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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kontoauszüge mit Bankstempel u. a. => zulässig?


laufjunge
25.09.2006, 13:29
Aus der Selbständigkeit kommend und fast insolvent geworden habe ich einen Antrag auf Hartz4 gestellt. Dabei habe ich alle bis dato geforderten Unterlagen sowie Online-Ausdrucke meiner Kontoauszüge eingereicht. Auf dem Antrag habe ich vermerkt, daß ich meine Selbständigkeit aufgeben und ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen möchte. Solange ich keine Anstellung habe, möchte ich meine Selbständigkeit weiter ausüben. So habe ich es im Antrag vermerkt. Ich hatte ein Gespräch mit der Arbeitsvermittlerin und habe einige Bewerbungen verschickt.

Nun habe ich ein Schreiben bekommen, in dem ich für die Bearbeitung meines Antrags Nachweise und Gründe liefern soll, für Abbuchungen von meinem Konto für mein Steuerbüro. Auch soll ich Nachweise dafür erbringen, um welche Ausgaben für 7% Umsatzsteuer (lt. GuV) es sich handelt. Zusätzlich soll ich erklären, weshalb ich mir als Selbständiger eine Lohnsteuerkarte habe ausstellen lassen. Was mich allerdings extrem stört: Ich solle für den Zeitraum zwischen Antragstellung und Datum des Schreibens Kopien von Kontoauszügen vorlegen, die von der Bank abgestempelt und unterschrieben sind!

Ich bin sicher nicht der Experte im Verwaltungsrecht, aber glaube, ich habe es mit einer schlampig arbeitenden Sachbearbeiterin zu tun. Insbesondere der letzte Punkt mit den bankseitig signierten Kontoauszügen geht nach meinem Empfinden zu weit. Ich bewege mich seit einiger Zeit knapp am Dispo-Limit. Wenn ich jetzt bei meiner Bank für Hart4 um siginierte Kontauszüge bitte, dann laufe ich Gefahr, daß meine Kreditwürdigkeit nicht mehr gegeben ist. Ich habe noch keine 3 Finger gehoben, aber wenn der Dispo gestrichen wird, dann ist es soweit. Das würde auch meine Arbeitssuche sehr erschweren. Ist das überhaupt zulässig? Das Amt hat doch eine Kontovollmacht und kann die Bewegungen selbst beobachten. Gibt es eine Gesetzesgrundlage, auf die ich mich berufen kann, dies abzulehnen? Wie soll ich mich verhalten?

Die Ägypter
25.09.2006, 14:47
Das die ArGe direkten Einblick in Bankkonten nehmen können, ist ein immer wieder gern geglaubtes Gerücht. Die ArGen haben lediglich das Recht zu erfahren, wo wer welche Konten hat. Alles andere - wie Buchungspositionen, Salden etc. darf die Bank nicht preisgeben.

Hier geht es wohl eher darum, dass du lediglich Online-Ausdrucke, aber keine regulären Kontoauszüge reingereicht hast. Also würde ich an deiner Stelle von der Bank die regulären Kontoauszüge anfordern und der ArGe zur Einsicht einreichen.

Das du weiterhin bestimmte Ausgaben belegen musst, ist bei laufender Selbstständigkeit - im ALG II-Bezug - auch logisch, denn du hast zum Einem bestimmte Freibeträge und zum Anderen muss natürlich auch eingeschätzt werden können, wie deine Einnahmensituation sich überhaupt gestaltet = wie bedürftig du bist.

Das mit der Lohnsteuerkarte kannst du ja nochmals erläutern.

laufjunge
25.09.2006, 16:38
Danke für die kompetente Antwort, das leuchtet ein.

Ich bin mir sicher, daß ich eine Kontovollmacht unterzeichnet habe, mit der die Behörde für jeweils 6 Monate Konteneinsicht hat. Ist das nun "faul"?