95ole
17.03.2009, 08:49
hey leute, erstmal hallo von mir, bin neu
ich versuch es kurz und knapp zu halten:
Ich (24) habe im April mein Studium abgebrochen
berufsvorbereitendes Praktikum auf meine Ausbildung im Februar
Jetzt soll ich das KG nachzahlen von April - Februar (10*154€)
Meine Fragen:
1. Warum bis incl Februar ?
Obwohl ich im Februar die Praktikumsstelle hatte
2. Warum ab April und nicht 4 Monate später ?
Hab dies im Netz gefunden
Zeit zwischen zwei Ausbildungen
Kindergeld kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes auch für eine Übergangszeit von vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten bezogen werden. Der nächste Ausbildungsabschnitt muss spätestens im 5. Kalendermonat nach Ablauf von vier vollen Kalendermonaten, in denen sich das Kind nicht in Ausbildung befunden hat, beginnen.
3. Ich kann die Rückzahlung verhindern, indem ich glaubhaft machen würde dass ich mich um eine Ausbildungsstelle bemüht habe ?
Ich habe damals in den Betrieben angerufen und erfahren, dass keine Ausbildungsstellen für das aktuelle Jahr frei sind und mich deswegen auch nicht beworben (Ich hab keinen Allerweltsberuf, bei dem es viele Stellen gibt)
- ab wann muss ich Absagen etc nachreichen ? ab Juli ?
- reicht es aus wenn ich mir von meinem jetztigen Betrieb eine Bescheinigung über eine mündliche Zusage des Praktikumsjob mit anschließender Ausbildung nachreiche ?
Fanke schonmal im Vorraus
ich versuch es kurz und knapp zu halten:
Ich (24) habe im April mein Studium abgebrochen
berufsvorbereitendes Praktikum auf meine Ausbildung im Februar
Jetzt soll ich das KG nachzahlen von April - Februar (10*154€)
Meine Fragen:
1. Warum bis incl Februar ?
Obwohl ich im Februar die Praktikumsstelle hatte
2. Warum ab April und nicht 4 Monate später ?
Hab dies im Netz gefunden
Zeit zwischen zwei Ausbildungen
Kindergeld kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes auch für eine Übergangszeit von vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten bezogen werden. Der nächste Ausbildungsabschnitt muss spätestens im 5. Kalendermonat nach Ablauf von vier vollen Kalendermonaten, in denen sich das Kind nicht in Ausbildung befunden hat, beginnen.
3. Ich kann die Rückzahlung verhindern, indem ich glaubhaft machen würde dass ich mich um eine Ausbildungsstelle bemüht habe ?
Ich habe damals in den Betrieben angerufen und erfahren, dass keine Ausbildungsstellen für das aktuelle Jahr frei sind und mich deswegen auch nicht beworben (Ich hab keinen Allerweltsberuf, bei dem es viele Stellen gibt)
- ab wann muss ich Absagen etc nachreichen ? ab Juli ?
- reicht es aus wenn ich mir von meinem jetztigen Betrieb eine Bescheinigung über eine mündliche Zusage des Praktikumsjob mit anschließender Ausbildung nachreiche ?
Fanke schonmal im Vorraus