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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohngemeinschaft / Hamburg


Inge-1936
30.07.2005, 18:49
Mein Neffe und ein Freund bilden eine Wohngemeinschaft. Der Freund hat Arbeit, mein Neffe bezieht ALG II. Das Amt sagt, dass die Miete 50:50 geteilt wird. Nun bewohnt aber mein Neffe 1 1/2 Zimmer und der Freund nur 1 Zimmer. Der Freund braucht und will auch nicht mehr privaten Raum und sieht natürlich nicht ein, dass er dann die Hälfte der Miete zahlen soll. (Die Gemeinschaftsräume werden genau geteilt). Wir haben dem Amt exakt die qm-Aufteilung der Wohnung geliefert: A hat 23,81 qm = 228,02 €, B hat 32,64 qm = 306,64 €. Vor 6 Wochen wurde fristgerecht Widerspruch gegen die Ablehnung eingelegt. Bisher keine Antwort. Ist das normal? Und wo beschwert man sich, wenn nichts passiert?
Danke für einen Tipp.

StephanK
30.07.2005, 19:22
Vor 6 Wochen wurde fristgerecht Widerspruch gegen die Ablehnung eingelegt. Bisher keine Antwort. Ist das normal? Und wo beschwert man sich, wenn nichts passiert?
Danke für einen Tipp.Halo Inge,
wenn ich es recht verstehe, wurde ALG II insgesamt abgelehnt (also nicht nur die Übernahme der Wohnkosten) und es gibt derzeit überhaupt keine Zahlungen. Dann hilft nichts anderes als beim Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu stellen, durch die der ALG II-Träger zur Zahlung verpflichtet wird.
Normalerweise muss man bei Widerspruchsverfahren drei Monate abwarten, bevor man auch ohne Widerspruchsbescheid klagen kann, aber bei Leistungen, die die Existenz sichern sollen, muss man dann diesen Weg wählen und die Eilbedürftigkeit mit dieser Existenzsicherungsfunktion begründen.

Wenn man den Gang zum Gericht scheut (wobei das Gerichtsverfahren als solches kostenfrei ist), dann hilft nur, dem ALG II-Träger die Bude einzurennen und ihn so lange zu löchern, bis endlich über den Widerspruch entschieden wird.