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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vermittlungsbudget §45 SGB III


Alex_78
06.03.2009, 13:25
Ablehnungsbescheid auf Antrag auf Gewährung einer Förderung

Hallo,
ich habe seit 1.2. eine Stelle in Mannheim. Bin aber Hauptwohnsitzlich in Leipzig gemeldet.
Ich habe, da ich im Januar einen Monat Arbeitslos war, einen Antrag auf Unterstützung aus dem vermittlungsbudget gestellt.
Nun kam der Ablehnungsbescheid mit der Begründung:

"Der Arbeitsvertrag zum 01.02.09 wurde bereits am 19.12.2008 unterschrieben. Da die erstmalige Meldung bei der Agentur für Arbeit erst am 29.12.2008 erfolgte, ist keine Notwendigkeit zur Förderung feststellbar." Sie berufen sich auf $45 SGB III.

War bis zum 23.12. beschäfftigt. Der Vertrag wurde am 18.12. zugesandt, mit einer Gültigkeit von 14 Tagen. Hatte da erst gesehen, dass der Vertrag ab Februar gilt. Hatte mich somit am nächsten mir möglichen freien Tag (29.12.) bei der Arbeitsagentur gemeldet für Januar.
Die Bearbeiterin meinte: Es gilt der Zeitpunkt für die ARbeitsaufnahme, also der 1.2. bei der Abtragstellung.

Kann mir bitte jemand Rat geben.:?

Bei dem Widerspruch schreibe ich jetzt:
"...
hiermit widerspreche ich dem Ablehnungsbescheid, da ich der im Ablehnungsbescheid aufgeführten Begründung nicht folgen kann.
Wo sind die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen niedergeschrieben, in denen eindeutig steht, dass ich einen Arbeitsvertrag erst unterschreiben darf nach der Antragsstellung?"

Was meint Ihr?

Seebarsch
06.03.2009, 21:08
Hallo,
leider ist es so, dass die Antragstellung auf Leistungen eben vor dem begründenden Ereignis erfolgen muss.
Hier wurde der Arbeitsvertrag vor dem Antrag abgeschlossen!
:?

Alex_78
08.03.2009, 11:03
Hallo Seebarsch,
danke für die Info.
Gibt es eine Verordnung, eine Textpassage im Gesetz, wo das so auch festgeschrieben ist?
Ich habe mich ja erst bei der Argentur für Arbeit melden können, als ich im Arbeitsvertrag gesehen habe, dass ich den Monat Januar überbrücken muss.
:?:wut:

Alex_78
08.03.2009, 11:05
Das begründete Ereignis ist ja der 1.2. mit der Arbeitsaufnahme und den Antrag habe ich ja am 9.1. gestellt. Damit vor dem Arbeitsanfang.
Wenn ich den Antrag nach dem 1.2. gestellt hätte, dann wäre es ja nach dem begründeten Ereignis.:?

Seebarsch
08.03.2009, 17:05
Siehe mal in die §§ 323 -325 SGB III.
:?