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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unmöglicher Berufseinstieg


ShizoJoe
03.03.2009, 10:39
Hallo zusammen!
Ich hoffe ich bin richtig in dem Forum...
Ich hatte bisher keine erfahrung mit dem Arbeitsamt da ich bis zum 18.02.09 in der Ausbildung als Mechatroniker bei der IHK angestellt war...
Die Sklaventreiber von der IHK haben mir im 4Ausbildungsjahr eine Summe von 215€ im Monat überwiesen.

(Damit konnte ich leben... Hauptsache gute Ausbildung)

Aber jetzt der Hammer...
Habe mich natürlich zum 19.02.09 Arbeitslos gemeldet und mir einen Antrag für ALG I besorgt. (ALG I nach der Ausbildung !? ist das neu !?)
Und heute am 03.03.09 war abgabe des Formulares und ausrechnung der Summe die ich erhalte... ca. 95€ :(

Bitte !?
Nagut ich lebe bei meinen Eltern, aber mein Dad wird im Mai gekündigt und meine mum hat ein sehr geringes Einkommen.
Habe ich Anspruch auf Harz 4 ? Ich meine wie soll ich mit 95€ im Monat wieder einen Berufseinstieg schaffen !?!? Dann müsste ich die Reisekosten ja vor jedem Vorstellungsgespräch auf dem Konto haben...:wut:

für mich absolut unverständlich... Nun weiss ich garnicht mehr was ich machen soll...

Ich hoffe ich habe alles zu euerm Verständniss erklärt!
Wenn nicht fragt... Aber in erster Linie erhoffe ich mir einige nützliche Antworten!

mit freundlichen Grüßen
Joe

Dakkon
03.03.2009, 10:50
Ob du Anspruch hast, hängt vom Einkommen deiner Eltern ab(wenn du unter 25 bist), sowie vom Vermögen,Mietkosten etc.

ShizoJoe
03.03.2009, 11:01
Hallo Dakkon,
Wie ich schon sagte wird mein Dad ab Mai arbeitslos...
(würde ich also auch erst ab mai harz 4 bekommen?)
Miete haben wir nicht, da eigenheim.
Vermögen kann ich mit Sicherheit haben besitzen wir auch nicht.
Es reicht halt für den Monat...

ela1953
03.03.2009, 11:04
Einen Antrag auf ALG II kannst du doch stellen. Dir wird dann schon gesagt werden, ob und welche Unterlagen deine Eltern beibringen müssen.

Ich geh jetzt mal davon aus, dass du unter 25 bist.

Dann hast du einen Bedarf von 281 Euro und dein Anteil an den Kosten der Unterkunft.

Wegen Eigenheim rechne ich mal für dich einen Teil von 100 Euro. Und damit man besser rechnen kann, runde ich dann deinen Bedarf auf 400 Euro auf.

Dann wird dein Einkommen davon abgezogen. Das wäre das Arbeitslosengeld I in Höhe von 95 Euro und dein Kindergeld in Höhe von 164 Euro. Das wären rund 260 Euro.

Dir würden dann bei unserer Rechnung ungefähr 140 Euro fehlen. Das wäre dann dein ALG II bzw. die Summe, die deine Eltern eventuell an dich zahlen müssten.

Sind die Belastungen für das Haus aber niedriger, dann verringert sich auch diese Summe.

Auch wenn ihr Eigentum habt, entstehen "Kosten der Unterkunft". Das sind bei Eigentum folgende Dinge.

Zinsen, wenn das Haus noch nicht bezahlt ist. Dann die städtischen Abgaben, Straßenreinigung, Entwässerung, Steuer
Die Heizkosten, Schornsteinfeger, Wartung der Heizung, Wasser.

Du siehst also, dass auch bei einem Eigenheim Wohnkosten anfallen.

Diese Kosten werden dann auf die Bewohner aufgeteilt. Wenn du also nur mit deinen Eltern dort wohnst, musst du ein Drittel dieser Kosten tragen.

ShizoJoe
03.03.2009, 11:35
Gut danke dann werde ich mich morgen drum drehen mir einen ALG II Antrag zu besorgen.
Mal eine Frage zum Kindergeld... Das bekomme ich nicht mehr seit ich fertig bin mit der Ausbildung. Wir sind gerade dabei dieses Abzumelden.
Oder steht es mir etwa noch zu !?
Und noch eine andere Sache. Ich habe Fahrtgeld für den Weg aufs AAmt gestellt. Wieviel cent bekomme ich pro km !? 20c oder 30c !?
Damit ich die Höhe meiner Forderung aussrechnen kann...

Dakkon
03.03.2009, 11:40
Du hast nur Anspruch auf Fahrtkostenerstattung, wenn du eingeladen wurdest.

ela1953
03.03.2009, 11:43
Gut, dass du aufgepasst hast. Du hast ja eine abgeschlossene Ausbildung, dann gibt es ja kein Kindergeld mehr.

Dann hast du ja weniger Einkommen.

efge
03.03.2009, 21:34
Moin ShizoJoe,

so ganz umsonst haben wir unsere FAQ nicht. ;-)

Schaue mal hier nach...

Normalerweise ist es so, dass alle Personen unter 25 Jahren zu der Bedarfsgemeinschaft der Eltern gerechnet werden, wenn sie im Haushalt der Eltern leben. Dies ist im § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II geregelt.

So wird aus der betreffenden Person und ihren Eltern eine Bedarfsgemeinschaft.

Daher wird das Einkommen der Eltern nach Abzug der Freibeträge und ihres eigenen Bedarfes auf den Bedarf des U25-Jährigen angerechnet.

Ebenfalls spielt das bestehende Vermögen eine Rolle.

Sollten alle Voraussetzungen erfüllt sein bekommt man innerhalb der Bedarfsgemeinschaft ALG II.
Sind die Vorraussetzungen nicht vorhanden, müssen die Eltern den Unterhalt tragen.

ALG II für Personen unter 25 (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=u25#faq_alg2_u25)

Stelle einen Antrag.

ShizoJoe
04.03.2009, 08:29
Alles klar ich mach mich jetzt los und besorge mir einen ALG II Antrag!
Danke für eurer Hilfe!