Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Folgeantrag / Hamburg
Inge-1936
30.07.2005, 19:01
Ich habe gehört, dass man den Leistungsbescheid nach dem Folgeantrag ebenfalls per Post zugeschickt bekommt. Wie lange dauert sowas? Der Antrag auf ALGII für den 1. August wurde am 13. Juni mit Begleitbrief zum Sachbearbeiter geschickt. Bis heute kam weder ein Bescheid noch eine Ablehnung. Man hört, dass es in Hamburg oft vorkommt, dass die Sachbearbeiter sagen, der Antrag wäre "verlorengegangen". Abgesehen davon, dass ich so etwas unfassbar finde, aber was macht man dann? Befürchte, dass Beschwerden beim Vorgesetzten (falls man dessen Namen überhaupt erfährt) nur weitere Schikanen nach sich ziehen. Hat jemand Erfahrung oder einen Tipp? Danke im voraus.
StephanK
30.07.2005, 21:44
Der Antrag auf ALGII für den 1. August wurde am 13. Juni mit Begleitbrief zum Sachbearbeiter geschickt. (...) Man hört, dass es in Hamburg oft vorkommt, dass die Sachbearbeiter sagen, der Antrag wäre "verlorengegangen".Deswegen raten wir an jeder passenden und unpassenden Stelle dringend dazu, Anträge persönlich abzugeben und auf einer Kopie davon durch die Person, die den Antrag entgegennimmt, den Eingang bestätigen zu lassen.
In der konkreten Situation hilft nichts anderes als zum ALG II-Träger zu gehen, nach dem Verbleib des Antrags und dem Bearbeitungsstand zu fragen und nicht zu weichen und zu wanken, bevor Du eine konkrete Antwort bekommen hast.
Dann kommt es drauf an:
1) Wenn der Antrag da ist, aber die Bearbeitung verbummelt wurde, verlangst Du eine Vorschusszahlung. Darauf hast Du ab einem Monat nach Antragseingang einen Rechtsanspruch.
2) Wenn der Antrag unauffindbar ist, verlangst Du, dass folgendes zu Protokoll (förmlich, kein Schmierzettel!) genommen wird: "Ich versichere, dass ich den Antrag auf ALG II am 13. Juni abgeschickt habe. Nach Erklärung des/der <wie immer die Dienststelle heisst> ist der Antrag nicht auffindbar. Ich wurde daher ohne mein Verschulden an der Einhaltung der Antragsfrist gehindert und beantrage deswegen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand." Díesen Text hast Du natürlich als Spickzettel in der Handtasche, welche Du auch gleich geöffnet lässt, weil Du sofort darauf einen vorbereiteten neuen Antrag auspackst. Bei der Datumsangabe schreibst Du das tatsächliche Datum und dazu "mit Wirkung vom 31. Juli; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wurde am ... gewährt." Auf einer Kopie von alledem lässt Du Dir den Eingang bestätigen und nimmst sie mit.
Wenn die Wiedereinsetzung Dir verweigert wird, solltest Du tatsächlich nach dem Vorgesetzten verlangen und mit diesem in gleicher Weise verfahren. Wenn auch das nicht fruchtet, bleibt Dir leider nichts anderes übrig, als das Sozialgericht zu bemühen.
Betroffener
30.07.2005, 21:59
Hallo Inge,
als kleine Ergänzung zu Stephans Ausführungen wären vielleicht auch die hinter diesem Link stehenden Informationen noch interessant für Dich.
Vielleicht wurde ja auch bei Dir der erste Monat ALG II nicht bezahlt am Anfang - obwohl den Menschen das zusteht.
Amt beklaut Arbeitslose (Hamburger Morgenpost) (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=19253)
Ansonsten sind 14 Tage für einen ALG II Antrag/Folgeantrag für deutsche Behördenstuben reichlich kurz bemessen - die denken da eher in Monaten.
Viel Erfolg
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