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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Richtlinie für Hartz IV-Wohngeld ab 1. Juli 2005 in Berlin


Forumadmin
31.07.2005, 21:35
Neue Richtlinien für Hartz IV-Wohngeld

18.06.2005
- Der Berliner Senat hat sich auf neue Richtwerte für Wohngeld bei Hartz IV-Empfängern geeinigt.

Dabei ist die Größe der Wohnung unerheblich, bei der Prüfung der Kostenübernahme ist
lediglich die Brutto-Warmmiete (Miete plus Heiz- und Betriebskosten) entscheidend, nicht die Quadratmeterzahl.

Die Bemessungsgrenzen liegen künftig höher als die bisherigen für Sozialhilfeempfänger.

Als »angemessen« gelten folgende Miethöhen (brutto warm):
Einpersonenhaushalt bis 360 Euro
Zweipersonenhaushalt bis 444 Euro
Dreipersonenhaushalt bis 542 Euro
Vierpersonenhaushalt bis 619 Euro
Fünfpersonenhaushalt bis 705 Euro
Für jede weitere Person erhöht sich der Richtwert
um jeweils 50 Euro.

Dabei gelten aber auch Ausnahmeregelungen:

Danach sollen Alleinerziehende mit zwei und mehr Kindern, schwer Kranke, Behinderte und Langzeitarbeitslose über 60 Jahre nicht umziehen müssen, auch wenn ihre Mieten diese Richtwerte übersteigen.
Für Familien mit kleinen Kindern oder Mieter, die schon seit 15 oder mehr Jahren in ihrer Wohnung leben, ist eine Überschreitung von 10% des Richtwertes zulässig.

Die neue Regelung tritt zum 1. Juli in Kraft. Bezieher des ALG II, deren Mieten zu hoch sind, müssen dann damit rechnen, zum Umzug aufgefordert zu werden, wenn sie die Kosten nicht reduzieren können, beispielsweise durch Untervermietung oder Zuzahlung.

Arbeitslosengeldbeziehern, die erst nach einem Jahr ins ALG II rutschen, wird zunächst ein Jahr lang die Miete unabhängig von ihrer Höhe gezahlt. Anschließend gibt es eine sechsmonatige Übergangszeit, in der die Betroffenen versuchen sollen, die Kosten zu reduzieren.
Erst wenn das nicht gelingt, können sie zum Umzug aufgefordert werden.
Allerdings weiß bislang niemand, wie viele Haushalte davon betroffen sein könnten.
Der Berliner Mieterverein kritisierte, dass der Senat auf einer ungesicherten Datenbasis entschieden habe.

Die Mietbelastung sei in vielen Fällen höher.


Quelle:
http://www.stadt-plan-mitte.de/index/1618/

StephanK
31.07.2005, 23:05
Das ist eine sehr interessante Meldung und es ist zu hoffen, dass dieses Beispiel auch anderswo Schule machen wird.
Berlin kehrt damit sozusagen auf den Boden des Gesetzes zurück, das den Maßstab der "Angemessenheit" nur an die Miethöhe und gerade nicht an die Wohnung selbst anlegt. Auch anderswo kann das Betroffenen bei ihrer Argumentation helfen, wenn die ALG II-Träger ihnen Obergrenzen für die Größe ihrer Wohnungen aufzwingen wollen.
Freilich wird das Problem, dass diese Mietgrenzen zu knapp bemessen sind, dadurch nicht gelöst.

Betroffener
01.08.2005, 01:37
Hallo Kollegen,

Danke für das "Aufwärmen" einer bekannten Tatsache.
Diese Regelung für Berlin ist die fairste in Deutschland, die mir bislang untergekommen ist. Davon sollten sich diverse Städte und Kommunen ein paar dicke Scheiben abschneiden.

Laut den Veranlassern soll damit gut 80% des Berliner Wohnraumes für ALG II Bezieher verfügbar sein - auch weil es auch noch eine Toleranzgrenze gibt neben einigen Ausnahmeregelungen.

Wenn man sich dagegen die kleinkrämerischen restriktiven KdU-Richtlinien von Bielefeld oder Wuppertal ansieht, rollen sich einem die Fußnägel hoch.

Weiterhin haben wir diese Regelung schon seit Monaten im Forum bekannt gemacht - inklusive der kompletten KdU-Richtlinie von Berlin als PDF-Datei.
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php) => Wohnung - was wird bezahlt?
http://www.berlin.de/imperia/md/content/sengsv/soziales/sgbii/av_wohnen

freestyler
02.08.2005, 18:20
...diese Nachricht lässt mich hoffen!

Betroffener
02.08.2005, 19:54
@Freestyler,

ich denke mal, daß Berlin hier die sehr rühmliche Ausnahme bleiben wird.

Die Kommunen im Land Brandenburg (um Berlin herum) wollte auch erst einen restriktiveren Weg gehen, was aber von einigen SPD-Gremien in der Landesregierung auf deutlich weniger Restriktion getrimmt wurde. Trotzdem gibt es weiterhin massive Ausreisser, wie z.B. der Versuch vermeintlich unangemessene Mieten über Darlehen abzuwickeln.

Wer sich wirklich gruseln möchte, schaue sich die KDU-Richtlinien z.B. von Bielefeld oder Wuppertal an. Die denken wohl, die ALG II Empfänger sind Leibeigene, die sich alles gefallen lassen müssen.