regelchaos
20.03.2009, 18:26
Hallo liebe Forumsmitglieder,
hier bin neu hier und habe versucht in den älteren Beiträgen eine Antwort auf meine Frage zu finden, was mir aber nicht gelungen ist. Ich hoffe ich habe nichts übersehen.
Ich versuche herauszufinden, wie sich mein ALG I berechnen wird (und damit mein Gründungszuschuss). Da ich in der letzten Zeit abwechselnd in kurzen Angestelltenverhältnissen und selbständig tätig war, ist mir das bisher nicht möglich gewesen.
Ich habe folgende Fragen:
-Bei der Agentur für Arbeit heißt es: „Sollten im Bemessungszeitraum weniger als 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt liegen, wird auf das innerhalb der letzten zwei Jahre erzielte Arbeitsentgelt zurückgegriffen.“ Mein Frage ist: Was genau bedeutet „Anspruch auf Arbeitsentgelt“? Um diesen Anspruch zu haben, muss man sich dafür in einem Angestelltenverhältnis befinden und hat eine solchen Anspruch nicht, wenn man selbständig tätig ist? Oder hat man als Selbständige quasi einen Anspruch „gegen sich selbst“?
-Was sind in diesem Zusammenhang 150 Tage Anspruch auf Arbeitsentgelt. Werden pro vollem Monat 30 Tage gerechnet? Oder werden nur Werktage berücksichtigt?
-Und dann nächste Frage. Was wird denn dann mit den 150 Tagen gemacht? Mal angenommen ich habe in dem Jahr bevor ich den Antrag stelle 150 Tage einen solchen Anspruch gehabt und 215 Tage nicht. Wird der Durchschnitt dann aus den 150 Tagen berechnet oder trotzdem aus den letzten 365 Tagen? Also mal angenommen ich habe Monat 1-7 keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt gehabt und Monat 8-12 hatte ich einen in Höhe von 2000 €uro. Was ergibt sich daraus? Geht man dann von einem Durchschnittsgehalt von 2000 Euro aus oder von einem Durchschnitt von 666,-- weil das auf das ganze Jahr gerechnet wird? Ich hoffe die Frage ist verständlich?
Ich freu mich auf Antworten. Vielen Dank!
hier bin neu hier und habe versucht in den älteren Beiträgen eine Antwort auf meine Frage zu finden, was mir aber nicht gelungen ist. Ich hoffe ich habe nichts übersehen.
Ich versuche herauszufinden, wie sich mein ALG I berechnen wird (und damit mein Gründungszuschuss). Da ich in der letzten Zeit abwechselnd in kurzen Angestelltenverhältnissen und selbständig tätig war, ist mir das bisher nicht möglich gewesen.
Ich habe folgende Fragen:
-Bei der Agentur für Arbeit heißt es: „Sollten im Bemessungszeitraum weniger als 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt liegen, wird auf das innerhalb der letzten zwei Jahre erzielte Arbeitsentgelt zurückgegriffen.“ Mein Frage ist: Was genau bedeutet „Anspruch auf Arbeitsentgelt“? Um diesen Anspruch zu haben, muss man sich dafür in einem Angestelltenverhältnis befinden und hat eine solchen Anspruch nicht, wenn man selbständig tätig ist? Oder hat man als Selbständige quasi einen Anspruch „gegen sich selbst“?
-Was sind in diesem Zusammenhang 150 Tage Anspruch auf Arbeitsentgelt. Werden pro vollem Monat 30 Tage gerechnet? Oder werden nur Werktage berücksichtigt?
-Und dann nächste Frage. Was wird denn dann mit den 150 Tagen gemacht? Mal angenommen ich habe in dem Jahr bevor ich den Antrag stelle 150 Tage einen solchen Anspruch gehabt und 215 Tage nicht. Wird der Durchschnitt dann aus den 150 Tagen berechnet oder trotzdem aus den letzten 365 Tagen? Also mal angenommen ich habe Monat 1-7 keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt gehabt und Monat 8-12 hatte ich einen in Höhe von 2000 €uro. Was ergibt sich daraus? Geht man dann von einem Durchschnittsgehalt von 2000 Euro aus oder von einem Durchschnitt von 666,-- weil das auf das ganze Jahr gerechnet wird? Ich hoffe die Frage ist verständlich?
Ich freu mich auf Antworten. Vielen Dank!