PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zuschlag


ALLGOTT
29.07.2005, 16:39
Ich habe jetzt auch den Bescheid erhalten und bin soweit ganz zufrieden.
Eines macht mich allerdings stutzig und das ist die Höhe des befristeten Zuschlages nach Bezug von Arbeitslosengeld.
Ich dachte das dieser bei ca. 120,00 Euro liegt, bei mr aber 92,00 Euro stehen.
Kann mir da einer helfen?
Danke!

Betroffener
12.08.2005, 02:28
Hallo,

irgendwie scheint Deine Frage untergegangen zu sein.

Der Zuschlag errechnet sich aus zwei Dritteln der Differenz von ALG I (+ ggf.Wohngeld) zu ALG II im ersten Jahr (max. 160 € je berechtigter Person) und einem Drittel im zweiten Jahr (max. 80 € je berechtigter Person).

Unter berechtigte Personen sind der Antragsteller und die Familienmitglieder in der Bedarfsgemeinschaft zu verstehen. Bei Kindern ist der Höchstbetrag 60 €.

Helferlein
19.08.2005, 22:14
ergänzend kann man dazu noch sagen, dass der zuschlag jeweils abhängig vom individuellen bedarf ist.
kurz gesagt, war das alg1 höher als der jetzige bedarf für alg2 gibt es dem grunde nach einen zuschlag.

Betroffener
20.08.2005, 00:46
@Helferlein,

ich hatte - denke ich - auch nichts anderes geschrieben?
ergänzend kann man dazu noch sagen, dass der zuschlag jeweils abhängig vom individuellen bedarf ist.
Ist das eine Positivformulierung aus einem BA-Lehrgang?

Wenn es ein individueller Bedarf wäre, fände ich das toll, es ist aber leider nicht so. Ein individueller Bedarf halbiert und verringert sich auch nicht nach einem festgelegten Zeitraum auf Null.

Und bei ALG II von einem (jetzigen) Bedarf zu reden (zu schreiben) finde ich nicht angemessen, eben weil es nicht am Bedarf orientiert ist, sondern an einem grünen Tisch mit vielen teuer bezahlten Leuten solange hin- und hergerechnet wurde (und das auch noch auf Basis von uralten Zahlen), bis es den Menschen an diesem Tisch billig genug war.

kaygisiz
30.11.2005, 19:45
wird der festgestellte Bedarf für alle Personen berechnet ,also mit Kindern
oder nur für den ehemaligen ALG1 bezieher.

Betroffener
30.11.2005, 21:30
:welcome: kaygisiz,

Danke für die Nachfrage. Am Besten ich stelle mal den kompletten Paragraphen hier rein - da steht inklusive der Berechnungsformel alles drin:

Befristeter Zuschlag nach §24:
§ 24 - Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld
(1) 1Soweit der erwerbsfähige Hilfebedürftige Arbeitslosengeld II innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld bezieht, erhält er in diesem Zeitraum einen monatlichen Zuschlag. 2Nach Ablauf des ersten Jahres wird der Zuschlag um 50 vom Hundert vermindert.

(2) Der Zuschlag beträgt zwei Drittel des Unterschiedsbetrages zwischen
1. dem von dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld und dem nach dem Wohngeldgesetz erhaltenen Wohngeld und
2. dem an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen zu zahlenden Arbeitslosengeld II nach § 19 Satz 1 Nr. 1 sowie Satz 2 oder Sozialgeld nach § 28.

(3) Der Zuschlag ist im ersten Jahr
1. bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auf höchstens 160 Euro,
2. bei Partnern auf insgesamt höchstens 320 Euro und
3. für die mit dem Zuschlagsberechtigten in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebenden minderjährigen Kinder auf höchstens 60 Euro pro Kind

begrenzt.
Alles klar?