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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu ALG 2


Schneida
04.04.2005, 22:04
Hi und einen schönen guten abend

Ich habe eine Frage und zwar : Ich hab bis im Dezember 2004 Sozialhilfe bekommen, ab Januar dann auch ALG 2. Ich möchte nun wissen ob die einmaligen Leistungen wie Bekleidungsgeld erhalten geblieben sind und wenn ja, wo muss ich die dann beantragen ? Beim Sozialamt oder bei der Agentur für Arbeit ? Blicke da nicht mehr durch

Betroffener
05.04.2005, 03:48
@seelenlos,

da muss ich Dich enttäuschen. Das ist mit dem höheren Werten von ALG-II alles einlusive mit ganz wenigen Ausnahmen, die für alle ALG-II Empfänger gelten.

Schneida
05.04.2005, 20:28
Blicke da echt nicht mehr durch,deshalb vielen lieben Dank für die Antwort

Betroffener
05.04.2005, 23:04
@Seelenlos,

falls Du eine Frau bist und schwanger wirst, dann gibt es schon Zuzahlungen für die Baby-Ausstattung und auch was für den Kleidungsbedarf in der Schwangerschaft. Auch bei von der Arbeitsagentur (oder in Absprache und Genehmigung mit denen) veranlassten Umzügen werden diese bezahlt und auch ggf. eine Erstausstattung für eine einfache Einrichtung, wenn nichts vorhanden ist.

Aber das wars dann auch.