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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG2 - Muss ich für alles aufkommen?


Dennis80
30.07.2005, 12:17
Hi Forum,

bei mir besteht folgendes Szenario: Ich lebe mit meiner Freundin und unserer acht jährigen Tochter zusammen (nicht!) verheiratet. Ich arbeite und meine Freundin nicht. Das Arbeitsamt ist nun der meinung, sie hätte keinen Anspruch auf Alg2, weil ich genug für unsere Bedarfgemeinschaft verdiene. Das sehe ich nicht so, da ich z.B. auch noch die Krankenversicherung für meine Freundin zahlen muss, was sich mit monatlich ca. 120 € zu Buche schlägt. Ich bin gerne bereit komplett für die Mietkosten und unsere Tochter aufzukommen, aber was darüber hinausgeht sehe ich ehrlich gesagt nicht ein, da wir mit Absicht nicht verheiratet sind! Das Problem ist, dass ich weder in eine bessere Steuerklasse als I komme, noch kann ich die Kosten für die Krankenversicherung geltend machen, da das Finanzamt sagt "Ihre Sache, Sie sind nicht mit der Person verwandt..."

Letztendlich kann mich das Arbeitsamt doch nicht dazu zwingen?! Wir haben zwar gemeinsames Sorgerecht, aber getrennte Konten, damit jeder sein eigener "Finanzmeister" ist. Außerdem können sie meine Freundin doch nicht an jemand drittes (mich) verweisen, gegen den sie rechtlich überhaupt keine Ansprüche hat...
Oder sehe ich das alles falsch? Kann man da etwas unternehmen?

Vielen Dank
Gruß
Dennis

StephanK
30.07.2005, 13:51
:welcome: Dennis
Bei einem gemeinsamen Kind und womöglich schon längerem Zusammenleben wird vermutlich kein Weg an der Einschätzung als "eheähnliche Gemeinschaft" vorbeiführen.
Außerdem können sie meine Freundin doch nicht an jemand drittes (mich) verweisen, gegen den sie rechtlich überhaupt keine Ansprüche hat...Mit diesem Satz bringst Du das Grundproblem der Konstruktion "eheähnliche Gemeinschaft" auf den Punkt. Isoliert unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität betrachet ist es auch nicht falsch, dass das Gesetz dafür sorgt, dass es Ehepaaren nicht schlechter geht als unverheiratet Zusammenlebenden, die eine vollständige wirtschaftliche Gemeinschaft praktizieren. Das Problem liegt in der schwarz-weißen Gegenüberstellung "zusammenleben wie zwei Fremde" und "zusammenleben wie ein Ehepaar", mit der die vielen abgestuften Grautönen dazwischen ausgeblendet werden.

Es hat schon Leute gegeben, die sich mit der Position durchgesetzt haben: daran, dass ich nicht für alles aufkommen will, wird ja gerade deutlich, dass wir nicht wie Eheleute zusammenleben. Schau Dir mal hier im Forum die Urteile zum Thema Bedürftigkeit / Anrechnung von Partnereinkommen (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewforum.php?f=91) an. Der Rechtsweg ist allerdings ein steiniger Weg mit ungewissem Ausgang, den zu begehen man weder zu- noch abraten kann und dessen Ausgang ungewiss ist. Zudem wäre Deine Freundin diejenige, die ihn gehen müsste.

Was Dein Argument angeht, das, was Du an Krankenkassenbeiträgen für Deine Freundin zahlen müssest, werde nicht einmal steuerlich berücksichtigt, bin ich mir nicht so sicher; allerdings bin ich auch kein Steuerexperte. Schau mal auf dieser steuerrechtlichen website (http://www.steuernetz-forum.de/Aussergewoehnliche_Belastungen/Aussergewoehnliche_Belastungen.html) nach; zumindest sieht mir das so aus, als ob dieser Weg nicht komplett verbaut wäre.

Dennis80
30.07.2005, 14:24
Hi Stephan,

vielen Dank für die Links! Insbesondere der zu den Steuern lässt zumindest einen kleinen Lichtblick zu :-)

Trotzdem ist der Grundsatz zu eheähnlichen Gemeinschaften (nicht verheiratete dürfen nicht besser gestellt sein) in meinen Augen voll daneben, und zwar dann, wenn nicht verheiratete dadurch in eine schlechtere Lage gebracht werden wie verheiratete! Wenn schon eheähnlich, dann richtig - sprich Steuerklasse III und Familienversicherung des Partners bei der KK.
Uns wurde schon mehrfach geraten, dass meine Freundin einfach auszieht. Demnach hätte sie ja wieder vollen Anspruch. Ich weiß auch, dass das oftmals die gängige Praxis ist. Würde der Staat es aber endlich umsetzten, dass eben auch eheähnliche Gemeinschaften komplett einer Ehe gleichgestellt werden, könnten so Unsummen eingespart werden, da viele wohl garnicht mehr den Weg über eine Zweitwohnung gehen würden.

StephanK
30.07.2005, 14:32
Gerne geschehen.
Im übrigen: hmmm, hmmm... Ich bin nun wirklich kein Verteidiger der Eheprivilegien, aber wenn Du alles gleich stellst, dann verschwindet der Unterschied. Da muss ich dann doch ketzerisch zurückfragen: Warum heiratet Ihr nicht einfach? Die Leute haben ja ihre Gründe dafür, und Ihr bestimmt auch. Wenn Du alles gleichstellst, dann zwängst auch die in ein juristisches Korsett hinein, die eben keines wollen.
Ein schwieriges und, wenn man in die Einzelheiten geht, auch höchst kompliziertes Problem... 8)