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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kontoauszüge und Nachweis über Stromkosten


sabenja
30.07.2005, 11:17
Hallo,

ich wollte gestern meinen Antrag auf ALG II abgeben. Die Sachbearbeiterin wollte zusätzlich zu meinen mitgebrachten und kopierten Unterlagen noch die Kontoauszüge der letzten vier Wochen und einen Nachweis über Stromkosten.

Soweit ich informiert bin, werden die Stromkosten doch gar nicht vom Amt übernommen, warum dann also? Was verspricht sich die Sachbearbeiterin von meinen Kontoauszügen?

Weiß das jemand von Euch?

Gruß
Sabenja

StephanK
30.07.2005, 14:02
:welcome: Sabenja
Was das mit den Kontoauszügen soll, ist doch eigentlich klar: es soll kontrolliert werden, ob Du keine anderen Einkommensquellen hast, die Du dem Amt verschwiegen hast. In welchem Umfang diese Kontrolle zulässig ist, ist allerdings ein heikles und umstrittenes Thema.

Die Sache mit der Stromrechnung finde ich genau so kurios wie Du auch. Nur: warum fragst Du nicht die Sachbearbeiterin, sondern bringst ihr einfach brav Nachweise für etwas, was Du nach amtlicher Auffassung aus Deinem Regelsatz bezahlen musst? Sorry, man soll keine Fragen mit Gegenfragen beantworten, aber das finde ich nun doch ein bisschen fragwürdig. ;-)

Roadmaster5
01.08.2005, 10:34
Hallo Hartz IV-Betroffene!

Morgen muss ich nach meiner 1-jährigen Arbeitslosigkeit zum Arbeitsamt und meine ALG II-Unterlagen abgeben/vorlegen.

Bei der Terminvereinbarung sagte mir die Sachbearbeiterin am Telefon, dass ich meine kompletten Kontoauszüge der letzten drei Monate mitbringen müsse. Muss ich die tatsächlich vorlegen oder genügt ein Finanzstatus mit aktuellem Datum? Ich habe total keinen Bock auf deren Datenschnüffelei und darauf jeden Geldein- bzw. -ausgang kommentieren zu müssen. :-x

Sorry wenn dies vielleicht schon einige Male gefragt wurde: Ich habe in den letzten 8 Tagen das Netz auf den Kopf gestellt aber nicht wirklich eine KONKRETE Antwort auf meine Frage gefunden.

Wäre schön wenn mir wer spontan helfen könnte.

StephanK
01.08.2005, 11:13
:welcome: Roadmaster,
das ist leider so ein wachsweich-Thema, bei dem es keine verbindlichen Auskünfte gibt.
Verständlich ist ja schon, dass Du Deine Bedürftigkeit nachweisen musst, und es ist auch noch verständlich, wenn die Behörde sicher gehen will, dass Du nicht kurz vor Antragstellung Deine Millionen auf das Konto Deiner Oma verschoben hast.
Eine praktisch halbwegs handhabbare Lösung ist es, Kontoauszüge in Kopie vorzulegen, bei denen der mittlere Teil "Buchungserläuterung" geschwärzt ist - bis auf die Zahlungseingänge vom bisherigen Arbeitslosengeld natürlich, die man ja problemlos offenlegen kann.
Wenn da - was ich annehme - keine weiteren nennenswerten Zahlungseingänge und keine "großen Brocken" an Auszahlungen oder Überweisungen dabei sind, sollte es damit keine Probleme geben. Meine Kölner ARGE jedenfalls akzeptiert das so, und diese Vorgehensweise entspricht auch den Empfehlungen der Datenschutzbeauftragten.

lost_soul
20.08.2005, 16:59
also da harke ich jetzt gleich nochmal nach..
man darf schwärzen?was genau schwärzt man..sowohl die linke spalt als auch den dazugehörigen betrag?
wird das amt dann nicht nich misstrauischer?die könnten doich dann denken,dass man einen job verscheigt oder ähnliches..
oder?? :shock:

StephanK
20.08.2005, 17:07
Das ist doch recht einfach, wenn man nachdenkt, wofür das Amt sich legitimerweise interessiert - und was das Amt nix angeht.
Das Amt interessiert sich legitimerweise dafür, ob man andere Einkommensquellen als das ALG II hat. Also wird man andere "Haben"-Buchungen als das ALG II schon erklären müssen.
Das Amt geht es aber nix an, wofür man sein Geld ausgibt (außer, wenn's mit der Miete hakt). Also bleibt die "Soll"-Seite undurchsichtig schwarz.

DrByte
21.08.2005, 00:21
Auf dem Konto sollte alles geschwärzt werden, ausser Name des Kontoinhabers, dass Datum des Ausdrucks und der Kontostand. Mehr geht denn Stasibehörden nichts an.

TommyHB
28.08.2005, 03:29
Auf dem Konto sollte alles geschwärzt werden, ausser Name des Kontoinhabers, dass Datum des Ausdrucks und der Kontostand. Mehr geht denn Stasibehörden nichts an.

Ich glaube das es heute vollkommen egal ist ob man etwas schwärzt, wenn man bedenkt das der Staat nunmehr Zugriff auf Konten hat, dank unserer Gesetzgebung.

Dantius
05.09.2005, 14:32
Die haben keinen Zugriff auf die Bewegungen auf dem Konto. Ausserdem wirst Du bei jedem "Zugriff" benachrichtigt, ganz so easy ist das nicht.