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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG I ab 31.03.2009, Heute krank, was nun


UlliBln
10.03.2009, 09:59
Hallo, Kündigung erhalten, zum 31.03.2009, umgehnd bei der Agentur gewesen und gemeldet.

Jetzt ereilt mich eine Krankheit die evtl. etwas länger dauern kann. wie sollte ich mich verhalten, damit ich keine Probleme bekomme.

Sollte es nicht hier gehen, dann gerne PN..

Danke Gruß
Ulli

Marsleuchte
10.03.2009, 10:12
Moin Ulli,

jetzt mal mit der Ruhe und ich denke das unser Seebarsch der Profi für ALG 1 hierzu was schreiben wird, aber erst halt meistens am Abend online.



MfG
Marslicht

arwen1000
10.03.2009, 11:50
Hi, wennste krank bist biste krank. Ab zum Arzt, Attest holen und Arbeitgeber plus Arge vorlegen. Wie ist das mit deinem urlaubsanspruch, haste alle urlaubstage weg oder sind da noch welche über?
LG Arwen

UlliBln
10.03.2009, 12:37
ja stimmt wenn man krank ist ist man krank ist sicher auch nicht vermittelbar.
alter urlaub sind noch 8 arbeitstage und der neue der sich im jahr 2009 angesammelt hat.
ich glaube bis ende märz 4,5 oder so tage.

will ja auch nicht, dass ich dann probleme mit der agentur bekomme.
ach ist datt alles schwierig, oder stell ich mich nur so blöde an?

trotzallem bin ich dankbar über jede hilfe.

lg
ulli

Dirk_.
10.03.2009, 12:53
Hallo UlliBln,

wenn du krank bist, dann laß dich AU schreiben. Deswegen würde ich nicht den Urlaub verbrauchen.

Wenn du nicht ans Bett gebunden bist, dann meldest du dich am 01.04.09 arbeitslos und stellst ganz normal deinen Antrag für ALGI.
Wichtig: Hier ist der Tag der Antragstellung entscheident, denn ab dann gibt es erst Geld.

Ob du am 1. April AU bist, ist für die Antragstellung unwichtig.

Aber wie mein Kollegge schon schrieb, warte mal ab bis heute Abend.:engel:


Gruß
Dirk

Lopo01
10.03.2009, 13:25
Hi,

wenn du am 01.04.09 arbeitsunfähig krank sein solltest,giltst du nicht als arbeitslos und kannst kein ALG beziehen.

(1) Arbeitslos ist ein Arbeitnehmer, der

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__119.html

Du musst dann Krankengeld bei deiner Krankenkasse beantragen. Ist sogar noch höher als ALG ( KG = 70 % ).

Erst wenn du wieder arbeitsfähig bist, kannst du ALG beantragen.

Seebarsch
10.03.2009, 18:53
Hallo UlliBln,
wo Lopo recht hat, hat er recht!
Ist alles recht einfach!
Schön die Arbeitsunfähigkeit deinem Arbeitgeber und der Krankenkasse sofort mitteilen.
Bist du über den 01.04. hinaus arbeitsunfähig, musst du drei Sachen machen:
a) der Agentur die Krankheit mitteilen,
b) bei der Krankenkasse Krankengeld beantragen,
c) wieder gesund werden!
Gute Besserung!
:engel: