Alex_78
06.03.2009, 13:25
Ablehnungsbescheid auf Antrag auf Gewährung einer Förderung
Hallo,
ich habe seit 1.2. eine Stelle in Mannheim. Bin aber Hauptwohnsitzlich in Leipzig gemeldet.
Ich habe, da ich im Januar einen Monat Arbeitslos war, einen Antrag auf Unterstützung aus dem vermittlungsbudget gestellt.
Nun kam der Ablehnungsbescheid mit der Begründung:
"Der Arbeitsvertrag zum 01.02.09 wurde bereits am 19.12.2008 unterschrieben. Da die erstmalige Meldung bei der Agentur für Arbeit erst am 29.12.2008 erfolgte, ist keine Notwendigkeit zur Förderung feststellbar." Sie berufen sich auf $45 SGB III.
War bis zum 23.12. beschäfftigt. Der Vertrag wurde am 18.12. zugesandt, mit einer Gültigkeit von 14 Tagen. Hatte da erst gesehen, dass der Vertrag ab Februar gilt. Hatte mich somit am nächsten mir möglichen freien Tag (29.12.) bei der Arbeitsagentur gemeldet für Januar.
Die Bearbeiterin meinte: Es gilt der Zeitpunkt für die ARbeitsaufnahme, also der 1.2. bei der Abtragstellung.
Kann mir bitte jemand Rat geben.:?
Bei dem Widerspruch schreibe ich jetzt:
"...
hiermit widerspreche ich dem Ablehnungsbescheid, da ich der im Ablehnungsbescheid aufgeführten Begründung nicht folgen kann.
Wo sind die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen niedergeschrieben, in denen eindeutig steht, dass ich einen Arbeitsvertrag erst unterschreiben darf nach der Antragsstellung?"
Was meint Ihr?
Hallo,
ich habe seit 1.2. eine Stelle in Mannheim. Bin aber Hauptwohnsitzlich in Leipzig gemeldet.
Ich habe, da ich im Januar einen Monat Arbeitslos war, einen Antrag auf Unterstützung aus dem vermittlungsbudget gestellt.
Nun kam der Ablehnungsbescheid mit der Begründung:
"Der Arbeitsvertrag zum 01.02.09 wurde bereits am 19.12.2008 unterschrieben. Da die erstmalige Meldung bei der Agentur für Arbeit erst am 29.12.2008 erfolgte, ist keine Notwendigkeit zur Förderung feststellbar." Sie berufen sich auf $45 SGB III.
War bis zum 23.12. beschäfftigt. Der Vertrag wurde am 18.12. zugesandt, mit einer Gültigkeit von 14 Tagen. Hatte da erst gesehen, dass der Vertrag ab Februar gilt. Hatte mich somit am nächsten mir möglichen freien Tag (29.12.) bei der Arbeitsagentur gemeldet für Januar.
Die Bearbeiterin meinte: Es gilt der Zeitpunkt für die ARbeitsaufnahme, also der 1.2. bei der Abtragstellung.
Kann mir bitte jemand Rat geben.:?
Bei dem Widerspruch schreibe ich jetzt:
"...
hiermit widerspreche ich dem Ablehnungsbescheid, da ich der im Ablehnungsbescheid aufgeführten Begründung nicht folgen kann.
Wo sind die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen niedergeschrieben, in denen eindeutig steht, dass ich einen Arbeitsvertrag erst unterschreiben darf nach der Antragsstellung?"
Was meint Ihr?