Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Trennung und nun
peter2006
25.09.2006, 19:38
hallo leider trenne ich mich von meiner lebensgefährtin damit ich meinen kindern ein ausgeglichnes zu hause geben kann.
wir leben derzeit noch in einer bedarfsgemeinschaft mit 6 personen.ich habe weiter kein einkommen außer harz 4.
wie geht das nun mit der alten wohnung bzw mit dem haus wer trägt die kosten.
ich siehe wohl die tage in eine neue wohnung wie sieht das mit meiner alten mietvertrag aus .hänge ich da auch noch mit drin...muß ich den kündigen.wir sind beide mieter.
bezahlt die arge sofort die neue wohnung etc??? fragen über fragen..
gruß Peter eilt danke im vorraus
Die Ägypter
25.09.2006, 19:53
Hallo Peter,
übergangsweise zahlt die ArGe eure Miete - solange ihr darin wohnt - bezogen auf den dir zustehenden Anteil und den deiner Kinder (wenn ich mich recht erinnere, war deine LG ja nicht "bedürftig", hatte also keinen ALG II-Anspruch).
Zunächst einmal müsst ihr/du die Trennung der ArGe bekanntgeben = Änderungsantrag/Änderungsmitteilung. Dann solltest du weiterhin beantragen, dass ein Umzug für dich und die Kinder notwendig ist = in Schriftform anfordern.
Der nächste Schritt sind die Besichtigungen geeigneter Wohnungen, die "angemessen" sein müssen und dann vor Anmietung die Vorlage des Mietvertrages, damit die ArGe die neue Wohnung auch schriftlich absegnet. Ohne die Zusage, dass die Wohnung angemessen ist und die KdU von der ArGe vollumfänglich übernommen werden, solltest du keinen Mietvertrag unterschreiben.
Für doppelte Mieten - alte Wohnung - neue Wohnung haften gegenüber dem Vermieter du und auch deine LG anteilig, wenn ihr denn beide gleichberechtigte Mieter seid - vielleicht lässt der Vermieter sich auf Nachmieterregelungen ein - hier solltet ihr darauf achten sämtliches Eigenbemühen doppelte Mieten zu vermeiden der ArGe auch nachweisen zu können und dort dann auch entsprechenden Antrag auf Übernahme der doppelten Miete stellen.
Wenn du weitergehende Fragen hast, einfach hier in diesem Thread stellen - wir versuchen dann Antworten zu finden....
peter2006
25.09.2006, 20:07
wie sieht das nun aus wenn ich zuerst eine geeignete wohnung gefunden habe und ausziehe ..die wohnungsgröße ok ist ...zahlt dann die arge die andere miete für meine ex so lange weiter bis sie auch etwas geeignetes gefunden hat.
wie groß darf die wohnung sein 1 erwachsener 2 kinder...
mein sohn ist hat sehr stark hyperkinetisches Syndrom und benötigt aufgrund seiner verhaltensweisen ein eignes zimmer wird das bewilligt das heißt 4 zimmer küche bad.ich habe vom jugendamt einen entsprechenden bericht
gruß peter
Die Ägypter
25.09.2006, 21:05
wie sieht das nun aus wenn ich zuerst eine geeignete wohnung gefunden habe und ausziehe ..die wohnungsgröße ok ist ...zahlt dann die arge die andere miete für meine ex so lange weiter bis sie auch etwas geeignetes gefunden hat.
Das müsste deine Ex entsprechend für ihren Anteil beantragen - und du für deinen, solange du mit in der Pflicht bist - inwieweit die ArGe hier "folgt", ist von außen schwierig zu beurteilen. Wie schon geschrieben, solltest du dich möglichst um Nahtlosigkeit bemühen = dass nicht mehrere Monate doppelte Mieten entstehen etc. Alles weiter musst du mit deiner ArGe besprechen und stelle dort klare, schriftliche Anträge, deren Aushändigung du auch nachweisen kannst (Empfangsbeleg).
wie groß darf die wohnung sein 1 erwachsener 2 kinder...
mein sohn ist hat sehr stark hyperkinetisches Syndrom und benötigt aufgrund seiner verhaltensweisen ein eignes zimmer wird das bewilligt das heißt 4 zimmer küche bad.ich habe vom jugendamt einen entsprechenden bericht
Es ist nicht (ausschließlich) die Größe der Wohnung entscheidend, sondern deren Angemessenheit insgesamt - inwieweit dein/e SB hier Ermessen anwenden kann und wird, hängt auch von deiner Argumentation im formlosen Antrag ab.
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