Schneida
04.04.2005, 22:04
Hi und einen schönen guten abend
Ich habe eine Frage und zwar : Ich hab bis im Dezember 2004 Sozialhilfe bekommen, ab Januar dann auch ALG 2. Ich möchte nun wissen ob die einmaligen Leistungen wie Bekleidungsgeld erhalten geblieben sind und wenn ja, wo muss ich die dann beantragen ? Beim Sozialamt oder bei der Agentur für Arbeit ? Blicke da nicht mehr durch
Ich habe eine Frage und zwar : Ich hab bis im Dezember 2004 Sozialhilfe bekommen, ab Januar dann auch ALG 2. Ich möchte nun wissen ob die einmaligen Leistungen wie Bekleidungsgeld erhalten geblieben sind und wenn ja, wo muss ich die dann beantragen ? Beim Sozialamt oder bei der Agentur für Arbeit ? Blicke da nicht mehr durch