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laufjunge
25.09.2006, 22:57
Eine Freundin fragt mich nach dem tatsächlichen Inhalt der Aussage ihres Ausbildungszeugnisses:

Frau X wurde außer im Verkauf auch in den Abteilungen ..A.., ..B.. und ..C.. ausgebildet. Dort hat sie mit viel Fleiß und Engagement alle Möglichkeiten genutzt, sich mit den anfallenden Arbeiten vertraut zu machen. Frau X war ehrlich, fleißig und pünktlich. (..) Da zum Ende der Ausbildung keine Stelle frei war, konnten wir Frau X nicht übernehmen. Das Ausbildungsverhältnis endet zum...

In den FAQ konnte ich die Formulierung nicht finden. Aber ich ahne nichts Gutes. Kann es jemand "übersetzen"?

Upsala
26.09.2006, 00:44
Servus Laufjunge!

Ich denke wir können hier nicht Tips zum einzelnen Zeugnis geben, bestenfalls Anregungen das eigene ein wenig zu hinterfragen. Vielleicht fragt ihr mal bei der IHK oder der zuständigen Handwerkskammer nach. Es gibt zwar ein paar Formulierungen, wo man gleich gut oder böse sagen kann, aber das hilft nicht viel.

Forumadmin
26.09.2006, 01:44
Hier findest du eine FAQ zum Thema Arbeitszeugnis und deren Bedeutungen.
Arbeitszeugnis FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/content/section/34/131/)

Die Ägypter
26.09.2006, 01:51
Ok - ich versuche mal eine Auslegung:

Frau X wurde außer im Verkauf auch in den Abteilungen ..A.., ..B.. und ..C.. ausgebildet.

= gut - aber welche Aufgabenstellungen konkret und wie selbstständig hat Frau X gearbeitet?

Dort hat sie mit viel Fleiß und Engagement alle Möglichkeiten genutzt, sich mit den anfallenden Arbeiten vertraut zu machen.

Nicht so gut... einerseits ja - durch die Begriffe: "Fleiß und Engagement" - aber hat sie nur die Möglichkeiten "genutzt" oder ist sie auch eigeninitiativ tätig gewesen?

.... und... wie "vertraut" war sie mit den anfallenden Arbeiten? = Wie gut war sie tatsächlich = zur vollen - stets zur vollen oder zur vollsten/ stets zur vollsten Zufriedenheit = fehlt!

Frau X war ehrlich, fleißig und pünktlich. (..)

Puh.... das ist grenzwertig... vom Unternehmen vielleicht positiv gemeint = alte Chef´s formulieren das gern so - aber eigentlich hat es nicht im Zeugnis zu stehen, da selbstverständlich!


Da zum Ende der Ausbildung keine Stelle frei war, konnten wir Frau X nicht übernehmen. Das Ausbildungsverhältnis endet zum...


Sehr gute Schlussformel - absolut wichtig und viele Unternehmen vergessen dies bewusst.

Wäre ich Unternehmensleiter, würde ich dieses Zeugnis bei dem Ausbildungsbetrieb "hinterfragen"....

Es wäre ganz gut, wenn Aufgabenstellungen genauer beschrieben wären und auch die Form der Initiative - ja - Aufgaben eigenständig auszufüllen exakter beschrieben wären.

Dies ist "lediglich" meine Interpretation - aber ich hatte als ehem. Sekretärin durchaus auch Zeugnisse vor mir liegen und war mit der "Vorselektion" betraut....

Warte zur Sicherheit noch andere Interpretationen ab.

StephanK
26.09.2006, 08:13
Wenn es ein Arbeits- und kein Ausbildungszeugnis wäre, dann müsste man das "... vertraut gemacht" so lesen, dass unausgeschriebenermaßen dahinter steht "... aber mehr auch nicht, also wirklich angepackt hat sie nicht". Aber eine Azubi ist nun mal keine volle Arbeitskraft, und wenn sie durch mehrere Abteilungen wandert, bleibt kaum Zeit für mehr als (nur) "sich vertraut machen" - denke ich mal.

Wenn das Verhältnis zum Ausbildungsbetrieb gut war/ist, kann sie mal nachhaken und fragen, wie die Formulierung gemeint ist und ob sie vielleicht geändert werden sollte, um einen denkbaren negativen Eindruck in diese Richtung zu vermeiden.

Letztlich bin ich aber auch etwas unsicher, weil - wie gesagt - an eine Azubi nicht die gleichen Erwartungen gestellt werden können wie an eine ausgebildete Arbeitskraft.

laufjunge
26.09.2006, 12:39
Ich habe heute die Möglichkeit gehabt, ein Gespräch mit einem ehemaligen Personalprokuristen eines Mulitkonzerns führen zu können. Er meinte, diese Formulierungen sind absolute K.O.-Aussagen für die angesprochenen Bereiche und führen zum Ausschluß. Positiv sei einzig die Aussage, daß sie eine gute Befähigung zum (..) hat. Deshalb ist es unterm Strich auch kein schlechtes Zeugnis. Es signalisiere, daß man trotzdem gute Chancen hat, wenn man sich in dem Bereich bewirbt, auf dem sich die ausgewiesene Befähigung bezieht.

Das Zeugnis ist fast 20 Jahre alt. Von daher, denke ich, sollte man dem nicht soviel Bedeutung zumessen. Ich habe ihr empfohlen, dieses Zeugnis nicht beizulegen sondern es zum Vorstellungsgespräch mitzubringen. Dann kann man aufgrund der nachgewiesenen Referenzen, Fortbildungen und der vergangenen Zeit überzeugend argumentieren.

Ich danke Euch für die Aufmerksamkeit, die Ihr aufgebracht habt.

Gruß vom Hobbyläufer