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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohngeldantrag bei WG mit eigenen Mietverträgen


Alrik
03.03.2009, 12:45
Hallo!
Ich habe im Moment folgendes Problem:
Ich bin Student und habe seit meiner Trennung alleine in meiner Dreiraumwohnung gewohnt. Bis Ende Februar habe ich dafür 98€ Wohngeld erhalten.
Eigentlich hätte ab dem 1.März 09 mein Praxissemester begonnen. Da ich nun aber noch Prüfungen offen habe hat sich dies auf den Sommer verschoben, weshalb ich in meiner Wohnung geblieben bin.
Den Mietvertrag hatte ich bereits gekündigt.
Da mein Vermieter durch eine Vermietung von 2 eigenständigen Mietverträgen (Wohngemeinschaft) sich mehr Geld erhofft habe ich nur noch den einen Raum gemietet bekommen und darf den Rest der Wohnung (Küche, Bad und Wohnzimmer) mitbenutzen.
Das andere Zimmer dürfte nun bis Beginn des kommenden Semesters einen neuen Untermieter finden.
Da meine Wohngeldbewilligung nur bis Ende Februar ging möchte ich nun einen neuen Antrag stellen.
Wie verhält es sich nun aber mit den anderen im Haushalt lebenden Personen. Ich habe wie gesagt einen eigenen Mietvertrag. Muss ich daher die andere Person dennoch aufführen? Das Problem wäre dabei jedoch, dass das andere Zimmer noch keinen Mieter hat.
Kann ich dennoch einen Antrag stellen?

ela1953
03.03.2009, 13:23
Habt ihr denn einen gemeinsamen Haushalt?

Alrik
03.03.2009, 15:39
nein, also es wird jeder für sich in der wohnung leben ... also keine gemeinsamen kassen. ebenso wird auch jeder seine miete selbst an den vermieter überweisen.

ela1953
03.03.2009, 16:00
Dann brauchst du doch niemanden einzutragen. Ihr bildet keine BG und auch keine Haushaltsgemeinschaft, wenn ihr nicht aus einem Topf wirtschaftet.

Ich hab jetzt keinen Antrag vor mir liegen, aber da wird doch nur nach Mitgliedern der BG oder HG gefragt. Oder gibts da noch andere Bezeichnungen?

Janet9
03.03.2009, 16:33
Hallo Alrik,

Du kannst einen neuen Wohngeldantrag stellen, bekommst aber dann nur noch das Wohngeld für den von Dor genutzten Wohnraum. Bei der Berechnung wird auch nur Deine Miete zu grunde gelegt. Da Du ja noch keinen Mitbewohner hast wie ich gelesen habe, sollte es auch keine Probleme geben.

LG, Janet9

Alrik
03.03.2009, 23:12
BG? HG?

Ok, danke! Ich möchte halt keinen Ärger mit dem Sozialamt.

Ich habe noch nie in einer WG gewohnt, die jetzige Variante ist auch nur eine Art Notlösung. Von daher habe ich auch keine Ahnung, was sich gesetzlich bei dieser Wohnform ändert.

Gruß, Alrik

Janet9
04.03.2009, 18:28
BG = Bedarfsgemeinschaft
HG = Haushaltsgemeinschaft

Die gibt es aber so nur beim ALG II, welches Du nicht beziehst, oder? Beim Wohngeld wird zwar jetzt auch z.T. nach dem SGB II verfahren, da Du aber ja noch keinen Mitbewohner hast, würde ich einen Wohngeldantrag stellen. Der sollte problemlos bewilligt werden.

LG, Janet9