Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohungssuche aufgrund verschärften Richtlinien erfolglos
Hallo!
Habe starke Probleme eine Wohung zu finden. Muss bis zum 15.08 aus meiner Wohung wegen Eigenbedarf raus. Zur zeit wohne ich in 50 qm Wohung 260 Euro kalt 70 Euro Nebenkosten.
Meine Sachbearbeiterin teilte mir mit das ich mir jetzt nur noch eine Wohung suchen darf, die 260 Euro inklusive Nebenkosten beträgt. Heizkosten werden extra bezahlt. Nur wie soll ich zu diesen Konditionen eine Wohung finden???? Wenn dann werden Wohnungen für 260 Euro kalt angeboten plus Nebenkosten. Bin ziemlich verzweifelt, weil die Zeit drängt.
Ausserdem wurde mir mitgeteilt das mir nur die Kosten für eine Wohung gewährt werden, wenn die Vorgabe eingehalten wird. Ansonsten wird mir die Wohung und die Kosten nicht genehmigt.
Meine Frage: Darf ich mir dann auch keine Wohnung nehmen die z.b. 10 oder 20 Euro drüber liegt, wenn ich die Kosten dann durch noch höhere Einsparungen sebst dazugebe????
Hoffe mir kann einer von Euch weiterhelfen.
Gruss JIM
Betroffener
31.07.2005, 15:25
:welcome: Jim
da Du nichts dazu schreibst, wo in Niedersachsen, solltest Du Dir mal in diesr Datei Deinen Ort bzw. Region suchen. Dann hast Du erst Mal einen Anhaltspunkt.
KDU-Richtlinien Niedersachsen und Bremen (http://www.my-sozialberatung.de/files/KDU_Bremen.pdf)
Wohnung - was wird bezahlt? (Kosten der Unterkunft) (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#49)
Was in Deinem Kontext auch noch interessant wäre, ist das Thema "Kündigungsfristen bei Eigenbedarf". Hast Du das Thema verschlafen, ausgesessen oder wieso kommt das jetzt so plötzlich und kurzfristig auf Dich zu?
Ansonsten könntest Du vielleicht mit dem Eigennutzer auch noch dealen bzgl. Umzugskostenerstattung usw., wenn Du Dich da auf ein schnelles Abenteuer einlässt oder eingelassen hast zu Deinem aktuellen Nachteil.
Solange Du trotz Eigenbemühungen keine andere Wohnung hast, musst Du normalerweise auch nicht sofort ausziehen. Leider schreibst Du nichts über Hintergründe.
Hallo!
Mir wurde meine Wohung wegen Eigenbedarf am 15.05 mit 3 monatiger Kündigungsfrist zum 15.08 gekündigt.
Meine Frage bezog sich vorwiegend darauf, ob ich mir auch eine z.B. teurere Wohnung nehmen darf, wenn ich den Restbetrag selbst bezahle. Oder, ob die Kosten dann für die Wohung nicht gewährt werden????
Forumadmin
31.07.2005, 21:41
Die Größe der Wohnung unerheblich, bei der Prüfung der Kostenübernahme ist
lediglich die Brutto-Warmmiete (Miete plus Heiz- und Betriebskosten) entscheidend, nicht die Quadratmeterzahl.
Schau mal hier....
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=23529#23529
StephanK
31.07.2005, 23:37
Meine Frage bezog sich vorwiegend darauf, ob ich mir auch eine z.B. teurere Wohnung nehmen darf, wenn ich den Restbetrag selbst bezahle. Oder, ob die Kosten dann für die Wohung nicht gewährt werden????Nein, bis zur Grenze dessen, was bei Dir als "angemessen" gilt, wird es in jedem Fall bezahlt. Allerdings gilt es genau zu überlegen, ob Du die Einsparungen anderswo auch schaffst. Der Regelsatz ist schließlich so knapp bemessen, dass da kaum etwas abzuknapsen ist.
Betroffener
01.08.2005, 00:28
Hallo Jim,
jetzt gibt es zwar weitgehend Einigkeit über die "Angemessenheit" an sich, aber ich habe das Gefühl, dass Du Dir die PDF-Dateien hinter den Links nicht angeschaut hast (oder trügt mich mein Gefühl?)
Der zweite Problemkreis aus meiner Sicht ist die Kündigungsfrist Deines Vermieters Dir gegenüber.
Ich habe keine Ahnung, wie lange Du dort schon wohnst, welche Kündigungsfrist im Vertrag steht und welche gesetzliche Kündigungsfrist tatsächlich gültig ist und zu welchen Terminen überhaupt gekündigt werden darf.
Mir geht es darum, dass Du nicht überhastet die derzeitige Wohnung aufgibst, irgendeine Wohnung nimmst, die Dir über kurz oder lang über den Kopf wächst, nur weil in der Kündigung möglicherweise eine falsche Kündigungsfrist steht, der Du widersprechen könntest, um Zeit zu gewinnen - obwohl es auch dafür bald zu spät ist.
Wenn Du so schnell keine passende Wohnung finden kannst, bekommt Dich Dein Vermieter auch bei Geltendmachung des Eigenbedarfs nicht so einfach aus der Wohnung raus - zumal Du ja gutwillig bist und auf sein Anliegen eingehen möchtest.
Hierzu solltest Du Dich also schleunigst informieren - falls unser Stephan zu diesem Themenkreis nicht noch ein paar Tipps aus dem Hut zaubern kann.
Hinweis: In der KdU-Richtlinie von Bielefeld steht zum Beispiel drin, daß bei der Einwilligung von Eigenanteilen an den Kosten der Unterkunft die Bedürftigkeit des Antragstellers zu überprüfen ist und ggf. die Zahlungen einzustellen sind.
Im Klartext: Wenn Du es Dir leisten kannst, die Differenz zwischen der amtlicherseits angemessenen Miete und der tatsächlichen Miete auszugleichen, wird Deine Bedürftigkeit massiv angezweifelt und Du kriegst möglicherweise gar nichts mehr.
Auch haben die einen Passus drin, dass bei Eigenwunsch des Umzuges weiterhin nur die vorherige niedrigere Miete bezahlt wird, wenn die neue Miete zwar höher, aber im Rahmen der angemessenen Miethöhen liegt.
Inwieweit solche hinterlistigen Regelungen vor Gericht Bestand haben ist eine andere Sache - aber es gibt auf jeden Fall erst Mal massiv Stress.
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