wirklich eingehalten wird, wirst du keine Anrechnung deiner Abfindung kriegen. Aber, da du einen Aufhebungsvertrag geschlossen hast, was quasi einer Eigenkündigung gleichgestellt ist, wirst du wohl eine 3-Monatige Arbeitslosengeld I-Sperre erhalten. (Steht sogar in deinem Aufhebungsvertrag, das du darüber aufgeklärt wurdest).

Aber im Endeffekt muss darüber die Agentur befinden. Am besten ist: du findest direkt eine Anschlussstelle die Unbefristet ist. (Kündigung einer unbefristeten Stelle für eine befristete Stelle: Sperrzeit bei späterer Arbeitslosmeldung).

Und was irgendwer per PN schickt.. nunja. Wenn dann würde ich doch darum bitten, dass alle sich hier an der Diskussion beteiligen, damit evtl. auch andere später mal Hilfe finden.

Dirk_.
19.02.2009, 20:09
Hallo Arbeiter12,

hier mal ein Link zu den §:
Sperrzeiten bei Arbeitslosengeld (http://www.rechtsanwalt-arbeitsrecht-pforzheim.de/Sperrzeit-Arbeitslosengeld-Rechtsanwalt-Pforzheim-Stuttgart.html)

oder hier:

Sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen. (http://www.rae-hoss.de/51015496010d35701/51015496040ed6801/51015496040f2cb19/index.htm)

da meint jetzt jemand der mir eine PN geschickt hat,,das eventuell
das § 1 mir zu gute kommen kann!

Woher diese Eingebung nun kommt ist sekundär, solange Sie was Konstruktives bringt.:engel:
Und Dakkon bringt es gar auf den punkt.:engel:

Gruß
Dirk

Arbeiter12
19.02.2009, 20:19
2. Sperrfrist gemäß § 144 SGB III

Hat der Arbeitslose das Arbeitsverhältnis selbst gelöst, wozu auch der Abschluss eines Aufhebungsvertrages zählt, oder durch ein vertragswidriges Verhalten Anlass für die Beendigung gegeben, so tritt eine Sperrzeit von 12 Wochen ein, während der der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht. Eine Sperrzeit wegen des Abschlusses eines Aufhebungsvertrages lässt sich oftmals durch die folgende Formulierung verhindern: "Die Parteien sind sich einig, dass das Anstellungsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers zur Vermeidung einer ansonsten unumgänglichen ordentlichen, betriebsbedingten Kündigung mit dem ... sein Ende finden wird." Da die Arbeitsagenturen in letzter Zeit jedoch derartige Formulierungen verstärkt überprüfen, sollte der Arbeitgeber in der Lage sein, dem Arbeitsamt gegenüber die betriebsbedingte Kündigung zu rechtfertigen. Ohne eine derartige Rechtfertigungsmöglichkeit wird die Agentur für Arbeit in der Regel bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages eine Sperrzeit verhängen.

Also muß jetzt nur noch der Arbeitgeber mitspielen,oder war es sogar das
was mein Arbeitgeber damit gemeint hat?.

Arbeiter12
19.02.2009, 20:29
2. Sperrfrist gemäß § 144 SGB III

Hat der Arbeitslose das Arbeitsverhältnis selbst gelöst, wozu auch der Abschluss eines Aufhebungsvertrages zählt, oder durch ein vertragswidriges Verhalten Anlass für die Beendigung gegeben, so tritt eine Sperrzeit von 12 Wochen ein, während der der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht. Eine Sperrzeit wegen des Abschlusses eines Aufhebungsvertrages lässt sich oftmals durch die folgende Formulierung verhindern: "Die Parteien sind sich einig, dass das Anstellungsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers zur Vermeidung einer ansonsten unumgänglichen ordentlichen, betriebsbedingten Kündigung mit dem ... sein Ende finden wird." Da die Arbeitsagenturen in letzter Zeit jedoch derartige Formulierungen verstärkt überprüfen, sollte der Arbeitgeber in der Lage sein, dem Arbeitsamt gegenüber die betriebsbedingte Kündigung zu rechtfertigen. Ohne eine derartige Rechtfertigungsmöglichkeit wird die Agentur für Arbeit in der Regel bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages eine Sperrzeit verhängen.

Also muß jetzt nur noch der Arbeitgeber mitspielen,oder war es sogar das
was mein Arbeitgeber damit gemeint hat?.


Die Begründung ?
1.)momentan 78 Kündigungen
2.) Kurzarbeit seit November 2008
3.)eventuell weitere Kündigungen

Seebarsch
19.02.2009, 20:41
Hallo zusammen,
oftmals hilft es nachzusehen, was die BA in den Weisungen dazu sagt.
Hier in den Weisungen zu § 144 SGB III - Aktualisierungen 10/2007 (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Publikation/pdf/da-alg-p144.pdf)!
Bedingungen abchecken und dann handeln!
:razz:

Arbeiter12
19.02.2009, 21:13
also so wie das da lese würde ich keine Sperre bekommen,kann ja sein das ich eines Besseren belehrt werde.

Das Unternehmen hat monentan 700 Mitarbeiter,und wie gesagt seit November 2008 in Kurzarbeit!,und es wird weiter gekündigt.Ich würde
laut des Personal Chef hiermit meine Arbeitsstelle verlieren weil ich nach
dem Sozialplan der Firma wenig Punkte habe!.Andere sind älter und haben
eine längere Betriebszugehörigkeit.
Kurz gesagt ich bekam den Aufhebungsvertrag mit Abfindung,und wurde
gesagt das die Abfindung nicht angerechnet wird und das ich keine Sperre
bekommen würde,wie die das auch machen mögen.
Aber ich werde morgen noch nachhacken!

Arbeiter12
19.02.2009, 22:26
habe hier noch was gefunden!,alsoes muß nicht immer eine Sperre sein!

Das Bundessozialgericht hat jetzt in einer Entscheidung noch einmal klargestellt, dass auch ein Aufhebungsvertrag nicht automatisch zu einer Sperre des Arbeitslosengeldes führen muss.
Geklagt hatte die Mitarbeiterin einer Bank, die – ohne ausgebildete Bankkauffrau zu sein – mehr als 30 Jahren in den Diensten des Kreditinstitutes gestanden hatte.
Als ihr die Bank mitteilte, dass ihr Arbeitsplatz aus Rationalisierungsgründen künftig wegfalle, entschloss sich die Mitarbeiterin zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages
und kassierte eine Abfindung von rund 100.000 €. Als das Arbeitsamt davon erfuhr, sperrte es der Frau das Arbeitslosengeld für 12 Wochen

Die Kasseler Richter entschieden, dass die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag einen Arbeitnehmer dann nicht das Arbeitslosengeld für bis zu 12 Wochen kosten dürfe, wenn er für den Abschluss des Aufhebungsvertrages einen wichtigen Grund gehabt habe. Ein solcher Grund könne durchaus eine drohende Arbeitgeberkündigung sein, erklärte das höchste deutsche Sozialgericht und verwies auf eine seiner früheren Entscheidungen. Danach kann ein wichtiger Grund für einen Aufhebungsvertrag aus Sicht des Arbeitnehmers durchaus vorliegen, wenn er mit der vertraglichen Beendigung seines Arbeitsverhältnisses nur einer Kündigung durch seinen Arbeitgeber zuvorkommen wolle und sein berufliches Fortkommen nicht erschweren wolle. Ob eine Abfindung gezahlt werde, spiele in dieser Situation keine Rolle, so die Kasseler Richter.

Bundessozialgericht, Urteil vom 02.09.2004, Aktenzeichen: B 7 AL 18/04

UncleTom
20.02.2009, 06:45
Sozialplan - sehrgut Saktionen tendieren zu Null.

Dann habt Ihr doch bestimmt einen Betriebsrat - der müsste Dir das auch sagen können.
Meine Erfahrung bei der AA waren, das die liebe Sachbearbeiterin gesagt hat,
das die Firma ( meine Ex-Arbeitsstelle) es immer Korrekt gemacht hat - was auch immer das heißt? - dadurch keine Anrechnung der Abfindung und keine Sperre erfolgt.
Ist denn schon einer vor Dir mit Aufhebungs vertrag gegangen?
Dann könnte man doch ganz locker dort einmal nachfragen.



also so wie das da lese würde ich keine Sperre bekommen,kann ja sein das ich eines Besseren belehrt werde.

Das Unternehmen hat monentan 700 Mitarbeiter,und wie gesagt seit November 2008 in Kurzarbeit!,und es wird weiter gekündigt.Ich würde
laut des Personal Chef hiermit meine Arbeitsstelle verlieren weil ich nach
dem Sozialplan der Firma wenig Punkte habe!.Andere sind älter und haben
eine längere Betriebszugehörigkeit.
Kurz gesagt ich bekam den Aufhebungsvertrag mit Abfindung,und wurde
gesagt das die Abfindung nicht angerechnet wird und das ich keine Sperre
bekommen würde,wie die das auch machen mögen.
Aber ich werde morgen noch nachhacken!

Arbeiter12
20.02.2009, 19:42
das weiß ich jetzt nicht so genau wer alles mit Aufhebungsvertrag gegangen
ist damals,heute wurden wieder Kündigungen ausgegeben.Ein Kollege hat
mir seine Kündignung mal gezeigt,und siehe da bei im steht genau das selbe
,,Durch veranlassung durch den Arbeitgeber,, nur mit dem Unterschied das
seine Kündigung ist und meine Aufhebungsvertrag.Anfangs wurde es mit
Aufhebungsvertrag geregelt so auch bei mir,und als es jetzt ende Januar
schlimmer wurde ,ist es mit den Kündigungen gekommen.Also mich hätte
es so oder so getroffen,da sowieso meine abteilung auch betroffen war!.Man
hat dann schon versucht noch irgend in eine abteilung unter zukommen aber
es sah verdammt schlecht aus,und jetzt sieht es immer noch viel schlimmer aus.

Dakkon
20.02.2009, 20:32
Dann geh einfach zur Agentur und nimm alles mit. Denke wenn dem so ist wie du es schilderst, sollte alles i.O. sein und keine Sperrzeit eintreten. Das nichts angerechnet wird von deiner Abfindung, wenn die Kündigungsfrist eingehalten wird, hatte ich ja schon geschrieben.

Alles Gute,
D

Seebarsch
20.02.2009, 20:35
Mein Gott,
warum liest du dir nicht den von mir übersandten Link zu den Weisungen der BA zu der Sache durch?
Dann kannst du entsprechend agieren und weist worum es geht!
:confused:

Arbeiter12
20.02.2009, 20:38
Ja das muß ich sowieso,aber erst muß ich abwarten bis mein Arbeitgeber
die Arbeitsbescheinigung ausgefüllt und mir augehädigt hat.

Ist es jetzt entscheidet was der AG da reinschreibt?

Arbeiter12
21.02.2009, 19:01
@Uncle Tom

hattest Du auch einen Aufhebungsvertrag?,wenn ja dann stimmt es ja doch
was mein Personal Chef gesagt hat! Keine Sperre beim Arbeitsamt und
Keine Anrechnung der Abfindung!

Arbeiter12
21.02.2009, 19:18
http://www.giessener-anzeiger.de/sixcms/detail.php?template=d_epaper_detail&id=3199507&_zeitungstitel=1133842&_resort=1103641&_adtag=business:)

UncleTom
21.02.2009, 23:47
zu dem Artikel der erste Teil sieht gut aus.

aber was ist mit diesen hier ????
Was passiert, wenn eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist? Wohlfeil: Dann hat der Arbeitnehmer keine Gewissheit, dass er ab dem ersten Tag seiner Arbeitslosigkeit auch Arbeitslosengeld beziehen kann. (http://www.giessener-anzeiger.de/sixcms/detail.php?template=d_epaper_detail&id=3199507&_zeitungstitel=1133842&_resort=1103641&_adtag=business:)

erfüllst Du alles?

Zu Deiner Frage: Nein, ich nicht, aber Keine Ahnung bestimmt mehr als 500 Mitarbeiter der damaligen Firma das ganze lief per Sozialplan und keiner ( zumindest ist das nicht bekannt worden) hatte irgendwelche Sanktionen von der AA.
Was natürlich keine Garantie in Deinem Fall ist.

Arbeiter12
24.04.2009, 20:21
so jetzt kann ich 100% Prozent schreiben das es !KEINE SPERRE gibt !und
wird auch nichts angerechnet wegen der Abfindung!

Bei der Antragsabgabe hat der ARGE Mitarbeiter gemeint ist alles okey
wichtig war nur Kündigungsfrist einhalten und rechtzeitige anmeldung
bei der ARGE,und die Formelierung vom Aufhebungsvertrag war auch
sehr entscheident!.