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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Keine Ausbildung, keine Arbeit


olala2000
31.07.2005, 16:57
Hallo,
ich wende mich an Euch in der Hoffnung auf Tipps was ich machen kann.

Zur kurzen Erklärung.
Eine Bekannte meines Sohnes verließ mit 14 Jahrn das Elternhaus.
Die genauen Umstände kenne ich nicht.
Sie wohnte ca. 5 Jahre mit einem Partner zusammen, der sehr gewätltätig ist. Nun tat sie endlich den Schritt und verließ ihn.
Wir haben sie für ein paar Tage aufgenommen, da sie nicht zu den Eltern darf. Sie hat weder Wohung noch Geld , eigentlich gar nichts.

Bei uns kann sie auch nicht bleiben.

Was muss sie, kann sie beantragen?

Der damalige Freund verbot ihr Ausbildung und Arbeit um sie abhängig zu machen. Sie ist jetzt 19 Jahre alt, will eine Ausbildung machen, aber bis sie eine Lehrstelle hat muss sie von irgendetwas leben.

Ich hoffe ich habe im richtigen Forum die Frage gestellt und Ihr könnt es mir beantworten.
LG
olala2000

StephanK
31.07.2005, 18:36
:welcome: olala2000
Ich hoffe ich habe im richtigen Forum die Frage gestellt und Ihr könnt es mir beantworten.Na ja, eigentlich nicht wirkllich... Aber trotzdem: Sie kann Arbeitslosengeld II beantragen und hat auch einen Anspruch darauf. Die ARGE wird jedoch versuchen, sich das Geld von den Eltern zurückzuholen, und daraus könnten natürlich Konflikte entstehen.
Die ARGE, die ja ein Zusammenschluss von Arbeitsagentur und Sozialamt ist, ist auch für die Wohnungsfrage zuständig, die sicherlich erst mal zuallererst geklärt werden muss.
Eventuell käme auch ein Frauenhaus als zeitweise Zuflucht in Frage; das wäre vielleicht auch eine ganz gute Anlaufstelle für eine weitergehende Beratung. Ich weiss nicht, ob die Telefonnummer, die ich dem Internet entnommen habe, noch stimmt: 03901 / 42 48 59

olala2000
31.07.2005, 23:06
Danke für die schnelle Antwort. ich werde morgen mit ihr zum AA gehen. Da sie weder Ausbildung hat, noch je gearbeitet hat binich nicht siche rob sie ALG kriegt. Der rat mit dem Frauenhaus ist gut. Ich setze mich mit denen in verbindung.

Betroffener
01.08.2005, 01:05
Hallo olala2000,

die Hauptbedingungen für ALG II sind:

- Alter zwischen 15 - 65 Jahre
- mindestens 3 Stunden täglich arbeitsfähig.

Und beides dürfte das Mädchen erfüllen.

Noch ein Tipp zum Thema Frauenhaus:
Hier machen die Ämter manchmal Stress bei der Übernahme der Kosten der Unterkunft, wenn das Frauenhaus nicht im gleichen regionalen Bezirk ist, wie der Einzugsbereich von ARGE oder JobCenter bzw. des vorherigen Amtes, das die Kosten der Unterkunft übernommen hat (obwohl inzwischen gesetzlich geregelt ist, das der vorherige Träger diese Kosten übernehmen muss - nur angekommen ist diese Information teilweise noch nicht, weil gut versteckt in der Änderung der Freibeträge für ALG II Empfänger).