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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : alg1-EU Rentenantrag


lotto48
04.03.2009, 13:15
Hallo zusammen.
Bin neu hier und habe einige Fragen.
Zum 16.05.2009 werde ich ausgesteuert.Habe das heute der AFA mitgeteilt.Bin bis auf weiteres weiter AU.Ich würde also bei weiterer AU ab 17.05.09 Alg 1 bekommen.
1. Wie lange bekomme ich Alg1 bei AU ?
2. Wenn ich einen EM Antrag stelle, soll ich das sofort machen, oder ist es besser erst einmal in Alg 1 zu gehen, und abwarten was die AFA sagt ?

Gruss Lotto 48

sonja42
04.03.2009, 14:27
Hallo lotto,

unbedingt SOFORT einen Antrag auf EM Rente stellen, die Bearbeitung dauert erfahrungsgemäß mehrere Monate - siehe hierzu auch die anderen Threads- (Suchfunktion benutzen)

Wie lange Du Anspruch auf ALO I hast, kann Dir nur in der zuständigen Behörde beantwortet werden, da hierzu ja auch Vorversicherungszeiten usw. benötigt werden.

LG
sonja 42

Marsleuchte
04.03.2009, 14:34
Hallo,

um das mal richtigt zustellen, es gibt keine EM-Rente mehr, dass heisst seid einiger Zeit EU-Rente.
Weiterhin je nach Alter kann sich so ein Verfahren bis zu 5 Jahre hinziehen mit Widerspruch, Klage ect pp.

MfG
Marslicht

lotto48
04.03.2009, 17:01
Also nicht erst warten was die AFA sagt ???
Anspruch auf ALG 1 habe ich fünzehn Monate.Natürlich nur wenn ich AF bin oder einen EM ! antrag stelle.

sonja42
04.03.2009, 18:30
DANKE Marslicht,

bin halt eine alte Frau und habe ich bei der "alten" Formulierung ErwerbsMinderung-Rente festhalten wollen... :oops:...ach früher war alles einfacher..

Natürlich heist das jetzt EU ErwerbsUnfähigkeits- Rente, bitte um Verzeihung.
oder, war es umgekehrt ??:oops:


@lotto48

wie schon gesagt/beschrieben, kann so ein Rentenverfahren SEHR, SEHR lange dauern - daher Antrag stellen...

LG
sonja 42

Marsleuchte
04.03.2009, 18:59
DANKE Marslicht,

bin halt eine alte Frau und habe ich bei der "alten" Formulierung ErwerbsMinderung-Rente festhalten wollen... :oops:...ach früher war alles einfacher..


Wofür die 42 steht lassen wir mal im Raum stehen, ob Jahrgang oder Alter, wichtig ist das man den Schritt nach vorne wagt und mit der Zeit geht.


Natürlich heist das jetzt EU ErwerbsUnfähigkeits- Rente, bitte um Verzeihung.
oder, war es umgekehrt ??:oops:


EU-Rente ist da schon richtig und hast es ja schön erklärt.


MfG
Marslicht

lotto48
04.03.2009, 19:46
Ich habe jetzt mal nachgeschaut: Es heisst Erwerbsminderungsrente = EM

Seebarsch
04.03.2009, 20:02
Genau-EM-Rente!
Hinsichtlich der Beantragung der EM-Rente würde ich mal abwarten!
Bei der Sonderregelung des § 125 SGB III ergibt es sich ja so, dass der Arzt der Agentur zunächst die Erwerbsfähigkeit prüft!
Erst wenn der Arzt der Agentur feststellt, dass eine Erwerbsfähigkeit mit mindestens 15 Stunden wöchentlich nicht mehr vorliegt, muss man die REHA oder die Erwerbsminderungsrente beantragen.
Bis zur Entscheidung über die Rente, wird dann Arbeitslosengeld gezahlt!

Da das Arbeitslosengeld aber in der Regel höher ist als die EM-Rente, sollte man da einfach zuwarten, um keine finanziellen Verluste zu haben!
:-P

lotto48
04.03.2009, 23:00
Hallo seebarsch. Danke für deine hinweise.
Wie ich hörte bekommt man bei aussteuerung und weiterer AU nur 6 Wochen ALG 1 und landet danach beim sozialamt.Ist es denn zwingend die beurteilung vom arzt der AFA abzuwarten, oder einfach nur besser für den EM antrag, wenn es der arzt denn auch so sieht ? Mein hintergedanke für den EM antrag ist, wenn ich ihn vor ALG 1 stelle so liest man, bekommt man das ALG 1 bis zur entscheidung über den rentenantrag. Hoffe du antwortest mir noch einmal.

Ps. Eine reha hab ich schon hinter mir. Aber für mich ohnen erfolg.

sonja42
05.03.2009, 08:31
Guten Morgen lotto48,

das ist so nicht ganz richtig. Wenn Du ALG I beantragst weil Du zur Vermittlung zur Verfügung stehst (also erwerbsfähig bist), und dann erst erkrankst, erhälst DU für 6 Wochen weiterhin ALO I, danach Krankengeld...

Also genau wie in einem Arbeitsverhältnis, Arbeitgeber zahlt Lohnfortzahlung für 6 Wochen, danach gibts Krankengeld...

In Deinem Fall könntest Du ALG I nur nach § 125 SGB (Nahtlosigkeit) stellen, da DU auf grund der erwerbsUNfähigkeit/Krankheit ja nicht zur Vermittlung zur Verfügung stehst. Du erhälst also Dein ALO Geld bis zur Entscheidung der EM Rente bzw. so lange Dein Anspruch auf ALO I noch gilt, erst danach musst Du ggf. andre Hilfen beantragen...

So wie Seebarsch es beschreibt, kann Deine Rente natürlich viel geringer ausfallen als Dein derzeitiges ALO. Das hängt ja mit Deinem Versicherungsverlauf bei der Rentenversicherung zusammen. Also z.B. wie viele Jahre Du versicherungspflichtig gearbeitet hast, in welcher Höhe Beiträge abgeführt worden und und und

Hast Du schon mal einen Versicherungsverlauf von der DRV erhalten???

Allerdings, muss ich auch nochmal daraufhinweisen, das die Berbeitung bei der DRV lange bis sehr lange dauern kann. Man geht inzwischen bei der Beantragung von Em Renten von mindestens 7 Monaten aus, wenn dann noch die EM Rente abgelehnt wird und Du in den Widerspruch oder sogar in ein Klageverfahren gehen musst, kann es noch sehr viel länger dauern.

was sagt den Deine KK? Normalerweise, weisen die SB dort einen doch daraufhin, das man einen Rentenantrags stellen soll, oder?

Solange Du jedoch arbeitsunfähig bist, hast DU keinen Anspruch auf das "normale" ALO I, da (wie schon geschrieben) Du ja nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst..

LG
sonja 42

@marslicht :razz: & danke :-P

lotto48
05.03.2009, 09:45
Danke wie immer für antworten.

aber das eigentliche: Ab 16.05.2009 bekomme ich kein krankengeld mehr
/ Austeuerung /. Die krankenkasse sagt ich muss zum arbeitsamt,ok.was aber soll ich machen wegen EM rentenantrag. Alles selbst in die hand nehmen und sofort selbst antrag stellen ? oder wie schon gesagt abwarten wie es beim arbeitsamt läuft ? Ich bin definitiv weiter AU ! Wie läuft es denn mit dem § 125 SGB nehmen wir mal nur so an ich würde keinen EM antrag stellen aber weiter AU sein ? Wie lange würde dann das arbeitsamt zahlen ?? Ich weiss viele fragen, aber hier gibt es ja wohl viele menschen die mehr wissen als ich.

L.G. an alle

Seebarsch
05.03.2009, 21:05
Hallo lotto48,
das ist ja genau die Sonderregelung des § 125 SGB III !
Bis zur Entscheidung über den Rentenantrag wirst du, obwohl weiterhin arbeitsunfähig, fiktiv so gestellt, als wenn du gesund wärst und bekommst deswegen Arbeitslosengeld!
Die Regelung wurde deswegen eingeführt, um Menschen die lange gearbeitet haben und durch die Krankheit eh schon gebeutelt sind, nicht direkt in die Sozialhilfe fallen zu lassen!

Machs mal so wie ich das gesagt habe!
Schön still halten und rechtzeitg vor der Aussteuerung bei der Agentur alo melden!
Da kannst du dann alles andere abwarten!
:razz:

lotto48
15.03.2009, 14:21
Jetzt gehts auch hier los.wie schon geschrieben erst teilt die krankenkasse mir aussteuerung zum 16.05.mit.Gestern bekomme ich post von der krankenkasse.Krankengeldzahlung wir zum ende nächster woche eingestellt.sie hätten mit dem mdk so entschieden,anhand von befunden.urplötzlich.Jetzt hatte ich mich ja schon damit beschäftigt alg1 -em antrag- und soweiter aber was jetzt ?
Morgen werde ich mich erst einmal bei der afa melden.
Dann werde ich mal mit meinem arzt sprechen.Wenn der mitspielt werde ich wohl wiederspruch einlegen,wiederspruch ohne arzt im rücken ist wohl nicht sinnvoll und bringt nichts wie man oft liest oder ?
Darüber hinaus zahlt die krankenkasse ab 16.05 sowieso nicht mehr und ich denke darüber nach ob es überhaupt sinnvoll wäre gegen die krankenkasse vorzugehen.was meint ihr ????
Und was ist dann mit meinem em rentenantrag ?? Alles im eimer oder noch chancen ???
Sorry wenn alles etwas durcheinander ist wie ich.
Ps.Eine rechtschutz habe ich auch nicht.