PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schreiben vom (Ex-)Arbeitgeber "Wiedereinstellung"


Hemdale66
01.03.2009, 03:25
Hallo,

bin mir nicht ganz sicher, ob mein Anliegen hier in diese Sparte gehört ... wenn nicht, sorry ... dann bitte verschieben.

ich hatte bei der Kündigung durch meinen Arbeitgeber (wegen schlechter Wirtschaftslage) auch ein Schreiben von ihm bekommen, daß die Wiedereinstellung in 2 Monaten wieder bestätigt wird. Dieses hatte ich natürlich auch zur Arbeitslosmeldung mitgebracht. Habe ALG1 mittlererweile auch bewilligt bekommen.

Da sich die Firma aber nun doch nicht mehr zu erholen scheint, wird die ganze Sache wahrscheinlich hinfällig. Das Arbeitsamt geht aber wahrscheinlich doch noch davon aus, daß die Wiedereinstellung erfolgt.

Die Frau, bei der ich mich damals mitsamt den ganzen Unterlagen arbeitslos gemeldet hatte, teilte mir aufgrund des Schreibens mit, daß mir die Arbeitsvermittlung aller Vorraussicht nach keine Jobangebote zusenden wird.

Wer muss dem Arbeitsamt denn nun eigentlich Bescheid geben, daß aus der Wiedereinstellung nun doch nichts mehr wird ... der Arbeitgeber, der die Wiedereinstellung quasi versprochen hat (wobei man ja sowas nie wirklich vorraussehen kann), oder der Arbeitnehmer ... und vor allen Dingen ... wann?

MfG

Hemdale66

Marsleuchte
01.03.2009, 07:56
Hallo,

wo ist das Problem da selber kurz anzurufen und selber dem Sachbearbeiter bescheid zu geben?

MfG
Marslicht

Dakkon
01.03.2009, 10:53
Um das Auszuführen, mit deiner Arbeitslosmeldung hast du von der Agentur ein Merkblatt mit der Nummer 1 bekommen. Lies dir mal den Titel davon durch. (Du hast im Antrag unterschrieben, dass du dieses Merkblatt gelesen hast!).

Irgendwo steht dann auch, das du alle Veränderungen anzuzeigen hast. Warum sollte der Arbeitgeber das tun müssen? Wenn du umziehst informiert auch nicht der alte Vermieter die Agentur, wohin du ziehst, oder?

Sobald du es anzeigst, bekommst du auch Stellenangebote zugesandt, insofern welche vorhanden sind. Also mach lieber fix.

Hemdale66
01.03.2009, 11:15
Sorry, ich hatte ja nur gefragt ...

War mir halt nicht ganz sicher, tut mir leid! Also gebe ich dort einfach Bescheid, sobald ich genau weiß, daß es nichts mehr wird.

Hemdale66
01.03.2009, 11:23
Wieder sorry, kann meine Beiträge nicht ändern ... hatte noch was vergessen ...

Ich wusste ja einfach nicht, wie es sich bei dem Schreiben "Wiedereinstellung" verhält, da dies nicht unbedingt üblich zu sein scheint. Deshalb dachte ich, daß es hier vielleicht noch etwas zu sagen gäbe.

Also kein Grund, daß mir hier dann deshalb ein so forscher Ton entgegenschlägt, da es nur eine ganz normale Frage von mir in einem sehr höflichen Ton war. Danke.

Pharao
01.03.2009, 13:06
.....Also kein Grund, daß mir hier dann deshalb ein so forscher Ton entgegenschlägt......


wer & wo schlägt hier den ein "forscher ton" an ?
ich glaube es kommt immer darauf an WIE man was liest.

zudem hast doch alle wichtigen info`s jetzt bekommen bzw bist aufgeklärt worden was du bei der arbeitslosmeldung unterschrieben hast !

ein ganz nettes, großes D A N K E wäre wohl angebrachter !

Hemdale66
01.03.2009, 13:45
Ich hatte ganz höflich Hallo gesagt und mich auch wieder mit MfG "verabschiedet". Denke nicht, daß ich mir hier da was vorwerfen lassen müsste.

Sorry, aber das ...

wo ist das Problem da selber kurz anzurufen und selber dem Sachbearbeiter bescheid zu geben?

... empfand ich irgendwie als pampig. Denn "ruf mal beim AA an" könnte man hier bei 75% aller Threads sagen, oder nicht? Dann wäre das Forum wohl eher sinnlos. Vielleicht bin ich zur Zeit diesbezüglich auch etwas empfindlich. Kommt nicht mehr vor.

Ok, dann nochmal von vorne und hoffe, daß ich mich dieses Mal besser ausdrücke und jeder weiß, auf was ich hinaus will.

Ich wollte ja nur normal darüber reden, da ich über solche "Wiedereinstellungsschreiben" bisher nur sehr wenig lesen konnte ...

Wie verhält es sich zum Beispiel bei diesen Punkten hier ...

1. Möglicherweise ist auch - vor dem Hintergrund der zugesicherten Wiedereinstellung - das ALG nur befristet bewilligt worden und wird automatisch eingestellt? Muss aber dazu sagen, daß im Bewilligungsschreiben etwas von 360 Tagen steht ...

2. Wie verbindlich ist das Versprechen des Arbeitgebers und hätte man deswegen eventuell sogar einen Rechtsanspruch auf Wiedereinstellung?

Aber trotzdem ein danke an alle, die hier antworten und nichts für Ungut.

efge
01.03.2009, 21:34
Moin Hemdale66,

kein Grund zur Panik. :)


1. Möglicherweise ist auch - vor dem Hintergrund der zugesicherten Wiedereinstellung - das ALG nur befristet bewilligt worden und wird automatisch eingestellt? Muss aber dazu sagen, daß im Bewilligungsschreiben etwas von 360 Tagen steht ...

2. Wie verbindlich ist das Versprechen des Arbeitgebers und hätte man deswegen eventuell sogar einen Rechtsanspruch auf Wiedereinstellung?

Zu 1: ALG (1) ist und bleibt eine Versicherungsleistung und daher kann sie Dir auch durch eine zugesicherte Wiedereinstellung nicht gestrichen werden.

Zu 2: Da Dir ja die Wiedereinstellung schriftlich zugesagt würde, würde ich den Arbeitgeber schriftlich darauf hinweisen. Solltest Du dann eine negative Antwort erhalten, würde ich die AfA dann umgehend informieren.

Pharao
02.03.2009, 18:18
@effge

meinst du das das was bringen würde den arbeitgeber darauf hinweisen ?

wenn man überhaupt rechtlich dagegen vorgehen kann, dann müsst man ja nachweisen, das es er firma nicht schlechter bzw wieder besser geht & sich der arbeitgeber nicht an die zugesicherte vereinbarung gehalten hat. dazu bräuchtest man aber einblicke in die buchhaltung :) , den der chef kann viel erzählen oder auch erstmal nur viel schreiben. den die getroffene vereinbarung zielte ja darauf hinaus, das es hoffentlich der firma bald wieder besser geht & den mitarbeiter eigentlich gerne gehalten hätte.

der einzige vorteil wäre ja nur, das man es vielleicht schriftlich hätte, das eine wiedereinstellung vorerst oder ganz ausgeschlossen ist.

dem a-amt würde egal ob man was schriftliches hat oder nicht, tortzdem dies wichtige veränderung sofort mitteilen ! auch wenn es nur ein verdacht ist.

efge
02.03.2009, 22:45
Ich bezog meinen Beitrag auf die Schilderung von Hemdale66:

ich hatte bei der Kündigung durch meinen Arbeitgeber (wegen schlechter Wirtschaftslage) auch ein Schreiben von ihm bekommen, daß die Wiedereinstellung in 2 Monaten wieder bestätigt wird.

(...)

Da sich die Firma aber nun doch nicht mehr zu erholen scheint, wird die ganze Sache wahrscheinlich hinfällig.

Und diese Wahrscheinlichkeit sollte dann auch schriftlich durch den Arbeitgeber mitgeteilt werden, damit Hemdale66 einen Nachweis hat. ;-)

Nichtsdestotrotz sollte dennoch im Vorfeld das AA unterrichtet werden.

Hemdale66
27.03.2009, 21:12
Wollte mich hier mal wieder melden ...

Die ganze Sache ist immer noch in der Schwebe. Die Wiedereinstellung gilt noch und der ehemalige AG ist "eigentlich" wieder guter Dinge. Habe aber trotzdem mal meine Fühler ausgestreckt und mich bei mehreren Firmen beworben. An die 15 Emailbewerbungen und 10 schriftliche. Bei ein paar sieht es gut aus, vorstellen muss ich mich auch schon.

Wenn es beim ehemaligen AG aber doch nichts mehr werden sollte, dann gibt er mir das schriftlich. Dieses werde ich dann umgehend an das AA weiterleiten.

Ich bin es nicht
28.03.2009, 05:29
Guten Morgen Hemdale66 ..

An die 15 Emailbewerbungen und 10 schriftliche. Bei ein paar sieht es gut aus, vorstellen muss ich mich auch schon.


hebe die Bewerbungsunterlagen auf bzw. speicher dir die E-Mails ab ..

falls es doch nichts mit der Wiedereinstellung wird , so sieht das Arbeitsamt dann auf jeden Fall das du Eigeninitiative zeigst ..

das ist wohl eine recht nervige Situation mit deinem ehemaligen Arbeitgeber , da du irgendwie im Moment in der Luft hängst ..

solltest du nun jedoch eine andere Stelle ( Vorstellungsgespräche ) nicht annehmen , da du ja Aufgrund der schriftlichen Zusage deines ehemaligen Arbeitgebers , davon ausgehen kannst wieder in der alten Firma zu arbeiten - und es wird dann doch nichts mit Wiedereinstellung , so kannst du den Arbeitgeber schon rechtlich ranziehen ..

dir entsteht bzw. ist ja dann durch nicht annehmen einer anderen Stelle , ein finanzieller Ausfall / Schaden entstanden .... Schadensersatzansprüche ..

Hemdale66
28.03.2009, 05:35
Guten Morgen Ich bin's,

ja, da hast du recht. Die ganze Sache ist schon recht nervig.

Aber eins ist sicher ... wenn ich noch vor dem 15.04. eine andere Stelle bekommen könnte (und die Chancen stehen wie gesagt nichtmal so schlecht), würde ich diese annehmen.

Es geht mir auch darum, daß mir das Arbeitsamt da keinen Strick daraus dreht, falls ich erst kurz vor dem 15.04. erfahren würde, daß es mit der Wiedereinstellung nun doch nichts wird.

MfG

Hemdale66

Ich bin es nicht
28.03.2009, 05:41
Es geht mir auch darum, daß mir das Arbeitsamt da keinen Strick daraus dreht, falls ich erst kurz vor dem 15.04. erfahren würde, daß es mit der Wiedereinstellung nun doch nichts wird.


nein , können die nicht !!!

du kannst Aufgrund der schriftlichen Wiedereinstellungszusage bis zum Schluß getrost davon ausgehen , das es so ist ..

sobald der Arbeitgeber jedoch diese Option wieder zurück zieht , so musst und solltest du das dem Arbeitsamt unverzüglich mitteilen ..

ich würde sowas auch nicht telefonisch machen ( geht so viel unter woran sich der Ansprechpartner gegenüber am Telefon später absolut nicht mehr erinnern kann ) ..

dann lässt du dir am besten einen persönlichen Termin beim Berater geben und so kann man dann auch direkt den weiteren Werdegang besprechen ..

Hemdale66
28.03.2009, 05:57
Das ist klar, sobald mir der ehemalige Arbeitgeber Bescheid gibt, werde ich das auch unverzüglich dem AA mitteilen ...

Naja, es wird schon irgendwie weitergehen. Für mich als eingefleischten Pessimisten ist das Ganze aber nicht so leicht :? ...