Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ruhen ALG I auf eigenen Antrag möglich?
Fritz999
05.03.2009, 13:52
Hallo, brauche bitte Unterstützung zum Thema Ruhen des Arbeitslosengeldes.
Aufgrund meiner häufigen Krankheitszeiten (mehrere Operationen) und schlechter Auftragslage meines Arbeitgebers bot mir dieser zum 31.12.08 einen Auflösungsvertrag an, den ich gegen Abfindungszahlung angenommen habe. Die Zahlung habe ich in 2009 erhalten, der Arbeitgeber wendete daher die steuerliche 1/5 Regelung an.
Nach Ablauf der Sperrzeit, die ich leider nicht umgehen konnte, und einem Ruhensmonat
bekomme ich Arbeitslosengeld.
Jetzt habe ich erfahren, dass alle Einkünfte die ich in 2009 erhalte ebenfalls nach der 1/5 Regelung
versteuert werden, so dass von meinem Alg mehr als 70% als Steuer ans Finanzamt gehen sollen.
Da ich durch die Abfindungszahlung noch einige Monate finanziell durchhalten kann, wurde mir jetzt
empfohlen selbst einen Antrag auf Ruhen des Arbeitslosengeldes zu stellen um so den Anspruch um einige Monate weiter zu schieben und die finanzielle Belastung etwas abzumildern.
Leider finde ich nichts zu einer solchen Möglichkeit!
Wer kann bitte helfen!
Fritz
Seebarsch
05.03.2009, 20:59
Hallo Fritz999,
:welcome:
das Arbeitslosengeld wird ja als Nettobetrag schon unter dem fiktiven Abzug der Steuern ausgezahlt. Insofern schlägt das gezahlt Alg dann unter dem Progressionsvorbehalt ein!
Allerdings kann ich das mit der hohen Steuerbelastung nicht nachvollziehen!
Da solltest du dich bei einem Finanzamt oder einem fixen Steuerberater mal schlau machen!
Beim Alg gibt es die Möglichkeit eines selbst veranlassten Ruhens nicht!
Allerdings kannst du dich, nachdem dein Alg bewilligt wurde, aus dem Alg-Bezug abmelden! Dann kannst du anschliessend deinen Alg- Anspruch innerhalb einer Zeit von vier Jahren, nachdem du den ersten Tag alo warst, geltend machen!
Allerdings musst dann in der Zeit, wo du kein Arbeitslosengeld beziehst, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung selbst tragen!
:(
Hallo Seebarsch,
gibt es Hinweise zu dieser "Abmeldung", also dem Schreiben?
Länger als 6-Wochen-Frist bedeutet ja, dass ich keinen Zeitraum für die Abmeldung angeben muss.
Reicht also ein formloses schreiben?
"Hiermit melde ich mich ab?"
Danke für den Hinweis, muss gerade schnell reagieren!
Gruß-
Korex
aln-kenner
27.07.2010, 13:03
@ Korex so würds auch gehen, einfach formlos:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab xx.xx.xxxx stehe ich der Arbeitsvermittlung nicht mehr zur Verfügung. Ich bitte ab diesem Datum sämtliche Leistungen einzustellen.
MfG
@ Korex so würds auch gehen, einfach formlos:
Super, vielen Dank.
Ich hatte hier im Forum leider keine Hinweise dazu finden können und ich will mit diesem Schritt nicht meinen Anspruch gefährden, da ich mich später wieder bei AfA melden werde.
Vielen Dank -
Gruß-
Korex
Du kannst auch gleich den genauen Zeitraum der Dauer der Abmeldung angeben und um Aufhebungs- und Weiterbewilligungsbescheid bitten, sofern die Abmeldung maximal 6 Wochen betragen soll.
Genaue Textformulierungen dürfen wir hier nicht geben, da dies eine unerlaubte Rechtsberatung darstellen könnte!
Da bei mir die 6 Wochen überschritten werden, würde ich den Zeitraum weglassen.
"Aufhebungsbescheid" klingt so nach schriftlicher Bestätigung des Erhalts meines Briefes, richtig?
Den werde ich doch eigentlich obligatorisch erhalten, oder?
Das mit der Rechtsberatung macht natürlich Sinn.
Vielen Dank - es ist und bleibt ein tolles Forum.
Gruß-
Korex
Seebarsch
27.07.2010, 18:28
Hallo Korex,
einfach mitteilen:
Ab dem ...... stehe ich dem Arbeitsmarkt vorübergehend nicht mehr zur Verfügung.
Dann kommt ein paar Tage später der Aufhebungsbescheid von selbst!
Wenn man dann wieder Leistungen haben will, persönlich arbeitslos melden und Leistungen beantragen!
ACHTUNG:
Der noch bestehende Restanspruch kann innerhalb von vier Jahren seit seinem ENTSTEHEN geltend gemacht werden!
:razz:
Meinen neuen Vermittlertermin kommenden Donnerstag sollte ich schon mal extra absagen, oder?
Hallo zusammen,
ein kurzes Feedback:
Es scheint alles geklappt zu haben. Der Bescheid über meinen "Rücktritt" ist gekommen. Jetzt "ruht" alles.
Gruß und danke für die Hilfe-
Korex
@Korex
Sollten die auf die Idee kommen, Deinen Anspruch zu mindern, weil Du nicht arbeitsbereit warst und keinen Grund angegeben hast, dann melde Dich hier unbedingt wieder. Daß Du den Bescheid erhalten hast, sagt erst mal gar nichts. Bei mir kam nach 2 Wochen ein Minderungsbescheid, dem erst im Widerspruchsverfahren abgeholfen wurde.
@Korex
Sollten die auf die Idee kommen, Deinen Anspruch zu mindern, weil Du nicht arbeitsbereit warst und keinen Grund angegeben hast, dann melde Dich hier unbedingt wieder. Daß Du den Bescheid erhalten hast, sagt erst mal gar nichts. Bei mir kam nach 2 Wochen ein Minderungsbescheid, dem erst im Widerspruchsverfahren abgeholfen wurde.
Oha, good to know. Habe mich schon in Sicherheit gewogen. Naja, also abwarten. Ist eigentlich sehr interessant, wie viel Arbeit und Papier und Verwirrung so eine Agentur verursachen kann ;)
Sollte noch was passieren, dann melde ich mich - DANKE!
Gruß-
Korex
Hallo Korex,
einfach mitteilen:
Ab dem ...... stehe ich dem Arbeitsmarkt vorübergehend nicht mehr zur Verfügung.
Dann kommt ein paar Tage später der Aufhebungsbescheid von selbst!
Wenn man dann wieder Leistungen haben will, persönlich arbeitslos melden und Leistungen beantragen!
ACHTUNG:
Der noch bestehende Restanspruch kann innerhalb von vier Jahren seit seinem ENTSTEHEN geltend gemacht werden!
:razz:
Hallo,
erneut vielen Dank für die guten Infos.
Du meintest, "persönlich melden und Leistungen beantragen" - was genau habe ich zu erwarten?
Ich bin augenblicklich in einer Bewerbungsphase und habe nahezu meine Zusage (nach Aussage des Arbeitgebers fehlt nur noch meine Unterschrift), kann ich davon ausgehen, dass mich die Kollegen von der Arge vor diesem Hintergrund in Ruhe lassen, oder muss ich dennoch antanzen und lustige Spiele spielen?
Danke für die Hinweise -
Korex
Hi Korex,
ich bin ein bischen verwirrt, da der eigentliche Thread ja schon etwas älter ist und es damals wohl um Alg1 giehn und jetzt um Alg2.
Solange du Arbeitssuchend gemeldet bist, hast du alle Pflichten eines Arbeitslosen. Wenn du sehr wahrscheinlich was in Aussicht hast, dann entscheidet der SB, ob man da dann etwas weniger machen muss, gerade was Bewerbungsnachweise angeht.
Hi Pharao,
ich habe nie Geld bekommen, sondern mich sofort nach Bescheid abgemeldet und bin ins Ausland. Jetzt bin ich wieder da und will meinen Restanspruch geltend machen. Deswegen meine Frage, was mich erwartet und was muss ich für die "Reaktivierung" der Zahlung tun (Unterlagen mitbringen, etc.).
In der Folge bin ich dann ja wieder arbeitssuchend, jedoch bereits selbst tätig und brauche die "Hilfe" der Arge nicht - weshalb meine zweite Frage, wie anstrengend die Kollegen sein werden.
Danke für die Antworten.
Gruß -
Korex
Was bitte hat die ARGE (jetzt Jobcenter!) dann damit zu tun, wenn es nicht um ALG II geht ?
Hi Korex,
um was geht es denn dann hier ? Alg1 oder Alg2 ???
Alg1 = Agentur für Arbeit
Alg2 = Hartz4 = früher Arge, jetzt JobCenter
Aber mal egal um was es geht, solange du Arbeitssuchend gemeldet bist, solange hast du alle Pflichten eines Arbeitslosen.
Hey,
sorry, geht hier um ALG1 und das mit der Arge war meine Fehler, da ich das Kürzel immer falsch benutze - auch aus Unwissenheit. Gemeint war die Agentur für Arbeit.
Gruß-
Korex
Seebarsch
19.06.2011, 20:24
Hallo Korex,
wenn du dich wieder arbeitslos meldest und deinen restlichen Anspruch geltend machen willst, benötigst du nur deinen Personalausweis, da ja alle anderen Sachen bereits erfasst und gespeichert sind.
Mit dem Leistungsbezug musst du nicht nur Eigenbemühungen unternehmen (was du ja aktiv tust), sondern auch den Vermittlungsbemühungen der Agentur zur Verfügung stehen.
Du musst also auch z.B. Vermittlungsvorschlägen der Agentur Folge leisten!
:sad:
Hallo,
vielen Dank für die schnellen Hinweise und Hilfe.
Mein Termin verlief erfolgreich. Zwar waren meine Daten nicht mehr im System und ich musste einen Teil der Formulare erneut ausfüllen, damit meine Daten erneut eingegeben werden konnten (Mitbringen der alten Formulare war hilfreich, da die Dame bei der Agentur nur noch schnell Abtippen musste), jedoch fehlte zum Schluß nur noch das Forumlar für die Beantragung des Geldes. Diesen habe ich ausgefüllt und noch am gleichen Tag in den Briefkasten der Agentur platziert, 3 Tage später war der Bewilligungsbescheid im Briefkasten. Bisher problemlos.
Mittlerweile bin ich in der glücklichen Situation, ab 1.08. wieder beschäftigt zu sein, sodass ich nur bis Ende Juli Geld beziehen muss.
Mein nächster Termin bei der Agentur ist erst in 10 Tagen. Ich gehe davon aus, dass ich dort meinen neuen Vertrag vorlegen kann und die Agentur zahlt weiter Geld, lässt mich jedoch in Ruhe mit etwaigen Massnahmen - richtig?
So viel zum Erfahrungsaustausch. War also wie hier beschrieben (Personalausweis und event. vorh. Dokumente für schnelles Abtippen reichten aus).
Gruß und erneut Dank -
Korex
Mittlerweile bin ich in der glücklichen Situation, ab 1.08. wieder beschäftigt zu sein, sodass ich nur bis Ende Juli Geld beziehen muss.
Mein nächster Termin bei der Agentur ist erst in 10 Tagen. Ich gehe davon aus, dass ich dort meinen neuen Vertrag vorlegen kann und die Agentur zahlt weiter Geld, lässt mich jedoch in Ruhe mit etwaigen Massnahmen - richtig?
Hi,
also wenn du einen unterschriebenen Arbeitsvertag hast, dann wird man dich sicherlich nicht mehr in irgendeine Maßnahme stecken für einen Monat. Trotzdem hast du weiterhin erstmal alle Pflichten wie vorher. Ob dein SB dann auch auf weitere Bewerbungsbemühungen deinerseits verzichtet, das kann ich dir nicht sagen. Normal wird er das aber, den bei einem unterschriebenem Arbeitsvertrag macht es ja wenig Sinn für einen Monat noch groß was zu suchen.
Ansonsten Glückwunsch zum neuen Job :laola:
Ansonsten Glückwunsch zum neuen Job :laola:
... vielen Dank !
Gruß-
Korex
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