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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erben


little gatsby
30.07.2005, 02:49
hallo, liebe mitbetroffenen,

wenn ich was erbe, muß ich dann, abgesehen von freibetrag von 200 euro je lebensjahr, diese erbe wirklich aufbrauchen? darf ich davon nix für die altervorsorge anlegen (altersrente, aktien, immobilien, um nur einige möglichkeiten zu nennen).
es wäre doch vollkommen logisch, wenn ich so meine finazielle situation im alter verbessern würde oder mir duch den kauf einer immobilie zukünftig die miete spare, was ja auch bedeuten würde, das ich keine mietunterstützung mehr bräuchte.
die regelung, das ich vermögen aufbrauchen muß, erscheint mir irgendwie unsinnig. klar soll der staat icht unnötig belastet werden, das ich mit einem vermögen aber gar nicht für die zukunft vorsorgen darf, finde ich dann doch übertrieben.
welche möglichkeiten habe ich da - oder habe ich da gar keine chance?

vielen dank für eure antworten.

StephanK
30.07.2005, 06:35
:welcome: little gatsby,
Du hast Dir ja einen passenden Namen ausgedacht... :-)
Deine Argumente sind für mich sehr nachvollziehbar - aber das ist schon so, wie Du es vermutet/befürchtest. Wenn durch eine Erbschaft Deine aktuelle finanzielle Situation sich bessert, bist Du eben nicht mehr bedürftig - Punkt!
Dieses kurzfristige Denken wäre dann logisch, wenn an der ganzen Hartz-Propaganda stimmen würde, dass das Arbeitsmarktproblem vor allem ein Problem der Vermittlung wäre. Dann hättest Du nämlich bald wieder einen Job, bräuchtest für die kurze Zwischenzeit nur kleine Teile Deiner Erbschaft verfrühstücken und könntest den Rest für Deine alten Tage auf die hohe Kante legen.
Dass das nicht stimmt und der Kern der Problematik darin liegt, dass die weniger gewordene Arbeit auf zu wenige Menschen verteilt wird, die unter zu langen Arbeitszeiten und immer größerem Arbeitsdruck leiden, weisst Du vermutlich selbst.

P.S.: Einige Jahre nach Deinem großen Namensvetter gab es in den USA The Great Depression, die 1929 einsetzende Wirtschaftskrise, in deren Folge ein neu gewählter Präsident namens F. D. Roosevelt konsequent den Staatshaushalt ausweitete, in riesigem Umfang öffentliche Projekte anstieß und so die Wirtschaft ankurbelte und die Arbeitslosigkeit fast beseitigte. Sein Name ist in den USA bis heute Legende. Nur mal so nebenbei, weil mir das gerade einfiel...

little gatsby
30.07.2005, 14:47
:welcome: little gatsby,
Du hast Dir ja einen passenden Namen ausgedacht... :-)

lieben dank für die nette begrüßung. ich mag den film meines großen namensvetters, weswegen ich den irgendwie nutzen wollte. :D aber nun zum thema.

ich habe das schon erwartet, das ich da keine chancen habe. und mir ist durchaus klar, das ich dann keine ansprüche mehr auf alg ii hätte. das ich aber davon außer dem dem freibetrag nichts für mich selbst verwenden darf zur altersabsicherung, finde ich wirklich unsinnig. so ist doch der zeitpunkt absehbar, das ich im alter wieder dem staat zur last falle - denn meine rente im alter wird wohl nicht so hoch werden, schätze ich. mit der summe aus dem freibetrag läßt sich ja was machen, aber reichen wird das bei der kleinen summe wohl nicht für eine ausreichende absicherung im alter.
hoffnung auf einen job mache ich mir eigentlich nicht mehr - blicke in die stellenanzeigen zeigen mir, daß ich die anforderungen, die erwartet werden, nicht habe oder schon zu alt bin.
na ja, zumindest kann ich dann einige jahre von dem erbe leben, wenn es denn mal da ist. zustehen tut es mir, über die höhe wird noch gestritten.
steht eigentlich irgendwo, wie lange ich davon leben muß - wieviel ich z.b. im monat verbrauchen darf oder muß? richtet sich das nach der höhe von alg ii?

die 1929 einsetzende Wirtschaftskrise, in deren Folge ein neu gewählter Präsident namens F. D. Roosevelt konsequent den Staatshaushalt ausweitete

ist wohl kaum zu erwarten, daß einer unserer politiker sowas hier und heute anstoßen wird - egal, wer nach der erzwungenen wahl im herbst kanzlerIn sein wird.

little gatsby
30.07.2005, 14:50
:welcome: little gatsby,
Du hast Dir ja einen passenden Namen ausgedacht... :-)

lieben dank für die nette begrüßung. ich mag den film meines großen namensvetters, weswegen ich den irgendwie nutzen wollte. :D aber nun zum thema.

ich habe das schon erwartet, das ich da keine chancen habe. und mir ist durchaus klar, das ich dann keine ansprüche mehr auf alg ii hätte. das ich aber davon außer dem dem freibetrag nichts für mich selbst verwenden darf zur altersabsicherung, finde ich wirklich unsinnig. so ist doch der zeitpunkt absehbar, das ich im alter wieder dem staat zur last falle - denn meine rente im alter wird wohl nicht so hoch werden, schätze ich. mit der summe aus dem freibetrag läßt sich ja was machen, aber reichen wird das bei der kleinen summe wohl nicht für eine ausreichende absicherung im alter.
hoffnung auf einen job mache ich mir eigentlich nicht mehr - blicke in die stellenanzeigen zeigen mir, daß ich die anforderungen, die erwartet werden, nicht habe oder schon zu alt bin.
na ja, zumindest kann ich dann einige jahre von dem erbe leben, wenn es denn mal da ist. zustehen tut es mir, über die höhe wird noch gestritten.
steht eigentlich irgendwo, wie lange ich davon leben muß - wieviel ich z.b. im monat verbrauchen darf oder muß? richtet sich das nach der höhe von alg ii?

die 1929 einsetzende Wirtschaftskrise, in deren Folge ein neu gewählter Präsident namens F. D. Roosevelt konsequent den Staatshaushalt ausweitete

ist wohl kaum zu erwarten, daß einer unserer politiker sowas hier und heute anstoßen wird - egal, wer nach der erzwungenen wahl im herbst kanzlerIn sein wird.

StephanK
30.07.2005, 15:52
Nun, ganz so schlimm ist es nun auch wieder nicht. Bestimmte Formen der Alterssicherung und Immobilien in bescheidenem Umfang sind schon vor dem staatlichen Zugriff geschützt, bei der Alterssicherung ärgerlicherweise vor allem die sog. "Riester-Rente".
Im Detail ist das relativ kompliziert. Deswegen schlage ich Dir vor, Dich selbst sachkundig zu machen. Die internen Dienstanweisungen, anhand derer die Behörde entscheidet, welche Art der Vermögensanlage geschützt ist und welche Du zum Lebensunterhalt einsetzen musst, sind öffentlich zugänglich, und es lohnt die Mühe, wenn Du Dich da mal durchwühlst:
http://www.my-sozialberatung.de/files/hinweise-12-20050414.pdf
Das ist natürlich aus der und für die Behördenperspektive geschrieben; Du musst also umdenken und das auf Deine Interessenlage übersetzen, aber ich denke, dass Dir das gelingen wird. :-)

Wie lange Du davon leben musst, ist nicht genau festgelegt - nur dass Du nicht "vorsätzlich oder fahrlässig Deine Bedürftigkeit herbeiführen" darfst. Du darfst Dein Vermögen also nicht einfach verschenken, in den Rhein werfen oder dergleichen, Dich also nicht krass unwirtschaftlich verhalten. Aber Du musst auch nicht auf ALG II-Niveau leben.

Bei passenden Beträgen und einer geschickten Gestaltung kannst Du also mit einem oder zwei Monaten ohne ALG II "davonkommen", wenn Du z.B. eine "angemessene" Immobilie erwirbst und darin wohnst, weil diese vor dem Zugriff des ALG II-Trägers geschützt wird. Deiner Kreativität sind Grenzen gesetzt, weil das Gesetz eben nur einige wenige Formen von Vermögen schützt; da es aber auch dabei vor allem um die Alterssicherung geht, kommt das Deinen Überlegungen wohl schon etwas entgegen - zumindest teilweise.

little gatsby
30.07.2005, 18:40
vielen dank, stefan, für die hilfreichen kommentare zu meinem zu erwartenden problem. und auch für den link - das file habe ich mir runtergeladen und werde es mir am wochenende in ruhe anschauen.

:Respekt: und nochmals danke.