Dennis80
30.07.2005, 12:17
Hi Forum,
bei mir besteht folgendes Szenario: Ich lebe mit meiner Freundin und unserer acht jährigen Tochter zusammen (nicht!) verheiratet. Ich arbeite und meine Freundin nicht. Das Arbeitsamt ist nun der meinung, sie hätte keinen Anspruch auf Alg2, weil ich genug für unsere Bedarfgemeinschaft verdiene. Das sehe ich nicht so, da ich z.B. auch noch die Krankenversicherung für meine Freundin zahlen muss, was sich mit monatlich ca. 120 € zu Buche schlägt. Ich bin gerne bereit komplett für die Mietkosten und unsere Tochter aufzukommen, aber was darüber hinausgeht sehe ich ehrlich gesagt nicht ein, da wir mit Absicht nicht verheiratet sind! Das Problem ist, dass ich weder in eine bessere Steuerklasse als I komme, noch kann ich die Kosten für die Krankenversicherung geltend machen, da das Finanzamt sagt "Ihre Sache, Sie sind nicht mit der Person verwandt..."
Letztendlich kann mich das Arbeitsamt doch nicht dazu zwingen?! Wir haben zwar gemeinsames Sorgerecht, aber getrennte Konten, damit jeder sein eigener "Finanzmeister" ist. Außerdem können sie meine Freundin doch nicht an jemand drittes (mich) verweisen, gegen den sie rechtlich überhaupt keine Ansprüche hat...
Oder sehe ich das alles falsch? Kann man da etwas unternehmen?
Vielen Dank
Gruß
Dennis
bei mir besteht folgendes Szenario: Ich lebe mit meiner Freundin und unserer acht jährigen Tochter zusammen (nicht!) verheiratet. Ich arbeite und meine Freundin nicht. Das Arbeitsamt ist nun der meinung, sie hätte keinen Anspruch auf Alg2, weil ich genug für unsere Bedarfgemeinschaft verdiene. Das sehe ich nicht so, da ich z.B. auch noch die Krankenversicherung für meine Freundin zahlen muss, was sich mit monatlich ca. 120 € zu Buche schlägt. Ich bin gerne bereit komplett für die Mietkosten und unsere Tochter aufzukommen, aber was darüber hinausgeht sehe ich ehrlich gesagt nicht ein, da wir mit Absicht nicht verheiratet sind! Das Problem ist, dass ich weder in eine bessere Steuerklasse als I komme, noch kann ich die Kosten für die Krankenversicherung geltend machen, da das Finanzamt sagt "Ihre Sache, Sie sind nicht mit der Person verwandt..."
Letztendlich kann mich das Arbeitsamt doch nicht dazu zwingen?! Wir haben zwar gemeinsames Sorgerecht, aber getrennte Konten, damit jeder sein eigener "Finanzmeister" ist. Außerdem können sie meine Freundin doch nicht an jemand drittes (mich) verweisen, gegen den sie rechtlich überhaupt keine Ansprüche hat...
Oder sehe ich das alles falsch? Kann man da etwas unternehmen?
Vielen Dank
Gruß
Dennis