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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bemessungsentgelt


Knautschi
17.03.2009, 14:11
Hallo hier ist Knautschi!
Wer kann helfen?
Nach 78 Wochen wurde ich ausgesteuert von der Krankenkasse und
war anschließend noch 14 Tage weiterhin krankgeschrieben. Habe
für die 14 Tage ALG I beantragt . Mir wurde ein Arbeitsentgelt von
77,73 Euro bewilligt. Da tägliche Leistungsentgelt wurde mit 58,06 Euro X 60% = 34,83 Leider kann ich das nicht nachvollziehen wie
dies zustande gekommen ist. Nach meinen Berechnungen komme ich
auf ein JahresNetto-Gehalt von 21472,28x60% = 12883,36 : 12Monate
wäre mtl. 1073,61 : 30Tage = 35,78 Differenz von 28,50 mtl.
Wer kann mir helfen oder hat eine Antwort was zu tun ist.
Vielen Dank Knautschi

Lopo01
17.03.2009, 14:32
Hi.

Für Ansprüche, die ab dem 1. Januar 2005 entstehen, wird zur Bemessung nur auf Arbeitsentgelt aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen im Bemessungszeitraum zurückgegriffen. Andere Versicherungspflichtzeiten (zum Beispiel Krankengeldbezug) wirken sich nicht mehr auf die Höhe des Arbeitslosengeldes aus.

Grundsätzlich umfasst der Bemessungszeitraum die beim Ausscheiden abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume innerhalb eines Jahres vor Ende des letzten Versicherungspflichtverhältnisses vor Entstehung des Anspruchs.


Sollten im Bemessungszeitraum weniger als 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt liegen, wird auf das innerhalb der letzten zwei Jahre erzielte Arbeitsentgelt zurückgegriffen. Können auch hier keine 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt festgestellt werden, wird das Arbeitslosengeld nach einer von vier Qualifikationsstufen fiktiv bemessen.

Bemessung (http://www.arbeitsagentur.de/nn_25690/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Dauer-Hoehe/Bemessung/Bemessung-Nav.html)

fiktive Bemessung (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__132.html)

(http://www.arbeitsagentur.de/nn_25690/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Dauer-Hoehe/Bemessung/Bemessung-Nav.html)